CCS Art. 482 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 482 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 482 B. Cundiziuns e pretensiuns

1 Il testader po colliar sias disposiziuns cun cundiziuns e cun pretensiuns, las qualas mintga persuna interessada po laschar exequir, uschespert che la disposiziun sezza è vegnida realisada.

2 Tras cundiziuns e tras pretensiuns immoralas u illegalas daventa la disposiziun nunvalaivla.

3 Cundiziuns e pretensiuns che n’han nagin senn u ch’èn mo mulestusas per autras persunas vegnan consideradas sco inexistentas.

4 Sch’ina donaziun per causa da mort vegn surlaschada ad in animal, vala la disposiziun correspundenta sco cundiziun da procurar per la tgira adequata da l’animal. (1)

(1) Integr tras la cifra I da la LF dals 4 d’oct. 2002 (artitgel da princip concernent animals), en vigur dapi il 1. d’avr. 2003 (AS 2003 463; BBl 2002 4164 5806).

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Art. 482 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210031Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Vorinstanz; Recht; Berufung; Beklagte; Beklagten; Bonus; Rechtsbegehren; Überstunden; Kündigung; Ziffer; Verfahren; Arbeitszeit; Parteien; Zielvereinbarung; Entschädigung; Arbeitsvertrag; Klage; Arbeitsverhältnis; Planbonus; Option; Beweis
ZHLF160037Testamentseröffnung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes des Bezirksgerichtes Horgen vom 19. Mai 2016 (EL160101)Berufung; Recht; Berufungskläger; Erben; Testament; Erblasserin; Rechtsmittel; Testaments; Verfahren; Verfügung; Testamentseröffnung; Vorinstanz; Gericht; Mutter; Bedingung; Entscheid; Urteil; Verfahrens; Einzelgericht; Garten; Horgen; Ziffer; Sinne; Erbschaft; Berufungsbeklagte; ändige
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLOG.2021.00067Das Bundesgericht hat die Beschwerde mit Urteil vom 30. März 2022 (5A_214/2022) abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist.Berufung; Berufungskläger; Willen; Willens; Willensvollstrecker; Erben; Erbschaft; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Aufsicht; Apos; Recht; Erblasser; Pflicht; Kanton; Erblasserin; Vorinstanz; Kantons; Kantonsgericht; Steuer; Berufungsklägers; Kantonsgerichts; Verfahren; Teilung; Geschwister; Aufgabe
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
108 II 278Art. 2 Abs. 2, 80 ff., 482 Abs. 1, 601 ZGB. 1. Auslegung eines Testaments und einer Stiftungsurkunde (E. 4a und b). 2. Wird der Vermächtnisnehmer testamentarisch angewiesen, eine Stiftung zu gründen und ihr die vermachten Vermögenswerte zu übertragen, liegt ein Vermächtnis unter Auflage vor (E. 4c). 3. Berechtigt, die Vollziehung der Auflage zu verlangen, ist nicht nur die begünstigte Stiftung, sondern sind auch ein Erbe sowie diejenigen Personen, denen die vom Erblasser festgelegte Leistung zukommen soll (E. 4d). 4. Ist Art. 601 ZGB auf die durch die Auflage eingeräumten Rechte analog anwendbar? Frage offen gelassen (E. 5a). 5. Der Vermächtnisnehmer, der die Einrede der Verjährung erhebt, nachdem er durch sein Verhalten den Begünstigten in den Glauben versetzt hat, er werde die Auflage vollziehen, und ihn dadurch davon abgehalten hat, die Vollziehung zu verlangen, handelt rechtsmissbräuchlich (E. 5b). Eynard; Rolle; Russell-Eynard; être; été; Fondation; Marguerite; Commune; Claudi; était; étaire; éfenderesse; PIOTET; égataire; érer; Droit; égué; éance; -même; éral; Russell-Eynard; écial; Conseil; état; ément; égués; éter; Espèce; Arrêt; Stiftung
105 II 253Erbvertrag, in dem einer Bank ein Vermächtnis ausgesetzt wird mit dem Auftrag, den vermachten Betrag zur Errichtung einer Stiftung zu verwenden. - Zustandekommen der Stiftung (E. 1). - Unter welchem Titel kann die Stiftung gegen die Bank Anspruch auf das Stiftungsvermögen erheben? (E. 2.) - Behandlung der auf dem vermachten Betrag erhobenen Erbschaftssteuern (E. 3). Stiftung; Vermächtnis; Lüthy; Auflage; Vermächtnis; Erbvertrag; Verfügung; Vermächtnisnehmer; Betrag; Beklagten; Recht; Kantonalbank; Erbschaft; Stiftungsvermögen; Wille; Vermächtnisse; Vermächtnisnehmer; Erbschaftssteuer; Legat; Willens; Errichtung; Willensvollstrecker; Klage; Erbschaftssteuern; Anordnung; Vermächtnisnehmerin; ESCHER; Lüthy-Pf; Vermächtnisses

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Geiser, Weimar, Staehelin Kommentar Zivilgesetzbuch II2011
StaehelinBasler Kommentar Zivilgesetzbuch II2007