Zivilgesetzbuch (ZGB)
Art. 571 ZGB vom 2024
Art. 571 II. Verwirkung der Ausschlagungsbefugnis
1 Erklärt der Erbe während der angesetzten Frist die Ausschlagung nicht, so hat er die Erbschaft vorbehaltlos erworben.
2 Hat ein Erbe sich vor Ablauf der Frist in die Angelegenheiten der Erbschaft eingemischt oder Handlungen vorgenommen, die nicht durch die blosse Verwaltung der Erbschaft und durch den Fortgang der Geschäfte des Erblassers gefordert waren, oder hat er Erbschaftssachen sich angeeignet oder verheimlicht, so kann er die Erbschaft nicht mehr ausschlagen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 571 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF210065 | Erbausschlagung / Protokollierung, Erbausschlagung / Abweisung | Berufung; Berufungsklägerin; Erben; Erbschaft; Vorinstanz; Protokoll; Erblasserin; Frist; Ausschlagungserklärung; Urteil; Protokollierung; Ausschlagungsfrist; Erbschaftssachen; Einzelgericht; Gesuch; Entscheid; Wichtigen; Haben; Erben; Ausstellung; Gründen; Schwander; Beschwerde; Erbausschlagung; Ttmm; Bezirksgerichtes; Fortan; Gesetzliche; Formular; Erbscheins |
ZH | RT150097 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Beschwerde; Betreibung; Recht; Vorinstanz; Zeitpunkt; Pfandausfall; Pfandausfallschein; Rechtsöffnung; Erben; Erbschaft; Erbbescheinigung; Lasse; Entscheid; SchKG; Ausstellung; Forderung; Beschwerdeverfahren; Über; Todes; Verlustscheine; Vermögens; Urteil; Verfahren; Provisorische; Partei; Betreibungsregisterauszug; Vermutung; Liegende |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2013 69 | 69 Art. 1 lit. b ZPO; Gerichtliche Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit1. Januar 2011 fehlt im Aargau eine Verfahrensregelung für diejenigen Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für welche nicht das Bundesrecht, aber das kantonale Recht eine richterliche Behörde vorschreibt. Die bestehende... | |
AG | AGVE 2007 1 | I. ZivilrechtA. Erbrecht1 Art. 570 ZGB; ErbrechtDer für die Protokollierung der Ausschlagungserklärung zuständigeRichter hat nicht festzustellen, ob die Erbschaft - ohne ausdrückliche Annahmeerklärung - als angenommen oder zufolge amtlich festgestellteroder offensichtlicher Überschuldung als ausgeschlagen... | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
133 III 1 (5C.126/2006) | Art. 571 ZGB; Verwirkung der Ausschlagungsbefugnis durch Einmischung in die Angelegenheiten der Erbschaft. Die Tatsache des Einholens einer Erbenbescheinigung bedeutet für sich allein keine Einmischung in die Erbschaftsangelegenheiten im Sinne von Art. 571 Abs. 2 ZGB (E. 2 und 3).
| Erben; Erbschaft; Erbenbescheinigung; Verwaltung; Willensvollstrecker; Inventar; Lehre; Einmischung; Begehren; Erblassers; Willensvollstreckerin; Sinne; Recht; Angenommen; TUOR/; Beklagten; Verwaltungshandlung; KARRER; Bundesgericht; Bedeutet; Kommentar; Aufl; Hinweis; Annahme; Witwe; Einholen; KARRER; Handlung; Festgestellt; Gesuchs |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2838/2019 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Brasilianische; Erben; Erstattung; Erblasser; Verfügung; Erbschaft; Schweizer; Leistung; Rückforderung; Rückerstattung; Einsprache; Brasilianischen; Frist; Urteil; Brasilien; Schuld; Einspracheentscheid; Altersrente; Hinweis; Erblassers; Behörde; Witwe; Verstorben; Abklärung |
A-5923/2015 | Enteignung | Scheidung; Beschwerde; Partei; Recht; Urteil; Parteien; Vorhersehbar; Vereinbarung; Liegenschaft; ?ber; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdegegner; Unvorhersehbarkeit; Bundesgericht; Hinweis; Flughafen; Grundst?ck; Gericht; Eigentum; Entscheid; Hinweisen; Verfahren; Scheidungskonvention; Vorliegenden; G?terrechtliche; Erbschaft; Vorinstanz; Entsch?digung; Eigentums |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Grlage entzogen Schwander | Basler Kommentar, Basel, Genf, München | 2003 |