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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 57 ZPO vom 2024

Art. 57 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 57 Rechtsanwendung von Amtes wegen

Das Gericht wendet das Recht von Amtes wegen an.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 57 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS240050KonkurseröffnungKonkurs; Obergericht; Konkursgericht; Zustellung; Betrag; SchKG; Recht; Betreibung; Konkursamt; Obergerichtskasse; Entscheid; Vorladung; Konkursbegehren; Zahlung; Schuld; Schuldner; Konkurseröffnung; Verfahrens; Altstetten-Zürich; Urteil; Gericht; Kantons; Bezirksgerichtes; Aufhebung; Beschwerdeverfahren; Zahlungsfähigkeit; Konkursverhandlung; Parteien; Betreibungsamt
ZHRT230033RechtsöffnungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Gesuchsteller; Vorinstanz; Forderung; Verrechnung; Rechtsöffnung; SchKG; Entscheid; Vorbringen; Noven; Schuld; Partei; Begründung; Beweis; Sinne; Gesuchstellers; Behauptung; Verfahren; Urteil; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Schaden; Verrechnungsforderung; ügend
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2021.72-ültig; Ungültigkeit; Berufung; Apos; Recht; Klage; Testa; Herabsetzung; Testament; Verfügung; Vorinstanz; Ungültigkeitsklage; Herabsetzungsklage; Urteil; Rechtsbegehren; Erbvertrag; Anfechtung; Ehemann; Parteien; Erwägung; Ehefrau; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Regelung; Beklagten; Ziffer; Amtsgericht; Erblasser
SOZKBER.2021.62-Berufung; Unterhalt; Schuld; Schuldner; Recht; Berufungskläger; Urteil; Einkommen; Existenzminimum; Gesuch; Berufungsbeklagte; Notbedarf; Bundesgericht; Schuldneranweisung; Obergericht; Eingriff; Verfahren; Gläubiger; Gesuchsgegner; Berufungsklägers; Rechtspflege; Parteien; Anweisung; Bundesgerichts; Schuldners; Ziffer; Replik; Unterhaltsschuldner; Manko
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 I 97 (5D_141/2014)Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Anwendungsbereich und Anspruch auf eine Gerichtsverhandlung über die definitive Rechtsöffnung (Art. 80 f. SchKG). Zur Frage, ob Art. 6 Ziff. 1 EMRK in einem Vollstreckungsverfahren wie demjenigen der definitiven Rechtsöffnung anwendbar ist und ob ein konventionsrechtlicher Anspruch auf Durchführung einer Gerichtsverhandlung besteht (E. 5-7). Recht; Rechtsöffnung; Entscheid; Verfahren; Anspruch; Urteil; Vollstreckung; Kanton; Vollstreckungsverfahren; Verhandlung; Rechtsöffnungsrichter; SchKG; Verfügung; Forderung; Österreich; Rückerstattungsverfügung; Rechtsöffnungstitel; Identität; Sachverhalt; Jugend; Berufsberatung; Bezirksgericht; Stellungnahme; Rechtsmittel; Bundesgericht; Gericht; Streit
124 I 241Kostenvorschusspflicht der beklagten Partei im Bernischen Zivilprozess (Art. 57 ZPO/BE; Art. 4 BV). Die in Art. 57 Abs. 1 und 2 ZPO/BE normierte Regelung, auch von der beklagten Partei und unter Androhung der Säumnisfolgen gemäss Art. 286 ZPO/BE einen Vorschuss für die mutmasslichen Gerichtskosten zu verlangen, verstösst nicht gegen Art. 4 BV (E. 4). Recht; Beweis; Zivilprozess; Vorschuss; Verfahren; Gericht; Kanton; Klage; Kostenvorschuss; Gehör; Anspruch; LEUCH/MARBACH/KELLERHALS; Verfahrens; Praxis; Beweise; Gerichtskosten; Parteien; Leistung; Entscheid; Säumnis; Kantone; Ansprüche; Gerichtsgebühr; Urteil; Handelsgericht; Kantons; Verfügung; Kostenvorschusses; Bundesgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Sutter, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, Seiler, Schweizer Hand zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2021
Spühler, SchweizerBasler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2017