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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 50 BV vom 2024

Art. 50 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 50 Gemeinden

1 Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet.

2 Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden.

3 Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 50 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU150031Unentgeltliche Rechtspflege Beschwer; Bundesgericht; Rechtspflege; Urteil; Rechtsmittel; Winterthur; Entscheid; Interesse; Gemeinwesen; Obergericht; Kanton; Beschwerdeverfahren; Friedensrichteramt; Schlichtungsverfahren; Rechtsanwalt; Schweizerischen; Verfahren; Rechtsprechung; Kantons; Stadt; Vorinstanz; Person; Dispositivziffer; Gewährung; Zivilprozessordnung; Rechtsschutzi; Beschwerdelegitimation; Parteien; Oberrichter; ährte
SHNr. 60/2016/46 Einbürgerungsverfahren; Abklärung der finanziellen Verhältnisse; Untersuchungsgrundsatz - Art. 37 Abs. 1 und Art. 50 Abs. 1 BV; Art. 14 aBüG; Art. 6 Abs. 2 lit. f BüG SH; Art. 5 VRG. Die Erteilung des Gemeindebürgerrechts fällt in den Autonomiebereich der Gemeinde. Auch in diesem Bereich ist die Gemeinde an die Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns und an die Grundrechte gebunden. Die gerichtliche Kontrolle ist insofern beschränkt, als das Gericht nicht die eigene Beurteilung an die Stelle derjenigen der Gemeindebehörde setzen darf, wenn deren Entscheid nachvollziehbar ist (E. 3). Im Einbürgerungsverfahren gilt in erster Linie die Untersuchungsmaxime; die Behörde ist zur sorgfältigen Sachverhaltsermittlung verpflichtet (etwa durch Einholung aktueller Amtsberichte der Polizei und der Steuerbehörden oder durch Einsichtnahme in die Geschäftsbuchhaltung). Der Gesuchsteller hat jedoch bei der Sachverhaltsermittlung mitzuwirken. Dabei trifft die Behörde eine Aufklärungspflicht; sie muss den Gesuchsteller geeignet auf die zu beweisenden Tatsachen hinweisen (E. 5 und 5.4). Bezüglich der finanziellen Verhältnisse ist zu prüfen, ob die aktuelle wirtschaftliche Situation hinreichend gefestigt erscheint. Die vergangene finanzielle Entwicklung ist nur insoweit von Bedeutung, als sie Rückschlüsse auf die aktuelle Situation zulässt (E. 5.2). Vermutet die Behörde, dass der Gesuchsteller seine wahren Einnahmequellen verschleiert, so hat sie bei verbleibenden erheblichen Zweifeln weitere angemessene Abklärungen zu treffen. Unterlässt sie dies, so hat sie den massgeblichen Sachverhalt ungenügend abgeklärt (E. 5.4). Einbürgerung; Gemeinde; Gesuch; Bürgerrat; Sachverhalt; Bürgerrecht; Recht; Behörde; Verhältnisse; Stadt; Situation; Schweiz; Schaffhausen; Gesuchs; Einbürgerungsverfahren; Gesuchsteller; Sachverhalts; Abklärung; Obergericht; Entscheid; Regierungsrat; Bürgerrechts; Kanton; Merkblatt; Firma; Eltern; üsse
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2013.00246Die Bürgerkommission der Gemeinde Weiningen lud die Beschwerdeführden zu einem Gespräch ein und prüfte im Rahmen dieses Gesprächs das geographische und staatskundliche Wissen der Beschwerdeführenden.Gemeinde; Entscheid; Recht; Beschwerdeführende; Einbürgerung; Schweiz; Fragen; Verwaltung; Beschwerdeführenden; Ermessen; Bürger; Kanton; Beschwerdegegner; Kantons; Ausländer; Verbindung; Verhältnisse; Verwaltungsgericht; Weiningen; Anspruch; Kommentar; Ermessens; Schweizer; Gemeinden
ZHVB.2002.00168Legitimation: Bauten innerhalb (E. 1a) und ausserhalb der Bauzone (E. 1b/c).Beschwerdeführerinnen; Vorinstanz; Rekurs; Recht; Rüge; Entscheid; Interesse; Röhl; Rügen; Voraussetzung; Lärm; Rechtsmittel; Augenschein; Baubehörde; Verbindung; Verfahren; Bauvorhaben; Einordnung; Gehör; Baute; Legitimation
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 I 83 (1C_337/2019) Art. 37, 38 Abs. 2, Art. 50 Abs. 1 BV , § § 39, 59 und 64 KV/BS , Art. 11-13 BüG ; abstrakte Normenkontrolle: verletzt eine kantonale Vermutungsregel bei der Prüfung eines Kriteriums der ordentlichen Einbürgerung die Autonomie der basel-städtischen Bürgergemeinden? Eintreten (E. 1). Autonomie der basel-städtischen Bürgergemeinden im Bereich der ordentlichen Einbürgerung (E. 2). Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 3). Bürger; Kanton; Gemeinde; Einbürgerung; Bundes; Bürgergemeinde; Bürgergemeinden; Recht; Autonomie; Stadt; Basel; Verfassung; Bürgerrecht; Bundesgericht; Verfassungs; BüRG/BS; Schweiz; Kantons; Basel-Stadt; Gemeinden; Beschwerdeführerinnen; Kompetenz; Vermutung; Integration; Einbürgerungsvoraussetzung; Bundesrecht; Bewerber; Kantone; Ausländer
146 I 36 (1C_19/2019) Art. 50 Abs. 1 BV , Art. 86 Abs. 3, Art. 87 Abs. 1, Art. 89 Abs. 2 lit. c, Art. 90 und 93 BGG , Art. 8 ff. und 26 Abs. 2 RPG , Art. 5 Abs. 2 RPV ; Gemeindeautonomie im Zusammenhang mit der Fortschreibung eines Richtplans. Anfechtbarkeit von kantonalen richtplanerischen Massnahmen beim Bundesgericht durch die betroffene Gemeinde wegen Verletzung der Gemeindeautonomie (E. 1). Richt; Gemeinde; Richtplan; Kanton; Zwischenergebnis; Regierungsrat; Bundesgericht; Standort; Autonomie; Depot; Festsetzung; Kantons; Genehmigung; Recht; Bätterkinden; Fortschreibung; Regierungsrats; Verfahren; Interesse; Gemeindeautonomie; Entscheid; Interessen; Regierungsratsbeschluss; Massnahme

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5797/2020NormenkontrolleStiftung; Stiftungs; Recht; Vorinstanz; Vorsorge; Organ; BVGer; Verfügung; Reglement; Beschlussfassung; Stiftungsrat; Mitglied; Bundes; Organisation; Organisationsreglement; Sitzung; Urteil; Gebühr; BVGer-act; Mitglieder; Verwaltung; Willensbildung; Verfahren; Stiftungsurkunde
A-6435/2018NormenkontrolleVorsorge; Person; Arbeitnehmer; Alter; Vorinstanz; Anspruch; Vorsorgeeinrichtung; Recht; Verfügung; Personen; Reglement; Urteil; Hinterlassene; Massnahme; Hinterlassenen; Rente; Pensionskasse; Massnahmen; Arbeitgeber; Lebenspartner; Renten; Sanierung; Arbeitnehmervertreter; Vorsorgereglement; Versicherung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Müller, Schindler, Auer Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren [VwVG]2019
Spescha Kommentar Migrationsrecht2016