Art. 55 Feststellung der
Fahrunfähigkeit (1)
1 Fahrzeugführer sowie an Unfällen beteiligte Strassenbenützer können einer Atemalkoholprobe unterzogen werden.
2 Weist die betroffene Person Anzeichen von Fahrunfähigkeit auf und sind diese nicht oder nicht allein auf Alkoholeinfluss zurückzuführen, so kann sie weiteren Voruntersuchungen, namentlich Urin- und Speichelproben unterzogen werden.
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4 Die Blutprobe kann aus wichtigen Gründen auch gegen den Willen der verdächtigten Person abgenommen werden. Andere Beweismittel für die Feststellung der Fahrunfähigkeit bleiben vorbehalten.
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Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210522 | Schändung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Berufung; Aussage; Zeugin; Gericht; Aussagen; Urteil; Geldstrafe; Verteidigung; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Zimmer; Staatsanwalt; Probezeit; Zeuginnen; Staatsanwaltschaft; Entschädigung; Schilderung; Hinweis; Zustand; Genugtuung; Vertretung; Verfahren |
ZH | UH180187 | Untersuchungsbefehl und Auftrag für ein Gutachten Sachverständiger für eine Blutprobe | Staatsanwaltschaft; Alkohol; Fahrzeug; Blutprobe; Strasse; Atemluft; Atemalkoholprobe; Verfügung; Strassen; Fahrrad; Anordnung; Blutalkoholkonzentration; Liter; Motorfahrzeug; Zustand; Recht; Bundesgericht; Strassenverkehr; Werte; Erwägung; Blutentnahme; Erwägungen; Messung; Messgerät; Übertretung; Beweis |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2023.76 | - | Polizei; Recht; Beschuldigte; Anordnung; Atemalkoholprobe; Staat; Staatsanwalt; Massnahme; Urteil; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Blutprobe; Berufung; Feststellung; Fahrunfähigkeit; Fahrzeug; Massnahmen; Verfahren; Beschuldigten; Strasse; Kammer; Verteidigung; Entscheid; Strassen; Obergericht |
SO | STBER.2024.24 | - | Beschuldigte; Verfahren; Ziffer; Anklage-Ziffer; Urteil; Recht; Vorhalt; Unfall; Verfahren; Feststellung; Apos; Massnahme; Massnahmen; Fahrunfähigkeit; Berufung; Staat; Bundesgericht; Ziffern; Vereitelung; Neubeurteilung; Beschuldigten; Verfahrens; Anklage-Ziffern; Entschädigung; Vorinstanz; Instanz; Vorhalte; Berufungs; Solothurn; Urteils |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 439 (6B_282/2021) | Regeste Art. 91 Abs. 2 lit. b, Art. 31 Abs. 2 und Art. 55 Abs. 7 lit. a SVG , Art. 2 Abs. 2 lit. a VRV , Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA , Art. 12 Abs. 2 StGB ; Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz. Die in Art. 2 Abs. 2 VRV festgelegte Nulltoleranz für THC im Strassenverkehr sowie der für einen entsprechenden Nachweis im Blut des Fahrzeuglenkers in Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA festgesetzte Bestimmungsgrenzwert von 1,5 µg/L liegen im Rahmen der delegierten Rechtsetzungsbefugnisse des Bundesrats resp. des Bundesamts für Strassen und sind nicht unhaltbar (E. 3). | ähig; Urteil; Cannabis; Strassen; Grenzwert; ASTRA; Vorinstanz; Bundesrat; Tatbestand; Täter; VSKV-ASTRA; Strassenverkehr; Bundesgericht; Fahrunfähigkeit; Verordnung; Hinweis; Anklage; Tatbestands; Eventualvorsatz; Hinweisen; Erfolg; Sinne; Substanz; Fahrfähigkeit; Alkohol; Zustand; Grenzwerte |
146 IV 88 (6B_614/2019) | Art. 91a Abs. 1 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 und 2 SVG und Art. 10 Abs. 2 SKV ; Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Betäubungsmittelvortests; hinreichende Verdachtsmomente zur Durchführung; Beweiswert. Für die Durchführung von Vortests nach Art. 10 Abs. 2 SKV genügen geringe Anzeichen einer durch Betäubungs- oder Arzneimittel beeinträchtigten Fahrfähigkeit; eines hinreichenden Tatverdachts, wie er zur Anordnung strafprozessualer Zwangsmassnahmen nach Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO erforderlich ist, bedarf es nicht (E. 1.4.2). | ähig; Fahrunfähigkeit; Blutprobe; Massnahme; Feststellung; Hinweis; Betäubungsmittel; Anordnung; Urteil; Polizei; Tatbestand; Person; Betäubungsmittelvortest; Recht; Verweigerung; Massnahmen; Anzeichen; Vortest; Hinweise; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Fahrzeug; Bundesgericht; Strassen; Vereitelung; Sinne; Zustand; önne |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5179/2013 | Personensicherheitsprüfungen | Vorinstanz; Risiko; Person; Sicherheit; Beschwerdeführers; Personen; Risikoerklärung; Quot;; Waffe; Interesse; Personensicherheitsprüfung; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Fachstelle; Gewalt; Aussage; Verfügung; Beurteilung; BVGer; Vorfall; Beruf; Konsum |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2010.17 | Versuchter Mord und Gehilfenschaft dazu. Mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht und Gehilfenschaft dazu. Herstellen, Verbergen und Weiterschaffen von Sprengstoffen. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Mehrfache Gewalt und Drohung gegen Beamte. Hinderung einer Amtshandlung. Mehrfache Beschimpfung. | Bundes; Sprengstoff; Recht; Täter; Basel; Apos;; Polizei; Gericht; Anklage; Person; Gerichts; Gefährdung; Freiheit; Gericht; Angeklagte; Tatbestand; Sprengstoffe; Freiheitsstrafe; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Handlung; Verfahren; Polizeibeamte; Personen; Fahrzeug; ährend |
Autor | Kommentar | Jahr |
Heim, Heimgartner, Weissenberger | Basler Kommentar SVG | 2014 |
Heim, Heimgartner | Basler Kommentar Strassenverkehrsgesetz | 2014 |