Art. 51 Folgen der Verletzung der Ausstandsvorschriften
1 Amtshandlungen, an denen eine zum Ausstand verpflichtete Gerichtsperson mitgewirkt hat, sind aufzuheben und zu wiederholen, sofern dies eine Partei innert zehn Tagen verlangt, nachdem sie vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat.
2 Nicht wiederholbare Beweismassnahmen darf das entscheidende Gericht berücksichtigen.
3 Wird der Ausstandsgrund erst nach Abschluss des Verfahrens entdeckt und steht kein anderes Rechtsmittel mehr zur Verfügung, so gelten die Bestimmungen über die Revision. (1)
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RA230008 | Arbeitsrechtliche Forderung (Ausstand) | Ausstand; Gericht; Recht; Arbeitsrichter; Verfahren; Arbeitsrichterin; Verhandlung; Beklagten; Vorinstanz; Ausstandsgesuch; Ausstandsverfahren; Entscheid; Gerichtsschreiberin; Beschluss; Parteien; Beweis; Stellung; Bülach; Bezirksgericht; Stellungnahme; Verfahrens; Klägers; Vorstand; Bezirksgerichts; Beschwerdeverfahren |
ZH | LZ230030 | Kinderbelange / Obhut und Besuchsrecht (vorsorgliche Massnahmen) | Beklagten; Betreuung; Berufung; Parteien; Eltern; Woche; Kinder; Vorinstanz; Obhut; Erziehung; Erziehungs; Erziehungsfähigkeit; Massnahme; Verfügung; Verfahren; Übergabe; Wochen; Entscheid; Medikamente; Massnahmen; Ferien; Gutachten; Verfahrens; Vereinbarung; Blick; Gutachterinnen; ührt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB180004 | Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Meilen vom 30. April 2018 (BV170021-G) | Bezirksgericht; Meilen; Recht; Ausweisung; Verfahren; Beschwerdegegner; Bezirksgerichts; Verfahrens; Urteil; Obergericht; Beschluss; Verwaltungskommission; Liegenschaft; Entscheid; Aufsicht; Beschwerdegegners; Rechtsverzögerung; Kantons; Obergerichts; Gericht; Verfügung; Strasse; -Strasse; Ausweisungsanzeige; Parteien; Räumung; Eingabe; Behandlung; Akten; Zeitpunkt |
ZH | VB150011 | Aufsichtsbeschwerde | Aufsicht; Aufsichts; Verfahren; Recht; Gericht; Aufsichtsbeschwerde; Verfahrens; Scheidungsverfahren; Aufsichtsbehörde; Bezirksgericht; Obergericht; Beschwerdegegner; Entscheid; Ausstand; Obergerichts; Verhalten; Ausstands; Kantons; Verwaltungskommission; Bezirksgerichts; Rechtsmittel; Verfügung; Rechtspflege; Gesuch; Rekurs; Vizepräsident; Umteilung; Scheidungsverfahrens; ündet |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 I 173 (2C_455/2020) | Regeste Art. 30 Abs. 1 BV ; Beurteilung eines nach Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckten Ausstandsgrunds in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts. Wird ein Ausstandsgrund erst nach der Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckt, kann dieser erstmals in der Beschwerde vor Bundesgericht geltend gemacht werden ( BGE 139 III 466 E. 3.4). Das gilt auch im kantonalen öffentlichen Recht, falls eine Beurteilung unter dem Gesichtspunkt von Art. 30 Abs. 1 BV möglich ist (E. 3 und 4). | Gemeinde; Ausstand; Urteil; Kanton; Bundesgericht; Kantons; Recht; Ausstandsgr; Gericht; Richter; Mitglied; Verfahren; Unvereinbarkeit; Recht; Kantonsgericht; Revision; Verletzung; Entscheid; Stadt; Liestal; Basel-Landschaft; Urteils; Gemeinderat; Verfahrens; Rechtsprechung; Regierungsrat; Kantonsgerichts; Vorinstanz; Mitglieder |
139 III 466 | Art. 51 Abs. 3 ZPO; Rechtsmittel bei Entdeckung eines Ausstandsgrunds nach Abschluss des Verfahrens. Wird ein Ausstandsgrund während der noch laufenden Frist zur Beschwerde (Art. 319 ff. ZPO) entdeckt, so ist dieser mit Beschwerde und nicht mit Revision geltend zu machen. Die Novenregelung von Art. 326 ZPO steht dem nicht entgegen (E. 3.4). | Recht; Verfahren; Zivilgericht; Eingabe; Revision; Entscheid; Eingaben; Urteil; Rechtsmittel; Ausstand; Bundesgericht; Gericht; Botschaft; Verfahrens; Beschwerden; Schweizerische; Kommentar; Ausstandsgr; Appellationsgericht; Entscheide; Zivilprozessordnung; Rechtsöffnung; Aufhebung; Wortlaut; Stein-Wigger; Präsident; Blatter; Gerichtsschreiberin |
Autor | Kommentar | Jahr |
Sutter-Somm, Seiler, Kiener, Oberhammer | ZPO | 2021 |
Sutter-Somm, Seiler, Kiener, Oberhammer | ZPO | 2021 |