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BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Art. 56 ATSG vom 2024

Art. 56 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 56 3. Abschnitt: Rechtspflegeverfahren Beschwerderecht

1 Gegen Einspracheentscheide oder Verfügungen, gegen welche eine Einsprache ausgeschlossen ist, kann Beschwerde erhoben werden.

2 Beschwerde kann auch erhoben werden, wenn der Versicherungsträger entgegen dem Begehren der betroffenen Person keine Verfügung oder keinen Einspracheentscheid erlässt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 56 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS140079Pfändungsankündigung / Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Recht; Betreibung; Rechtsvorschlag; Verfügung; Vorinstanz; Entscheid; SchKG; Urteil; Betreibungsamt; Einsprache; Verfahren; Bestreitung; Fortsetzung; Zusammenhang; Verfügungen; Vermögens; Mitteilung; Pfändung; Pfändungsankündigung; Entscheide; Urteile; Einsprechers; Gericht; Frist; ültig
SOVSBES.2019.64RechtsverweigerungAuffangeinrichtung; Akten; Recht; Akteneinsicht; Anspruch; Arbeitgeber; Verfügung; Verordnung; Akteneinsichtsgesuch; Verfahren; Ansprüche; Vorsorge; Einsicht; Verpflichtung; Sozialversicherung; Rechtsverweigerung; Entscheid; Person; Interesse; Schadenersatz; Bundes; IV-Akten; Parteien; Arbeitnehmer; Leistungen; Beiträge; Privatinteressen; öglich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2022.266-Rechtsverweigerung; Rechtsverzögerung; Verfügung; Verfahren; Versicherungsgericht; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Urteil; Bundesgericht; Frist; Beschwerdebeilage; Prämien; Entscheid; Vizepräsident; Beschwerdeführern; Verfahrens; Hinweis; Krankenversicherung; Helsana; Versicherungsgerichts; Erlass; Kantons; Solothurn; Akten; Standslosigkeit; Parteien; Beurteilung; Behörde; Hinweisen; Bundesgerichts
SOVSBES.2022.174-Pflege; Verfügung; Recht; Restkosten; Verfahren; Leistung; Abrechnung; Person; Einwohnergemeinde; Leistungen; Rechtsverweigerung; Solothurn; Entscheid; Pflegeleistungen; Krankenversicherung; Kanton; Versicherungsgericht; Kantons; Departement; Clearingstelle; Rechtsverweigerungsb; Restkostenfinanzierung; Abrechnungen; Apos; Dienstleister; Rechtsverweigerungsbeschwerde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 V 326 (9C_329/2019)Art. 9 Abs. 1 AHVG; Art. 5 VwVG; Art. 49 ATSG; Art. 9 BV; Nichtigkeit einer Verfügung über Beiträge aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Die im Steuerrecht geltenden Grundsätze zur Nichtigkeit einer (rechtskräftigen) Ermessensveranlagung (vgl. Urteil 2C_679/2016 vom 11. Juli 2017) gelten sinngemäss auch bei Verfügungen über Beiträge aus selbständiger Erwerbstätigkeit, welche auf einer steuerrechtlichen Ermessensveranlagung beruhen, wenn die betreffende versicherte Person bestreitet, überhaupt selbständig erwerbstätig zu sein (E. 4). ändig; Verfügung; Erwerbstätigkeit; Richt; Urteil; Ausgleichskasse; Beiträge; Sachverhalt; Revision; Recht; Ermessen; Einkommen; Nichtigkeit; Ermessensveranlagung; Steuerverwaltung; Sinne; Verhalten; Kanton; Kantons; Entscheid; Bundesgericht; Vorinstanz; Einschätzung; öffentlich-rechtlichen; Angelegenheiten
142 V 337 (8C_127/2016)Art. 52 Abs. 1, Art. 53 Abs. 2, Art. 61 lit. d ATSG; Art. 12 ATSV; Schlechterstellung im Einspracheverfahren. Im Einspracheverfahren nach Art. 52 Abs. 1 ATSG i.V.m. Art. 12 ATSV sind an eine reformatio in peius nicht die gleichen strengen Voraussetzungen zu stellen, wie sie die Rechtsprechung - in Anlehnung an die Wiedererwägung nach Art. 53 Abs. 2 ATSG - im Beschwerdeverfahren nach Art. 61 lit. d ATSG verlangt (E. 3). Einsprache; Verfügung; Einspracheverfahren; Invaliditätsgrad; Entscheid; Einspracheentscheid; Beschwerdeverfahren; Invalidenrente; Urteil; Verwaltungsbehörde; Rechtsprechung; Unfallversicherung; Verfahren; Rechtsmittel; Voraussetzungen; Ungunsten; Hinweis; Entscheidung; Schweizerische; Wiedererwägung; Sachverhalt; Möglichkeit; Bundesgericht; Gericht; Verfügungen; Person

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5660/2021Rückvergütung von BeiträgenBundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Verfügung; Verfahren; BVGer; Schweiz; Rechtsmittelbelehrung; Einsprache; Schweizerische; Einspracheverfahren; Parteien; Hinterlassenenversicherung; Rückvergütung; Beiträge; Eingabe; Verfahrenskosten; Einzelrichter; David; Weiss; Gerichtsschreiberin; Tania; Sutter; Brasilien; Ausgleichskasse; Schweizerischen; Zuständigkeit; Beschwerden; Verfügungen; Behörden
C-3671/2021Invalidenversicherung (Übriges)Verfahren; Recht; Vorinstanz; IV-act; Urteil; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Rechtsverzögerung; Verfahrens; Behörde; Abklärungen; Parteien; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Schweiz; Anspruch; Entscheid; BVGer; IV-Stelle; Sinne; Beurteilung; Interesse; Verordnung; Frist; Gutachten; IVSTA; BVGer-act; ürdige

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ueli Kieser Kommentar zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts [ATSG]2020
-ATSG- 4. Auflage2020