Zivilgesetzbuch (ZGB)
Art. 54 ZGB vom 2024
Art. 54 C. Handlungsfähigkeit I. Voraussetzung
Die juristischen Personen sind handlungsfähig, sobald die nach Gesetz und Statuten hiefür unentbehrlichen Organe bestellt sind.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 54 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210019 | URG etc. | Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit |
ZH | RT150211 | Rechtsöffnung | Gesuch; Recht; Forderung; Zahlung; Zahlungsbefehl; Gesuchsgegnerin; Betreibung; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Rechtsöffnungs; Vorinstanz; Gläubiger; Beschwerde; Betreibungsbegehren; SchKG; Forderungs; Umrechnung; Datum; Rechtsöffnungstitel; Urteil; Identität; Bundesgericht; Zahlungsbefehls; Zeitpunkt; Schiedsurteil; Rechtsöffnungsverfahren; Entscheid; ällig |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 145 (5A_600/2013) | Art. 490 Abs. 3; Art. 544 Abs. 1bis und Art. 545 Abs. 1 ZGB. Anfechtung der Nacherbeneinsetzung durch den Vorerben; Wahrung der Interessen des Nacherben. Im konkreten Fall genügt zur Interessenwahrung die Errichtung einer Beistandschaft in analoger Anwendung von Art. 544 Abs. 1bis ZGB (E. 3). | Erben; Beistand; Beistands; Interessen; Beistandschaft; Erbschaft; Recht; Erben; Person; Erwachsenenschutz; Vorerbe; Kindes; Erbschaftsverwaltung; Vorerben; Erbeneinsetzung; Wahrung; Grundbuch; Personen; Vermögens; Auslieferung; Sicherstellung; Urteil; Stadt; Grundstück; Pflicht; Willensvollstrecker; Auslieferungspflicht; Kantons; Bundesgericht |
139 III 225 (5A_44/2013) | Art. 54 SchlT ZGB; Art. 1 lit. b ZPO; Anwendbarkeit der ZPO im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die ZPO nur dort direkte Anwendung, wo das Bundesrecht selbst eine gerichtliche Behörde vorschreibt. Soweit der Kanton die zuständige Behörde bezeichnet, regelt er auch das Verfahrensrecht; erklärt er die ZPO als anwendbar, stellt diese kantonales Recht dar (E. 2). | Kanton; SchlT; Verfahren; Behörde; Recht; Urteil; Bundesrecht; Gericht; Verfahrens; Kommentar; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Protokoll; Kantone; Zusammenhang; Verfahrensrecht; édure; Zivilsachen; Bereich; Gerichtsbarkeit; Bezirksgericht; Pfändung; Berufung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-7017/2018 | Verfahrensfragen, Publikationen, usw. | Quot;; Zeuge; Vorinstanz; Organ; Urteil; Verfahren; Verfahren; Bundes; Person; Bundesverwaltungsgericht; Untersuchung; Recht; Einvernahme; Zeugen; Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Unternehmen; Auskunfts; Zwischenverfügung; Aussage; Organe; Kartell; Personen; Schutzschrift; Wettbewerb; Verfügung |
B-6483/2018 | Verfahrensfragen, Publikationen, usw. | Quot;; Vorinstanz; Urteil; Verfahren; Recht; Organ; Zeuge; Verfahren; Recht; Bundes; Person; Kartell; Zeugen; Zeugin; Bundesverwaltungsgericht; Unternehmen; Einvernahme; Verfahrens; Konzern; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Aussage; Untersuchung; Praxis; Auskunfts; Partei; Verfügung |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2011.2 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Griechenland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 Abs. 1 IRSG). Beschlagnahme von Gegenständen (Art. 74a Abs. 1 IRSG i.V.m. Art. 33a IRSV). | Quot;; Recht; Münze; Beschwerde; Rechtshilfe; Bundes; Kantons; Kantonspolizei; Oktadrachmon-Münze; Entscheid; Beschwerdeführerin; Staat; Beschwerdeführerinnen; Verfahren; Bundesstrafgericht; Behörde; Beschlagnahme; Recht; Herausgabe; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Bezug; Schlussverfügung; Rechtshilfeersuchen; Sachen; Verfahrensakten; Akten |
BB.2010.75 | Grundbuchsperre (Art. 65 Abs. 2 BStP). | Bundes; Grundbuch; Grundstück; Entscheid; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Grundbuchsperre; Vermögenswerte; Recht; Verfügung; Beschlagnahme; Einziehung; Verdacht; Liegenschaft; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Grundstücke; Bundesanwaltschaft; Verfügungen; Beilage; Organ; Apos;; Beschwerden; Bezug; Verwaltungsrat; Basel; Gericht; Bundesgericht |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht Art. 52-59 ZGB | 1993 |