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Obligationenrecht (OR)

Art. 50 OR vom 2024

Art. 50 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 50 Haftung
mehrerer 1. Bei unerlaubter Handlung

1 Haben mehrere den Schaden gemeinsam verschuldet, sei es als Anstifter, Urheber oder Gehilfen, so haften sie dem Geschädigten solidarisch.

2 Ob und in welchem Umfange die Beteiligten Rückgriff gegeneinander haben, wird durch richterliches Ermessen bestimmt.

3 Der Begünstiger haftet nur dann und nur soweit für Ersatz, als er einen Anteil an dem Gewinn empfangen oder durch seine Beteiligung Schaden verursacht hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 50 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230033RechtsöffnungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Gesuchsteller; Vorinstanz; Forderung; Verrechnung; Rechtsöffnung; SchKG; Entscheid; Vorbringen; Noven; Schuld; Partei; Begründung; Beweis; Sinne; Gesuchstellers; Behauptung; Verfahren; Urteil; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Schaden; Verrechnungsforderung; ügend
ZHSB230137RaufhandelBeschuldigte; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Urteil; Raufhandel; Auseinandersetzung; Haare; Person; Verfahren; Vorinstanz; Gericht; Haaren; Berufung; Raufhandels; Verletzung; Personen; Verfahrens; Schaden; Genugtuung; Entschädigung; Aussage; Verteidigung; Mitbeschuldigte; Bundesgericht; Verfahren; Sinne; Zeugin; Vorwurf
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2005.105Entscheid Art. 50 Abs. 2, Art. 51 Abs. 1 OR (SR 220); Art. 72 VVG (SR 221.229.1); Art. 398 Beklagten; Vertrag; Schaden; Baugr; Unternehmer; Baugrube; Unternehmervariante; Ingenieur; Klage; Baugrubensicherung; Projekt; Architekt; Bauleitung; Abklärung; Grundlage; Klageantwort; Vertragsverletzung; Quot; Architekten; Ausführung; Verschulden; Auftrag; Kausalzusammenhang; Zusammenhang; Recht; Abklärungen; Schadens
SGHG.2005.61Entscheid Art. 2, Art. 3 lit. a und b UWG (SR 241). Ein Verstoss gegen das Wettbewerbsgesetz liegt vor bei einer unberechtigten oder irreführenden Verwarnung wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung. Verwarnungen wegen angeblicher Patentverletzung sind nur dann als unlauterer Wettbewerb zu qualifizieren, wenn der Verwarner mit Sicherheit um die Nichtigkeit des Patents weiss oder an dessen Rechtsbeständigkeit zumindest ernsthaft zweifeln muss (Handelsgericht, 22. November 2005, HG. 2005.61). Patent; Klägerinnen; Maschine; Quot; Maschinen; Beklagten; Aamp;B; Klage; Gesuch; Sealy; Memorandum; Turkey; Kunde; Patentverletzung; Kunden; Recht; Gesuchs; Murat; Mizrakli; Verwarnung; Unternehmen; Türkei; Duplik; Gesuchsantwort
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 211 (6B_1202/2019)
Regeste
Art. 122 Abs. 1, 126 Abs. 1 lit. a StPO; Art. 305 bis Ziff. 2 StGB ; Art. 41, 50 Abs. 3 OR ; Zivilklage, Schadenersatzforderung aus Geldwäscherei. Soweit das Gericht die beschuldigte Person schuldig spricht, ist der Entscheid über die anhängig gemachten Schadenersatzforderungen, soweit sie hinreichend begründet und beziffert sind, zwingend (E. 3).
Geldwäscher; Schaden; Geldwäscherei; Recht; Urteil; Vermögens; Einziehung; Vorinstanz; Zivilklage; Vortat; Vermögenswerte; Schadenersatz; Geschädigten; Schadenersatzforderung; Person; Schutz; Haftung; Verfahren; Hinweis; Gericht; Rechtsprechung; HEIERLI; Graubünden; Staatsanwalt
145 III 72 (4A_433/2018)Art. 62 Abs. 1 lit. a und b URG, Art. 50 Abs. 1 OR; Passivlegitimation des Access Providers bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen. Haftung des Access Providers (Anbieter von Internetzugang) als Teilnehmer an Urheberrechtsverletzungen Dritter verneint, die urheberrechtlich geschützte Filme illegal im Internet zugänglich machen; entsprechend keine Passivlegitimation des Access Providers für Unterlassungsansprüche des Rechtsinhabers, die darauf abzielen, den Zugriff auf Internetseiten mit solchem Inhalt zu sperren (E. 2). Urheberrecht; Urheberrechts; Internet; Urheberrechtsverletzung; Provider; Recht; Filme; Teilnehmer; Access; Portal; Passivlegitimation; Unterlassungs; Vorinstanz; Teilnahme; Verantwortlichkeit; Kunden; Nutzer; Zugang; Eigengebrauch; Schutz; Urheberrechtsverletzungen; Schweiz; Providern; Verletzung; Daten; Haftung; Portale; Person

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-6600/2016Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Aufenthalt; Flüchtling; Schweiz; Urteil; Übergang; Aufenthalts; Zweitasyl; Bundesverwaltungsgericht; Behörde; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Flüchtlings; Italien; Wegweisung; Flüchtlinge; Entscheid; Behörden; Staat; Verantwortung; Übergangsvereinbarung; Ausländer; Zweitasyls; Gesuch; Sinne; Aufenthaltsbewilligung
D-1114/2019Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Flüchtling; Regime; Syrien; Behörde; Brasilien; Beschwerdeführers; Behörden; Schweiz; Person; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Juden; Israel; Über; Vorinstanz; Radio; Quot;; Wegweisung; Asylgesuch; Internet; Verfahren; Recht; Urteil; Personen; Bezug; Kontakt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Marc Spescha Kommentar Migrationsrecht2019
Sutter, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivil- prozessordnung2016