E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 52 StPO vom 2024

Art. 52 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 52 3. Abschnitt: Verfahrenshandlungen in einem anderen Kanton Grundsätze

1 Die Staatsanwaltschaften, Übertretungsstrafbehörden und Gerichte der Kantone und des Bundes sind berechtigt, alle Verfahrenshandlungen im Sinne dieses Gesetzes direkt in einem anderen Kanton anzuordnen und durchzuführen.

2 Die Staatsanwaltschaft des Kantons, in dem die Verfahrenshandlung durchgeführt werden soll, wird vorgängig benachrichtigt. In dringenden Fällen ist eine nachträgliche Benachrichtigung möglich. Für die Einholung von Auskünften und für Gesuche um Herausgabe von Akten ist keine Benachrichtigung nötig.

3 Die Kosten der Verfahrenshandlungen und daraus folgende Entschädigungspflichten trägt der durchführende Bund oder Kanton; er kann sie nach Massgabe der Artikel 426 und 427 den Parteien belasten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2016.149 (AG.2017.203)Beschlagnahmebefehl
BSBES.2015.69 (AG.2015.553)Rechtswidrige Vorladungen (BGer 1B_298/2015 vom 19. Oktober 2015)
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2020.51Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Beschuldigte; Beh?rde; Kantons; Gesuch; Gericht; Ungarn; Tatort; Fahrzeug; Beschuldigten; Beh?rden; Gerichtsstand; Verfahren; Recht; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Schweiz; ?ber; Leasingrate; Eschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Generalstaatsanwaltschaft; ?bernahme; Beh?rde; Zust?ndig; Zust?ndigkeit; Bezahlt; Beschwerdekammer; Gefasst; Rechtshilfe
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz