Art. 54 Konkursort
bei flüchtigem
Schuldner
Gegen einen flüchtigen Schuldner wird der Konkurs an dessen letztem Wohnsitze eröffnet.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS160242 | Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung (Art. 190 SchKG) | Schuldner; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Instanz; SchKG; Konkurseröffnung; Urteil; Schuldners; Gläubigern; Schweiz; Aufenthalt; Betreibung; Entscheid; Vorinstanz; Parteien; Aufenthalts; Unbekannt; Verfahren; Entziehen; Vorgängige; Bundesgericht; Kantons; Publikation; Sinne; Kostenvorschuss; Digen; Unbekannten; Bezirksgericht; Wohnsitz |
SZ | BEK 2017 105 | SchKG-Beschwerde | Beschwerde; Betreibung; SchKG; Pfändung; Wohnsitz; Schuldner; Betreibungsamt; Schweiz; Beschwerdeführer; Zustellung; Pfändungsankündigung; Aufsichtsbehörde; Pfändungsankündigungen; Betreibungsort; Südafrika; Betreibungen; Recht; Verfügung; Ausland; Bekanntmachung; Beschwerden; Obere; Pfändungen; Hinweis; Schuldners; öffentlich; Bekanntmachungen; Sinne; Mangels; Vorderrichterin |