Art. 52 Einsprache
1 Gegen Verfügungen kann innerhalb von 30 Tagen bei der verfügenden Stelle Einsprache erhoben werden; davon ausgenommen sind prozess- und verfahrensleitende Verfügungen.
2 Die Einspracheentscheide sind innert angemessener Frist zu erlassen. Sie werden begründet und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.
3 Das Einspracheverfahren ist kostenlos. Parteientschädigungen werden in der Regel nicht ausgerichtet.
4 Der Versicherungsträger kann in seinem Einspracheentscheid einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen, auch wenn der Einspracheentscheid eine Geldleistung zum Gegenstand hat. Ausgenommen sind Einspracheentscheide über die Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen. (1)
(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Juni 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5137; BBl 2018 1607).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS190049 | Konkursandrohung vom 26. Februar 2019 / Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Recht; Betreibung; Verfügung; Konkurs; SchKG; Rechtsvorschlag; Betreibungs; Forderung; Schuld; Entscheid; Rechtsmittel; Vorinstanz; Konkursandrohung; Verfahren; Aufsichtsbehörde; Betreibungsamt; Akten; Anspruch; Rechtsöffnung; Krankenkasse; Schuldbetreibung; Zahlungsbefehl; Zustellung; Fehler; Fortsetzung; Betreibungsverfahren; Schuldner; Bundesgericht |
ZH | RT160196 | Rechtsöffnung | Rechtsöffnung; Vorinstanz; Entscheid; Einsprache; Einspracheentscheid; Kasse; Gesuch; Kassenverfügung; Gesuchsgegnerin; Rechtsöffnungstitel; Verfahren; Betreibung; Verfügung; Urteil; Beschwerdeverfahren; Zahlungsbefehl; Frist; Unterschrift; Sachverhalt; Sinne; Verfahrens; Bundesgericht; Oberrichter; Bezirksgericht; Feststellung; Sachverhalts; Gericht; Rüge; Einspracheentscheide |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2024.51 | - | Einsprache; Verfügung; Versicherung; Versicherungsgericht; Recht; Brief; A-Post; Urteil; Empfänger; CSS-Nr; Track; Trace; Verfahren; Empfängers; Sendung; Vizepräsident; Apos; Entscheid; Zustellung; Postzustellung; VSBES; Krankenversicherung; Einspracheentscheid; Solothurn; Betrag; Akten; Begründung; Wohnung; Frist |
SO | VSBES.2023.46 | - | IV-Nr; Verfügung; Tabelle; Recht; Urteil; Invalidität; Bundesgericht; Abzug; Anspruch; Rente; Bundesgerichts; Apos; Einkommen; Versicherungsgericht; Invaliditätsgrad; Invalideneinkommen; Solothurn; Invalidenversicherung; Akten; Zeitpunkt; Leistung; IV-Stelle; Hinweis; Tätigkeiten; Tabellenlohn; Validen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 599 (5A_547/2015) | Art. 79 SchKG; Art. 34 ff. ATSG. Beseitigung des Rechtsvorschlags durch die Krankenversicherer; Zustellung. Die Krankenversicherer dürfen ihre Verfügungen, mit denen sie den Rechtsvorschlag beseitigen, mit A-Post Plus zustellen (E. 2). | Verfügung; Zustellung; Rechtsvorschlag; Betreibung; Krankenversicherer; Schuldner; Betreibungs; SchKG; A-Post; Verfügungen; Urteil; Entscheid; Betreibungsamt; Empfang; Rechtsöffnung; Rechtsvorschlags; Brief; Beseitigung; Obergericht; Fortsetzung; Sendung; Verfahren; Empfänger; Adressat; Krankenversicherern; Empfangsbestätigung; Zustellungsregeln; Auszug; Beschwerdegegner |
142 V 152 (8C_259/2015) | Art. 52 Abs. 1 ATSG; Art. 10 ATSV; Einsprache per E-Mail. Eine per E-Mail erhobene Einsprache gegen eine Verfügung des Unfallversicherers ist mangels der gemäss Art. 10 Abs. 4 Satz 1 ATSV bei schriftlich erhobenen Einsprachen erforderlichen Unterschrift nicht zulässig (E. 2.4 und 4.6). Anspruch auf eine Nachfristansetzung besteht in einem solchen Fall nicht (E. 4.5 und 4.6). Eine Verbesserung des Formmangels kann innerhalb der ordentlichen Rechtsmittelfrist vorgenommen werden, worauf die versicherte Person gegebenenfalls aufmerksam zu machen ist (E. 4.6). Fallkonstellation, in welcher ein Hinweis auf den Formmangel trotz noch laufender Einsprachefrist unterbleiben konnte (E. 4.7). | Einsprache; Frist; E-Mail; Unterschrift; Urteil; Eingabe; Frist; Beschwerde; Mobiliar; Rechtsmittel; Original; Einsprachefrist; Postweg; Begründung; Verfügung; Hinweis; Formmangel; Anforderungen; Rechtsprechung; Schweizerische; Verbesserung; Person; Bundesgericht; Formalismus; Verfahren; Behörde; Rechtsschrift; überspitzt |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-5660/2021 | Rückvergütung von Beiträgen | Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Verfügung; Verfahren; BVGer; Schweiz; Rechtsmittelbelehrung; Einsprache; Schweizerische; Einspracheverfahren; Parteien; Hinterlassenenversicherung; Rückvergütung; Beiträge; Eingabe; Verfahrenskosten; Einzelrichter; David; Weiss; Gerichtsschreiberin; Tania; Sutter; Brasilien; Ausgleichskasse; Schweizerischen; Zuständigkeit; Beschwerden; Verfügungen; Behörden |
C-4339/2018 | Rückforderung von Versicherungsleistungen und Erlass | Recht; Vorinstanz; Witwe; Richt; Verfügung; Witwen; Witwenrente; Recht; Rente; Leistung; Einsprache; Rückerstattung; Vertrauen; Serbien; Unrecht; Rückforderung; Versicherung; Akten; Urteil; Hinweis; Renten; Anspruch; Rechtsprechung; Frist; Zeitpunkt; Einspracheentscheid; Schweiz |
Autor | Kommentar | Jahr |
Kieser | ATSG- ed. | 2020 |
Ueli Kieser | Kommentar zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG | 2020 |