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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 50 StGB vom 2024

Art. 50 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 50 4. Begründungspflicht

Ist ein Urteil zu begründen, so hält das Gericht in der Begründung auch die für die Zumessung der Strafe erheblichen Umstände und deren Gewichtung fest.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 50 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230012Urkundenfälschung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Unterschrift; Privatklägers; Zahlungsvereinbarung; Dokument; Gericht; Anklage; Zeuge; Mietzins; Verteidigung; Betreibung; Berufung; Wohnung; Beweis; Aussage; Verfahren; Urteil; Betrug; Bezirksgericht; Urkunde; Uster; Vermieterin; Aussagen; Zeugen; Miete
ZHSB220483Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Beschuldigte; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Urteil; Bundesgericht; Verfahren; Staat; Notstand; Ehefrau; Geschwindigkeit; Gericht; Freiheit; Freiheitsstrafe; Verfahren; Staatsanwalt; Winterthur; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Bundesgerichts; Vorinstanz; Täter; Verletzung; Verkehrsregeln; Sinne; Busse; Berufungsverfahren; Gefahr; überschreitung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2024.5-Beschuldigte; Fahrrad; Recht; Beschuldigten; Verfahren; Täter; Verfahren; Beruf; Berufung; Beweis; Urteil; Verteidigung; Freiheit; Aussage; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Gericht; Diebstahl; Entschädigung; Staat; Person; Apos; Berufungsverfahren; Recht; ässig
SOSTBER.2023.63-Beschuldigte; Staat; Fahrrad; Staatsanwalt; Recht; Beschuldigten; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Urteil; Befehl; Verfahren; Polizei; Berufung; Beweis; Zeuge; Verfahren; Diebstahl; Zeugen; Verfahrens; Gericht; Solothurn; Zahlen; Akten; Befehls; Urteils; Winkelschleifer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 IV 82 (6B_109/2007)Art. 2 und Art. 42 Abs. 4 StGB; Anwendung des milderen Rechts im neuen Sanktionensystem; Sanktionierung im Rahmen der sogenannten Schnittstellenproblematik. Darstellung der Grundzüge des neuen Sanktionensystems (E. 3-5). Bei der Wahl der Sanktionsart für Strafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr bildet die Zweckmässigkeit ein wichtiges Kriterium (E. 4.1). Systematische Darstellung des intertemporalen Kollisionsrechts (E. 6 und 7). Anwendung von Art. 42 Abs. 4 StGB im Sanktionsbereich der sogenannten Schnittstellenproblematik im Strassenverkehrsstrafrecht (E. 8). Bei unechter Gesetzeskonkurrenz sind konsumierte Übertretungen mit einer zusätzlichen Busse zu bestrafen (E. 8.3). Busse; Geldstrafe; Recht; Freiheit; Sanktion; Freiheitsstrafe; Sanktionen; Täter; Gesetzes; Übertretung; Recht; Vergehen; Gesetzbuch; Verbindung; Vergleich; Gesetzbuches; Franken; Botschaft; Tagessätze; Revision; Arbeit; Voraussetzung; Voraussetzungen; ührt
134 IV 53 (6B_43/2007)Begründungspflicht (Art. 50 StGB); Verbindung von bedingter Freiheitsstrafe mit Busse (Art. 42 Abs. 4 StGB). Hat die Staatsanwaltschaft den teilbedingten Vollzug explizit beantragt und lassen frühere Verurteilungen zumindest Zweifel an der Legalbewährung des Täters aufkommen, verletzt die Vorinstanz ihre Begründungspflicht, wenn sie nicht darlegt, weshalb sie den teilbedingten Vollzug als nicht notwendig einstuft (E. 5.1). Wird eine bedingte Strafe mit einer unbedingten Geldstrafe oder mit einer Busse verbunden, so haben die beiden Sanktionen in ihrer Summe schuldangemessen zu sein (E. 5.2). Urteil; Vorinstanz; Vollzug; Freiheitsstrafe; Busse; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Kantons; Begründung; Begründungspflicht; Obergericht; Vollzugs; Vollzugs; Sachen; Verbindung; Verurteilungen; Zweifel; Legalbewährung; Täters; Sanktionen; Summe; Zustand; Personenwagen; Höchstgeschwindigkeit; Entscheid; Berufung; Punkt; Eventualiter