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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 50 ZPO vom 2024

Art. 50 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 50 Entscheid

1 Wird der geltend gemachte Ausstandsgrund bestritten, so entscheidet das Gericht.

2 Der Entscheid ist mit Beschwerde anfechtbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 50 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB230027Nachbarrecht (Ausstand)Gericht; Entscheid; Beschluss; Gerichtsschreiber; Verfahren; Erwägung; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Ausstand; Gerichtsschreiberin; Erwägungen; Parteien; Nichtigkeit; Beschwerdeschrift; Gehör; Ausstandsgesuch; Hinweis; Behauptung; Richter; Akten; Beschlusses; Gehörs; Entscheide; Gerichtsbesetzung; Verfügung; Protokoll; Bezirksrichter
ZHLC230030Abänderung ScheidungsurteilKinder; Antrag; Recht; Vorinstanz; Kindsmutter; Klägers; Gericht; Berufung; Verfahren; Beklagten; Sorge; Scheidung; Parteien; Entscheid; Kindern; Protokoll; Unterhalt; Bezirksrichter; Bezirksgericht; Anträge; Einkommen; Kontakt; Begründung; Abänderung; Scheidungsurteil; Arbeit; Alimente; Obhut; ürde
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180004Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Meilen vom 30. April 2018 (BV170021-G)Bezirksgericht; Meilen; Recht; Ausweisung; Verfahren; Beschwerdegegner; Bezirksgerichts; Verfahrens; Urteil; Obergericht; Beschluss; Verwaltungskommission; Liegenschaft; Entscheid; Aufsicht; Beschwerdegegners; Rechtsverzögerung; Kantons; Obergerichts; Gericht; Verfügung; Strasse; -Strasse; Ausweisungsanzeige; Parteien; Räumung; Eingabe; Behandlung; Akten; Zeitpunkt
ZHVV130013Ausstandsbegehren gegen BezirksrichterGesuch; Gesuchsteller; Abgelehnte; Recht; Gesuchsgegnerin; Abgelehnten; Ablehnung; Gesuchstellers; Verfahren; Entscheid; Richter; Antrag; Befangenheit; Stellung; Präsidialverfügung; Verfahrens; Ablehnungsbegehren; Stellungnahme; Rechtsvertreter; Eingabe; Rechtsmittel; ZPO/ZH; Kautionsantrag; Ablehnungsgr; Akten; Obergericht; Anschein; önne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 582 (4A_155/2021)
Regeste
Art. 50 Abs. 1, 124 Abs. 2 und 183 Abs. 1 ZPO; Ernennung eines Sachverständigen, der von einer der Parteien als parteiisch angezweifelt wurde. Der in Art. 50 Abs. 1 ZPO verwendete Ausdruck "Gericht" meint bloss, dass die Kantone eine richterliche Behörde (nicht zwingend eine kollegiale) vorsehen müssen, deren Entscheide mit Beschwerde angefochten werden können (E. 4.3).
Expert; être; écision; élégué; écusation; Instruction; Kommentar; été; édure; étence; égial; Autorité; Schweizerische; Ci-après:; Tribunal; éléguée; égiale; édéral; Zivilprozessordnung; Commentaire; Basler; étent; étente; Message; écité; Ordonnance; élégation; TREZZINI; ésigne
138 III 705 (4A_249/2012)Sistierung des Verfahrens vor der Mietschlichtungsstelle über die Fristen nach Art. 203 Abs. 1 und 4 ZPO hinaus. Anfechtungsobjekt der Rüge der Rechtsverzögerung und Beschwerdefrist (Art. 319 lit. b Ziff. 1 und lit. c sowie Art. 321 Abs. 1, 2 und 4 ZPO). Anfechtungsobjekt der Rüge der Rechtsverzögerung (E. 2.1 und 2.2). Berechnung der Frist nach Art. 203 Abs. 4 ZPO bei Rückweisung des Verfahrens an die Schlichtungsstelle (E. 2.3.1). Sistierung des Verfahrens ohne Rücksicht auf Art. 203 Abs. 4 ZPO bis zum Entscheid des Bundesgerichts über ein Ausstandsbegehren (E. 2.3.2).
Verfahren; Sistierung; Entscheid; Frist; Verfahrens; Schlichtungsbehörde; Bundesgericht; Fristen; Rüge; Rechtsverzögerung; Ausstandsbegehren; Verhandlung; Schlichtungsstelle; Sistierungsverfügung; Anfechtung; Kommentar; Zivilprozessordnung; Parteien; Schweizerische; Sistierungsentscheid; Jahresfrist; Urteil; Anfechtungsobjekt; Rücksicht; Bundesgerichts; Erwägungen; Verstreichenlassen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2017
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016