Art. 496 OR vom 2024
Art. 496 Solidarbürgschaft
1 Wer sich als Bürge unter Beifügung des Wortes «solidarisch» oder mit andern gleichbedeutenden Ausdrücken verpflichtet, kann vor dem Hauptschuldner und vor der Verwertung der Grundpfänder belangt werden, sofern der Hauptschuldner mit seiner Leistung im Rückstand und erfolglos gemahnt worden oder seine Zahlungsunfähigkeit offenkundig ist.
2 Vor der Verwertung der Faustpfand- und Forderungspfandrechte kann er nur belangt werden, soweit diese nach dem Ermessen des Richters voraussichtlich keine Deckung bieten, oder wenn dies so vereinbart worden oder der Hauptschuldner in Konkurs geraten ist oder Nachlassstundung erhalten hat.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
81 II 455 | Einmann-A.-G., Bürgschaft. Die rechtliche Selbständigkeit der Einmann-A.-G. ist unbeachtlich im Verhältnis zu Dritten, wenn Treu und Glauben dies erfordern. - So wenn bei gemeinsamer Bürgschaft des Alleinaktionärs und eines Dritten für Schulden der Gesellschaft eine vom gleichen Alleinaktionär beherrschte andere Gesellschaft die verbürgte Forderung erwirbt und gegen den Mitbürgen geltendmacht. - Ebenso wenn der Alleinaktionär seine Bürgschaft erfüllt und auf den Mitbürgen Rückgriff nimmt. | Hauptschuld; Silva-; Plastic; LIBAG; Bürgschaft; Silva-Plastic; Mitbürge; Hauptschuldner; Gesellschaft; Hauptschuldnerin; Klägers; Mitbürgen; Aberkennung; Vorinstanz; Forderung; Rückgriff; Betrag; Hauptaktionär; Bürgschaftsverpflichtung; Abtretung; Aktien; Schweiz; Bankgesellschaft; Schuld; Bürge; Bezahlung; Abtretungsgläubigerin; Berufung; Aberkennungsklage; Auffassung |
81 II 60 | Bürgschaftseingehung, Art. 493 Abs. 6 OR. Allgemeine Vollmachten mit gesetzlich umschriebenem Inhalte sind dem Formzwange nicht unterworfen. | Bürgschaft; Vollmacht; Tschornia; Handlungsvollmacht; Immobilien; General; Urteil; Immobilien-Bank; Firma; Berufung; Standard; Vollmachten; Inhalte; Verwaltung; STANDARD; SWITZERLAND; GEIAG; Bundesgericht; Zweck; Prokura; Recht; Hauptschuld; Verwaltungsrat; Rechtshandlung; Stellvertretung; Gesellschaft; Handelsprodukte; Höhe; Forderungen; Industrie |