
Art. 49 Quart chapitel L’organisaziun
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 49 Quart chapitel L’organisaziun
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2016/16 | Entscheid Art. 35 Abs. 1 IVG, Art. 25 ATSG i.V.m. Art. 25 Abs. 5 AHVG. Rückerstattung einer unrechtmässig bezogenen Waisenrente. Bloss beiläufige Mitteilung über den Lehrabbruch des Sohnes im Rahmen der Invalidenrentenabklärung kann nicht als rechtsgenüglich erachtet werden. IV-Stelle stellt keine zuständige Verwaltungsstelle bezüglich AHV-rechtlicher Belange im Sinne der Rechtsprechung dar (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. August 2017, AHV 2016/16). | Waise; Waisen; Waisenrente; Rückforderung; Rente; Abklärung; Ausgleichskasse; Leistung; IV-Stelle; Meldung; Beschwerdeführers; Einsprache; Anspruch; Bundes; Abklärungen; Verwaltung; Renten; Lehre; Verfügung; Ausbildung; Gallen; Vater; Rückerstattung; Leistungen; Vertreter |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2016/16 | Entscheid Art. 35 Abs. 1 IVG, Art. 25 ATSG i.V.m. Art. 25 Abs. 5 AHVG. Rückerstattung einer unrechtmässig bezogenen Waisenrente. Bloss beiläufige Mitteilung über den Lehrabbruch des Sohnes im Rahmen der Invalidenrentenabklärung kann nicht als rechtsgenüglich erachtet werden. IV-Stelle stellt keine zuständige Verwaltungsstelle bezüglich AHV-rechtlicher Belange im Sinne der Rechtsprechung dar (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. August 2017, AHV 2016/16). | Waise; Waisen; Waisenrente; Rückforderung; Rente; Abklärung; Ausgleichskasse; Leistung; IV-Stelle; Meldung; Beschwerdeführers; Einsprache; Anspruch; Bundes; Abklärungen; Verwaltung; Renten; Lehre; Verfügung; Ausbildung; Gallen; Vater; Rückerstattung; Leistungen; Vertreter |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
133 V 579 | Art. 56 und Art. 39 Abs. 1 lit. e KVG; Art. 25 Abs. 1 und 2 ATSG; Wirtschaftlichkeit der Behandlung; Rückforderungsanspruch; Verwirkung. Der Rückforderungsanspruch der Krankenversicherer gegenüber einem Spital, welches mehr Betten als gemäss kantonaler Spitalplanung zulässig betrieben hat, wird im Grundsatz bejaht (E. 3). Wo kein obligatorisches Schlichtungsverfahren besteht und demzufolge direkt Klage beim Gericht zu erheben ist, wird die Verwirkungsfrist gewahrt mit einem vorangehenden Akt, mit welchem der Gläubiger (Krankenversicherer) seine Forderung (auf Rückerstattung der Leistungen) gegenüber dem Schuldner (Leistungserbringer) in geeigneter Weise geltend macht (E. 4). | Leistung; Urteil; Spital; Rückforderung; Verwirkung; Frist; Leistungen; Versicherungsgericht; Recht; Klage; Verwirkungsfrist; Rückerstattung; Verjährung; Leistungserbringer; Versicherungsgerichts; Betten; Krankenversicherung; Rückforderungsanspruch; Krankenversicherer; Spitalliste; Bereich; Entscheid; Verfügung; Sozialversicherung; Forderung; EUGSTER; Rechtsprechung; Verjährungsfrist |
131 V 249 | Art. 20 Abs. 2 AHVG; Art. 50 Abs. 2 IVG; Art. 93 Abs. 1 SchKG: Notbedarf doppelverdienender Ehepaare. Auch bei der Verrechnung einer Rückforderung von Ergänzungsleistungen mit einer laufenden Rente der Invalidenversicherung bestimmt sich der Notbedarf von doppelverdienenden Ehepaaren nach den allgemeinen betreibungsrechtlichen Regeln mit der nach der Höhe der Einkommen vorgenommenen Aufteilung des Existenzminimums der Familie auf die Ehegatten; diese Regeln gelten auch bei schuldhaftem Verhalten des Rückerstattungspflichtigen. (Erw. 3) | Ehegatte; Ehegatten; Existenzminimum; Verrechnung; Rückforderung; Einkommen; Ergänzungsleistungen; Familie; Rente; Schuld; Nettoeinkommen; Rückerstattung; Schuldner; Notbedarf; Sozialversicherung; Berechnung; IV-Stelle; Kantons; Gallen; Existenzminimums; Betrag; IV-Rente; Verwaltung; Verhältnis; Quote; EL-Anspruch; EL-Rückforderung; Ehepaar; Rückforderungen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-6992/2015 | Rentenanspruch | ätig; Recht; Verfügung; Schweiz; Deutschland; B-act; Beiträge; Kasse; Nichterwerbstätiger; Vorinstanz; Wohnsitz; Beilage; IVSTA; Versicherung; Verordnung; Rente; Begründung; Rechtsmittel; Parteien; Akten; Urteil; Mindestbeitrag; Sozialversicherung; Verfahren; Mindestbeitrags |
C-4191/2013 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Verfügung; Vorinstanz; Recht; Revision; SAK-act; Beschwerde; Einsprache; Wiedererwägung; Bundesverwaltungsgericht; Eröffnung; Rente; Beschwerdeführers; Verordnung; Entscheid; Schweiz; Wiedererwägungsgesuch; Verwaltung; Verfahren; BVGer-act; Rechtsmittel; Tatsache; Parteien; Akten; Verfügungen |