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Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Art. 49 UVG vom 2024

Art. 49 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 49 (1) Auszahlung des Taggeldes

Die Versicherer können die Auszahlung dem Arbeitgeber übertragen.

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 49 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2021/581écision; ’assurée; élai; ’elle; ’il; écisions; Intéressé; édéral; ’intéressée; Assureur; -lunaire; LPA-VD; était; édian; ésente; état; écrit; ’avait; ’assurance; ômage; Objet; édure
SGUV 2017/109Entscheid Verletzung des Devolutiveffekts Art. 6 UVG: Verneinung eines natürlichen Kausalzusammenhangs zwischen einem unbestrittenen Unfall bzw. zwei weiteren aktenkundigen Ereignissen und einer mehrere Jahre später operativ behandelten Knieproblematik; dies infolge einer zwischenzeitlichen Leistungseinstellung, Rückfall- bzw. Neuanmeldung, Leistungsanerkennung und anschliessender Leistungsaberkennung bzw. erneuter Leistungseinstellung durch die Beschwerdegegnerin (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Mai 2019, UV 2017/109). Suva-act; Unfall; Recht; Beurteilung; Rückfall; Quot; Untersuchung; Beschwerdeführers; Behandlung; Leistungspflicht; Versicherungsleistungen; Arbeit; Kniebeschwerden; Sachverhalt; Knorpel; Status; Knies; Ereignis; Einsprache; Rechtsvertreter; Unfallkausalität; Urteil; ürliche

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2022.193-AK-Nr; Erwerbsausfall; Person; Corona; Leistung; Apos; Anspruch; Leistungen; Verordnung; Erwerbsausfallentschädigung; Covid-; Personen; Beschwerdeführers; Umsatz; Recht; Selbständigerwerbende; Verfügung; Entschädigung; Unterlagen; Einsprache; Ehefrau; Arbeitgeber; Einkommen; Revision; Akten; Entscheid; Abrechnung
SGUV 2017/109Entscheid Verletzung des Devolutiveffekts Art. 6 UVG: Verneinung eines natürlichen Kausalzusammenhangs zwischen einem unbestrittenen Unfall bzw. zwei weiteren aktenkundigen Ereignissen und einer mehrere Jahre später operativ behandelten Knieproblematik; dies infolge einer zwischenzeitlichen Leistungseinstellung, Rückfall- bzw. Neuanmeldung, Leistungsanerkennung und anschliessender Leistungsaberkennung bzw. erneuter Leistungseinstellung durch die Beschwerdegegnerin (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Mai 2019, UV 2017/109). Suva-act; Unfall; Recht; Beurteilung; Rückfall; Quot; Untersuchung; Beschwerdeführers; Behandlung; Leistungspflicht; Versicherungsleistungen; Arbeit; Kniebeschwerden; Sachverhalt; Knorpel; Status; Knies; Ereignis; Einsprache; Rechtsvertreter; Unfallkausalität; Urteil; ürliche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 V 1Art. 103 lit. a in Verbindung mit Art. 132 OG: Anfechtung des Rentenauszahlungstermins. Das schutzwürdige Interesse an der Vorverlegung des Termins für die Auszahlung einer Invalidenrente vom fünften bis siebten auf den ersten Werktag des Monats ist zu bejahen. Art. 44 Abs. 1 AHVG und Art. 72 AHVV (im Bereich der Invalidenversicherung sinngemäss anwendbar gemäss Art. 47 Abs. 3 IVG und Art. 82 IVV): Termin für Rentenauszahlung. Gemäss Art. 72 AHVV erteilen die Ausgleichskassen die Zahlungsaufträge der Post oder der Bank rechtzeitig, sodass die Auszahlung bis zum 20. Tag des Monats erfolgen kann. Diese Bestimmung widerspricht Art. 44 Abs. 1 AHVG, wonach die Renten "in der Regel monatlich und zum Voraus" ausbezahlt werden, nicht. Rente; Renten; Regel; Auszahlung; Ausgleichskasse; Monates; Bundesrat; Monats; Werktag; Verordnung; Interesse; Hinterlassenen; Invalidenversicherung; Ausgleichskassen; Zahlungsaufträge; Hinweis; Auslegung; Rentenauszahlung; Verfügung; Sozialversicherung; Sinne; Kanton; Kantons; ünften