E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 58 ZGB vom 2024

Art. 58 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 58 II. Liquidation

Das Verfahren bei der Liquidation des Vermögens der juristischen Personen richtet sich nach den Vorschriften, die für die Genossenschaften aufgestellt sind.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 58 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2020/688été; ésé; ’association; énal; énale; ’est; ’il; édure; Procureur; ésident; Widmer; ésée; Youri; était; éposé; élai; ’existe; évenu; ’ordonnance; Ministère; écisé; évenus; éance; époser; ’en
VDJug/2013/307évoyance; Fonds; édéral; étent; Assistance; ’assistance; énéficiaires; ’au; ’est; Hoirie; èglement; Intimé; édure; écembre; ’il; étente; ’octroi; était; Selon; ’elle; LPA-VD; épens

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2015.6 (AG.2015.452)Verweigerung der Konkurseröffnung nach Art. 190 SchKG (BGer 5A_707/2015 vom 5. Januar 2016)Beschwerdegegner; Entscheid; Stiftung; Konkurs; Handlung; SchKG; Verein; Beschwerdeführers; Liegenschaft; Beschwerdegegners; Gläubiger; Darlehen; Befangenheit; Recht; Handlungen; Vorinstanz; Zivilgericht; Ziffer; Verfahren; Vereins; Verfahren; Liquidation; Schuld; Basel; Gericht
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 425 (5A_396/2015)Art. 607 ff. und Art. 610 ff. ZGB; Grundsätze des Erbteilungsrechts und Erbteilungsregeln; Befugnisse des Teilungsgerichts. Übersicht zu den Grundsätzen des Erbteilungsrechts und den gesetzlichen Erbteilungsregeln. Oberste Richtlinie des Teilungsrechts ist die Anspruchsgleichheit der Erben. Das Teilungsgericht ist an die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über die Bildung von Losen sowie über die Zuweisung und den Verkauf einzelner Sachen gebunden. Es ist folglich nicht befugt, Lose oder einzelne Sachen direkt nach eigenem Ermessen einem der Erben zuzuweisen, wenn sich die Erben darüber nicht einig sind und erblasserische Teilungsvorschriften fehlen (E. 4-6). Erben; Teilung; Teilungs; Zuweisung; Erbschaft; Erbteilung; Recht; Urteil; Losziehung; Bundesgericht; Richter; Teilungsgericht; Behörde; Zuteilung; Losbildung; Kompetenz; Anspruch; Gericht; Ermessen; Erbrecht; Grundsatz; Zuweisungskompetenz; Versteigerung; Rechtsbegehren; Bildung; Erbschaftsgegenstände
133 III 1 (5C.126/2006)Art. 571 ZGB; Verwirkung der Ausschlagungsbefugnis durch Einmischung in die Angelegenheiten der Erbschaft. Die Tatsache des Einholens einer Erbenbescheinigung bedeutet für sich allein keine Einmischung in die Erbschaftsangelegenheiten im Sinne von Art. 571 Abs. 2 ZGB (E. 2 und 3).
Erben; Erbschaft; Erbenbescheinigung; Verwaltung; Willen; Willensvollstrecker; Inventar; Lehre; Einmischung; Begehren; Erblassers; Willensvollstreckerin; Sinne; Beklagten; Recht; TUOR/; Verwaltungshandlung; KARRER; Bundesgericht; Kommentar; Hinweis; Annahme; Witwe; Handlung; Einholen; Gesuchs; PICENONI; Verwaltungsrat

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1206/2024ArbeitslosenversicherungArbeit; Arbeitgeber; Vorinstanz; Urteil; Quot;; Recht; Kurzarbeit; Arbeitgeberkontrolle; Termin; Beweis; Betrieb; Kurzarbeitsentschädigung; Treuhandstelle; Frist; Verfahren; Leistung; Bundesverwaltungsgericht; Mitwirkung; E-Mail; Einzelunternehmen; Mitwirkungspflicht; Inhaber; Rückforderung; Einsprache
C-7080/2016Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; B-act; Recht; Verstorbene; Verstorbenen; Einsprache; Erben; Rückerstattung; Philippinen; Erbschaft; Erbausschlagung; Schweiz; Einspracheentscheid; Tochter; Verfahren; Erbin; Altersrente; Kantons; Behörde; Bestätigung; Einreichung; Richter; Schweizerische; Urteil; Schulden