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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 581 ZGB vom 2024

Art. 581 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 581 B. Verfahren I. Inventar

1 Das öffentliche Inventar wird durch die zuständige Behörde nach den Vorschriften des kantonalen Rechtes errichtet und besteht in der Anlegung eines Verzeichnisses der Vermögenswerte und Schulden der Erbschaft, wobei alle Inventarstücke mit einer Schätzung zu versehen sind.

2 Wer über die Vermögensverhältnisse des Erblassers Auskunft geben kann, ist bei seiner Verantwortlichkeit verpflichtet, der Behörde alle von ihr verlangten Aufschlüsse zu erteilen.

3 Insbesondere haben die Erben der Behörde die ihnen bekannten Schulden des Erblassers mitzuteilen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 581 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF180002Öffentliches Inventar / FristansetzungInventar; Inventars; Notar; Notariat; Erben; Verfahren; Erbschaft; Vorinstanz; Recht; Frist; Verfahrens; Entscheid; Verfügung; Einzelgericht; Schätzung; Auflegung; Passiven; Beschwerde; Schulden; Vermögenswerte; Erbrecht; Meilen; Sinne; Annahme; Aktiven
VDHC/2024/510élai; Inventaire; éritier; énéfice; éritiers; écision; ’inventaire; éposé; édure; Autorité; étente; Chambre; érir; éral; écembre; était; Héritier; éposée; édéral; ègle; égal; équence; écès; épudiation; ’il
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Vorinstanz; Notariats; Kognition; Erblasser; Obergericht; Ziffer; Erblassers; Behörde
AGAG ZBE.2023.9-Inventar; Berufung; Berufungsklägerin; Entscheid; Apos; Recht; Erben; Inventars; Erblasser; Erbschaft; Gericht; Berufungsbeklagte; Verfahren; Erblassers; Ergänzung; Kanton; Schuld; Akten; Obergericht; Forderung; Bundesgericht; Gläubiger; Kantons; Liegenschaft; Berichtigung; Vorinstanz; Rechtsmittel; ätzlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 313 (5A_791/2017)Art. 580 ff. ZGB; öffentliches Inventar; einmalige Einsichts- und Äusserungsmöglichkeit im Verfahren auf Aufnahme des Inventars; Kognition der zuständigen Behörde. Art. 584 Abs. 1 ZGB sieht nach seinem Wortlaut im Verfahren auf Aufnahme eines öffentlichen Inventars nur eine einmalige Auflage des Inventars zur Einsichtnahme und Äusserung vor. Hiervon abzuweichen besteht mit Blick auf die (beschränkte) Funktion des öffentlichen Inventars und das Interesse der Gläubiger an der Vermeidung von Verzögerungen kein Anlass. Den Erben sind nachträgliche Änderungen aber anzuzeigen (E. 2.1, 2.3 und 2.4). Es ist nicht im Rahmen der Inventaraufnahme, sondern im Zivilprozess über Bestand und Inhalt der Aktiven und Passiven der Erbschaft zu befinden (E. 3). Inventar; Erbschaft; Inventars; Erben; Urteil; Passiven; Frist; Regierungsstatthalteramt; Aktiven; Inventaraufnahme; Obergericht; Einsicht; Forderung; Verfahren; Äusserung; Zivilprozess; Annahme; Äusserungsmöglichkeit; Behörde; Erblasser; Notar; Abklärungen; Entscheid; Bestimmungen; Forderungen; Schulden; WISSMANN/VOGT/LEU; Einsichts
132 III 677Erbschaftsklage, Art. 598 ff. ZGB; Auskunftsklage gegen Erbschaftsbesitzer. Im internationalen Verhältnis richtet sich die Zuständigkeit zur Beurteilung der Erbschaftsklage nach Art. 86 IPRG (E. 3.2 und 3.3). Voraussetzungen zur Erhebung der Erbschaftsklage (E. 3.4 und 3.5). Gegenüber Dritten als Erbschaftsbesitzer besteht ein erbrechtlicher Anspruch auf Auskunft (E. 4). Erbschaft; Erbschafts; Recht; Auskunft; Beklagten; Erbschaftsklage; Erblasser; Herausgabe; Erben; Klage; Besitz; Vermögens; Erbrecht; Verfügung; Willensvollstrecker; Rechtsbegehren; Vermögenswerte; Erblassers; Erbschaftssache; Lehre; Hinweis; Streit; Hinweisen; SCHRÖDER; Anspruch; Stiftung; Erbschaftssachen