CCS Art. 490 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 490 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 490 III. Garanzias

1 En tut ils cas da l’instituziun d’ertavels posteriurs sto l’autoritad cumpetenta ordinar ina inventarisaziun.

2 L’ierta vegn surdada a l’emprim ertavel mo cunter ina garanzia, nun ch’il testader l’haja deliber expressivamain da questa obligaziun; en cas da bains immobigliars po questa garanzia vegnir prestada tras in’annotaziun da l’obligaziun da surdada en il register funsil.

3 Sche l’emprim ertavel n’è betg en cas da prestar questa garanzia u sch’el periclitescha las aspectativas da l’ertavel posteriur, sto vegnir ordinada l’administraziun da l’ierta.


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Art. 490 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF230077TestamentseröffnungBerufung; Willensvollstrecker; Erben; Berufungskläger; Testament; Erblasserin; Recht; Erbschaft; Vorinstanz; Testamentseröffnung; Pflichtteil; Entscheid; Ehemann; Akten; Dispositiv; Vorerbin; Erbschaftssachen; Bezirksgerichtes; Einzelgericht; Ehemannes; Pflichtteile; Kinder; Rechtsmittel; Stellung; Erben; Oberrichter; Urteil; Erbin; Tochter
ZHLF170024TestamentseröffnungErben; Berufung; Erblasser; Vorerbe; Testament; Berufungskläger; Erbschaft; Vorerben; Gericht; Erben; Über; Verfügung; Erbeneinsetzung; Einzelgericht; Auflage; Urteil; Erblassers; Sicherstellung; Dispositiv; Auslegung; Berufungsbeklagte; Berufungsklägers; Alleinerbe; Bruder; Überrest; Winterthur; Eröffnung; Anordnung; Verfahren; Kinder
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2013.00010Erbschaftssteuer / NacherbeneinsetzungErben; Erbeneinsetzung; Verfügung; Erben; Erbvertrag; ZiffI; Erbschaft; Person; Erblasser; Ersatzverfügung; Ehegatte; Nichten; Ehegatten; Neffe; Erbschaftssteuer; Personen; Neffen; ZiffII; Steueramt; Beschwerdeführerinnen; Vorerbe; ESchG; Kammer; Pflichtigen; Eigentümer; Ehefrau; Hinweis; Erbeneinsetzung; Erbvertrags
SGEL 2015/11Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG.Behandlung eines mit einer Nacherbschaft belasteten Vermögens bzw. Beantwortung der Frage, ob eine Vorerbschaft zum verzehrbaren Vermögen gezählt werden muss (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. September 2016, EL 2015/11).Entscheid vom 13. September 2016 Franken; Vermögen; Vermögens; Leistung; Ehemann; Verfügung; Erben; Ergänzungsleistung; Ehemannes; Erbschaft; EL-act; Erbvertrag; Pflicht; EL-Ansprecher; Einsprache; Anspruch; Liegenschaft; Viertel; Recht; EL-Ansprecherin; Vorerbe; Ergänzungsleistungen; Erben; Testament; Prozent; Sicherstellung; Pflichtteil; Vermögensverzehr
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 145 (5A_600/2013)Art. 490 Abs. 3; Art. 544 Abs. 1bis und Art. 545 Abs. 1 ZGB. Anfechtung der Nacherbeneinsetzung durch den Vorerben; Wahrung der Interessen des Nacherben. Im konkreten Fall genügt zur Interessenwahrung die Errichtung einer Beistandschaft in analoger Anwendung von Art. 544 Abs. 1bis ZGB (E. 3). Erben; Beistand; Beistands; Interessen; Beistandschaft; Erbschaft; Recht; Erben; Person; Erwachsenenschutz; Vorerbe; Kindes; Erbschaftsverwaltung; Vorerben; Erbeneinsetzung; Wahrung; Grundbuch; Personen; Vermögens; Auslieferung; Sicherstellung; Urteil; Stadt; Grundstück; Pflicht; Willensvollstrecker; Auslieferungspflicht; Kantons; Bundesgericht
129 III 113Art. 490 Abs. 2 ZGB und 960 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Sicherstellung der Anwartschaft der Nacherben. Die Pflicht zur Auslieferung an die Nacherben kann auf einem von einer eingesetzten Erbin erworbenen Grundstück auch dann nicht vorgemerkt werden, wenn dieses zum Teil aus Mitteln bezahlt wurde, die zu dem der Nacherbeneinsetzung unterworfenen Vermögen gehören (E. 4). Erede; Annotazione; Obbligo; Eredità; Tribunale; Erben; Immobile; Commento; Esecutore; Ultima; Corte; Ufficio; Lugano; Camera; Appello; Cantone; Ticino; Anwartschaft; Amministrazione; Caslano; Acquirente; Infine; Istituito; BESSENICH; ESCHER; EITEL; Berna; PIOTET; Acquisto; Erbrecht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stephanie Hrubesch-Millauer, Breitschmid, Jungo, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016
Stephanie Hrubesch-Millauer, Breitschmid, Jungo, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016