Art. 517 Form
der Entstehung
Der Leibrentenvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB220006 | Forderung | Klagte; Zeuge; Beklagten; Recht; Partei; Vorinstanz; Möge; Parteien; Zeugen; Lichen; Berufung; Beweis; Vermögens; Nutzniessung; Habe; Habe; Zahlung; Rechtlich; Mutter; Spreche; Rungen; Aussage; Lasse; Zeugin; Erbteilung; Gespräch; Betrag; Wäre; Bracht |
ZH | LB120100 | Forderung | Klagt; Beklagten; Kapital; Berufung; Rente; Vorsorge; Konto; Recht; Bezirksgericht; Auszahlung; Urteil; Entscheid; Lasse; Verfahren; Unterschrift; Person; Recht; Partei; Bundesgericht; Gericht; Vorsorgeeinrichtung; Parteien; Auftrag; Personen; Nicht; Bezahlt; Klage; Büro; Zahlte |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2012/254 | Urteil Ausländerrecht, Aufenthaltsbewilligung zur Übersiedlung von Rentnerinnen und Rentner, Art. 28 lit. c AuG (SR 142.20).Die notwendigen finanziellen Mittel können auch durch Dritte zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt die Geldquelle bietet der Seniorin oder dem Senior die erforderliche finanzielle Sicherheit. Dies ist der Fall, wenn der unterstützungswillige Verwandte im Sinne von Art. 328 Abs. 1 ZGB (SR 201) in günstigen Verhältnissen lebt und deshalb verpflichtet ist, Verwandte in auf- und absteigender Linie zu unterstützen, die ohne ihren Beistand in Not geraten würden (Verwaltungsgericht, B 2012/254).Urteil vom 22. Mai 2013Anwesend: Präsident lic. iur. B. Eugster; Verwaltungsrichter |