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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 54 ZGB vom 2024

Art. 54 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 54 C. Handlungsfähigkeit I. Voraussetzung

Die juristischen Personen sind handlungsfähig, sobald die nach Gesetz und Statuten hiefür unentbehrlichen Organe bestellt sind.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 54 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210019URG etc.Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit
ZHRT150211RechtsöffnungGesuch; Recht; Forderung; Zahlung; Zahlungsbefehl; Gesuchsgegnerin; Betreibung; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Rechtsöffnungs; Vorinstanz; Gläubiger; Beschwerde; Betreibungsbegehren; SchKG; Forderungs; Umrechnung; Datum; Rechtsöffnungstitel; Urteil; Identität; Bundesgericht; Zahlungsbefehls; Zeitpunkt; Schiedsurteil; Rechtsöffnungsverfahren; Entscheid; ällig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 145 (5A_600/2013)Art. 490 Abs. 3; Art. 544 Abs. 1bis und Art. 545 Abs. 1 ZGB. Anfechtung der Nacherbeneinsetzung durch den Vorerben; Wahrung der Interessen des Nacherben. Im konkreten Fall genügt zur Interessenwahrung die Errichtung einer Beistandschaft in analoger Anwendung von Art. 544 Abs. 1bis ZGB (E. 3). Erben; Beistand; Beistands; Interessen; Beistandschaft; Erbschaft; Recht; Erben; Person; Erwachsenenschutz; Vorerbe; Kindes; Erbschaftsverwaltung; Vorerben; Erbeneinsetzung; Wahrung; Grundbuch; Personen; Vermögens; Auslieferung; Sicherstellung; Urteil; Stadt; Grundstück; Pflicht; Willensvollstrecker; Auslieferungspflicht; Kantons; Bundesgericht
139 III 225 (5A_44/2013)Art. 54 SchlT ZGB; Art. 1 lit. b ZPO; Anwendbarkeit der ZPO im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die ZPO nur dort direkte Anwendung, wo das Bundesrecht selbst eine gerichtliche Behörde vorschreibt. Soweit der Kanton die zuständige Behörde bezeichnet, regelt er auch das Verfahrensrecht; erklärt er die ZPO als anwendbar, stellt diese kantonales Recht dar (E. 2). Kanton; SchlT; Verfahren; Behörde; Recht; Urteil; Bundesrecht; Gericht; Verfahrens; Kommentar; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Protokoll; Kantone; Zusammenhang; Verfahrensrecht; édure; Zivilsachen; Bereich; Gerichtsbarkeit; Bezirksgericht; Pfändung; Berufung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-7017/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Quot;; Zeuge; Vorinstanz; Organ; Urteil; Verfahren; Verfahren; Bundes; Person; Bundesverwaltungsgericht; Untersuchung; Recht; Einvernahme; Zeugen; Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Unternehmen; Auskunfts; Zwischenverfügung; Aussage; Organe; Kartell; Personen; Schutzschrift; Wettbewerb; Verfügung
B-6483/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Quot;; Vorinstanz; Urteil; Verfahren; Recht; Organ; Zeuge; Verfahren; Recht; Bundes; Person; Kartell; Zeugen; Zeugin; Bundesverwaltungsgericht; Unternehmen; Einvernahme; Verfahrens; Konzern; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Aussage; Untersuchung; Praxis; Auskunfts; Partei; Verfügung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2011.2Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an
Griechenland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 Abs. 1 IRSG). Beschlagnahme von Gegenständen (Art. 74a Abs. 1 IRSG i.V.m. Art. 33a IRSV).
Quot;; Recht; Münze; Beschwerde; Rechtshilfe; Bundes; Kantons; Kantonspolizei; Oktadrachmon-Münze; Entscheid; Beschwerdeführerin; Staat; Beschwerdeführerinnen; Verfahren; Bundesstrafgericht; Behörde; Beschlagnahme; Recht; Herausgabe; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Bezug; Schlussverfügung; Rechtshilfeersuchen; Sachen; Verfahrensakten; Akten
BB.2010.75Grundbuchsperre (Art. 65 Abs. 2 BStP).Bundes; Grundbuch; Grundstück; Entscheid; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Grundbuchsperre; Vermögenswerte; Recht; Verfügung; Beschlagnahme; Einziehung; Verdacht; Liegenschaft; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Grundstücke; Bundesanwaltschaft; Verfügungen; Beilage; Organ; Apos;; Beschwerden; Bezug; Verwaltungsrat; Basel; Gericht; Bundesgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht Art. 52-59 ZGB1993