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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 49 VwVG vom 2022

Art. 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 49 E. Beschwerdegründe

Der Beschwerdeführer kann mit der Beschwerde rügen:

  • a. Verletzung von Bundesrecht einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens;
  • b. unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhaltes;
  • c. Unangemessenheit; die Rüge der Unangemessenheit ist unzulässig, wenn eine kantonale Behörde als Beschwerdeinstanz verfügt hat.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDJug/2024/381été; Appel; Argent; Appelant; ’appel; était; Autre; Escroquerie; èces; édité; Office; Auteur; ’office; ’AY; Autres; Infraction; écution; éfense; éfenseur; Exécution; Suisse; érent; énal; élai; épreuve; éance
    VD2024/172 écision; Caisse; ’assuré; émentaire; émentaires; ’il; était; Obligation; ’obligation; Intimée; ’intimée; ’est; édure; édéral; érale; Objet; ’objet; él écisions; éposé; écembre; ’intéressé
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2021.55-Diplom; Diplomarbeit; Bewertung; Beschwerde; Verwaltung; Entscheid; Verwaltungsgericht; Prüfung; Ermessen; Experte; Vorinstanz; Experten; Urteil; Beurteilung; Problemlösung; VWBES; Technik; Ermessens; Beschwerdeführers; Techniker; Schwerpunkt; Unternehmenslogistik; Problembearbeitung; Bericht; Präsentation; Sachverhalt
    BSVD.2018.133 (AG.2019.508)Buvette St. Alban-RheinwegBuvette; Baurekurskommission; Rekurs; Rhein; Entscheid; Verwaltung; Recht; Beigeladene; Rekurrent; Bewilligung; Interesse; Stadt; Verkehr; Verkehrs; Rheinweg; Alban-Rheinweg; Beigeladenen; Verfahren; Verwaltungsgericht; Betrieb; Allmend; Denkmäler; Trottoir; Sicht; Baute; Prüfung; Strasse; Umgebung; Basel; ässig
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 II 72 (2C_149/2018)
    Regeste
    Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, 2 und 4, Art. 49a KG ; Art. 7 EMRK ; Art. 2-6 SVKG ; Art. 13 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 2 PBV ; Art. 37 VGG i.V.m. Art. 49 lit. c VwVG ; gesetzliche Grundlage einer abgestimmten Verhaltensweise; Anwendung auf eine Preisempfehlung. Gesetzliche Kriterien der abgestimmten Verhaltensweise (Abstimmung, Marktverhalten, Kausalzusammenhang); Abgrenzung zu Vereinbarungen und Parallelverhalten (E. 3).
    Preis; Verhalten; Preise; Wettbewerb; Preisempfehlung; Verhaltens; Abrede; Wettbewerbs; Verhaltensweise; Markt; Verkaufsstelle; Abstimmung; Verkaufsstellen; Unternehmen; Vorinstanz; Urteil; Recht; Befolgung; Apotheke; Ärzte; Randnr; Sanktion; Vereinbarung; ESTERMANN; Hersteller; Apotheken; Medikament; Preisempfehlungen; ätte
    142 II 451Art. 6 und Art. 22 StromVG, Art. 4 Abs. 1 und Art. 19 StromVV; Entscheid der ElCom "im Streitfall" über Elektritzitätstarife bzw. Überprüfung anrechenbarer Energiekosten durch die ElCom. Prozessuale Stellung von Lieferanten und Endverbrauchern in den jeweiligen Verfahren. Kostenaufteilung zwischen Endverbrauchern mit Grundversorgung und freien Kunden. Absenkung der Vertriebskosten. Stromkonsumenten haben in Verfahren, in denen die ElCom von Amtes wegen die anrechenbaren Kosten eines Netzbetreibers oder Elektrizitätslieferanten festlegt (vgl. Art. 22 Abs. 2 lit. b StromVG), keine Parteistellung. Wird die ElCom hingegen als Streitentscheiderin im Sinne von Art. 22 Abs. 2 lit. a StromVG angerufen (Streit über u.a. Elektrizitätstarife), haben in einem solchen Verfahren nicht nur die Lieferanten, sondern auch die Endverbraucher Parteistellung, und zwar nicht als Dritte, sondern als materielle Verfügungsadressaten (E. 3). Aufgaben und Stellung der ElCom als Aufsichtsbehörde im Rahmen der Überprüfung der Elektrizitätstarife (E. 4). Auslegung des Begriffs "anteilsmässig" in Art. 6 Abs. 5 StromVG: Auch wenn Grundversorgung und Netzzugang kostenträgermässig aufgeteilt werden und in der Grundversorgung nicht der Marktpreis gilt, soll nach dem klaren Willen des Gesetzes ein Marktanteil in die Tarife der festen Endverbraucher einfliessen. Kein Vorrang der Eigenproduktion für die Grundversorgung (E. 5). Bedeutung von Art. 19 StromVV. Es ist nicht gesetzwidrig, wenn die ElCom einen Effizienzvergleich auf einen Teilbereich der Kosten beschränkt und eine Absenkung der anrechenbaren Kosten bereits aufgrund eines Einkennzahlenvergleichs anordnet (E. 6). ElCom; Strom; Endverbraucher; Grundversorgung; Elektrizität; Energie; StromVG; Bundes; Verfahren; Preis; Vorinstanz; Tarif; Markt; Verfügung; Streit; Urteil; Recht; Netzzugang; Verteilnetzbetreiber; Elektrizitätstarif; Parteistellung; Elektrizitätstarife; Kunde; Bundesverwaltungsgericht; Bezug; Methode; StromVV; Kunden; Vertriebskosten

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    D-5321/2024Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren - Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)Kroatien; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Kinder; Dublin-III-VO; Mitgliedstaat; Verfahren; Recht; Urteil; Überstellung; Sachverhalt; Asylgesuch; Behandlung; Behörde; Behörden; Verfügung; Staat; Rückkehr; Akten; BVGer; Gesundheit; Schweiz; Verletzung
    F-5537/2024Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren - Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)Polen; Sachverhalt; Asylgesuch; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgericht; Behörde; Urteil; Vorinstanz; Verfügung; Schweiz; Behörden; Dublin-III-VO; Behandlung; Recht; Wegweisung; Verfahren; Nennung; Gericht; Entscheid; Gesuch; Zugang; Verletzung; Sachverhalts; Europäischen; Zuständigkeit; Hinsicht; ätzlich

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2021.200Auslieferung; Filter; Steuer; Recht; Bundes; Beschwerde; Urteil; Entscheid; Sachverhalt; Abgabe; Entscheide; Urteile; Auslieferungsersuchen; Staat; Betrug; Rechtshilfe; VStrR; Beschwerdegegner; Apos;; BStGer; Rückerstattung; Kapital; Schweiz; Verfahren; Bundesgericht; Sachverhalts; Geschäft
    RR.2020.37Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Polen. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Dauer der Beschlagnahme (Art. 33a IRSV).
    Recht; Konto; Rechtshilfe; Staat; Bundes; Vermögenswerte; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Behörde; Verfahren; Rechtshilfeersuchen; Sachverhalt; Kontos; Verfahrens; Beschlagnahme; Entscheid; Beschwerdekammer; Kontosperre; Apos;; Behörden; Ersatzforderung; Sachverhalts; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Sachen; Urteil; Bundesgerichts; ändig

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Müller, Schindler, Auer Kommentar VwVG2019
    Müller, Schindler, Auer Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren [VwVG]2019