CCS Art. 477 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 477 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 477 B. Dischertaziun I. Motivs

Tras ina disposiziun per causa da mort po il testader retrair la part obligatorica d’in ertavel:

  • 1. (1) sche l’ertavel ha commess in act chastiabel grev cunter il testader u cunter ina persuna che stat datiers ad el;
  • 2. sch’el ha viol grevamain sias obligaziuns da famiglia vers il testader ubain vers in da ses confamigliars.
  • (1) Versiun tenor la cifra I 4 da la LF dals 26 zer. 1998, en vigur dapi il 1. da schan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1).

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    Art. 477 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLF190036TestamentseröffnungBerufung; Berufungsklägerin; Erben; Erblasser; Recht; Verfügung; Pflichtteil; Vorinstanz; Erbin; Erblassers; Erbenstellung; Vermächtnis; Urteil; Pflichtteils; Testament; Berufungsbeklagte; Gericht; Verfügungen; Einzelgericht; Entscheid; Wille; Willen; Praxis; Horgen; Willensvollstrecker; Erbbescheinigung; Rechtsanwalt; Ziffer; Sinne
    ZHLB170045Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung etc.Beklagten; Enterbung; Klage; Recht; Vorinstanz; Pflichtteil; Erben; Herabsetzung; Erblasser; Herabsetzungs; Berufung; Verfügung; Testament; Verfahren; Herabsetzungsklage; Parteien; Erblasserin; Ungültigkeit; Pflichtteils; Feststellung; Erbenstellung; Dispositiv; Gericht; Rechtsbegehren; Entscheid; Ziffer; Urteil; üglich
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSEL.2019.1 (SVG.2019.277)Anrechnung eines Erbverzichts und Rückforderung von ELLeistung; Dossier; ASB-Dossier; Erbschaft; Recht; Ergänzungsleistung; Betrag; Vermögens; Ergänzungsleistungen; Leistungen; Beschwerdeführer; Basel; Beschwerdeführers; Basel-Stadt; Einsprache; Beihilfe; Verfügung; Vermögensverzicht; Rückforderung; Kanton; Person; Kranken; Sozialversicherungsgericht; Einspracheentscheid; Beihilfen; Höhe; Beschwerdeantwort; Erblasser; Beweis
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    106 II 304Enterbung wegen schwerer Verletzung familienrechtlicher Pflichten (Art. 477 Ziff. ZGB). Der Enterbungsgrund des Art. 477 Ziff. 2 ZGB ist gegeben, wenn der Erbe schuldhaft und widerrechtlich in gesinnungs- und wirkungsmässig schwerer Weise gegen seine familienrechtlichen Pflichten verstossen, d.h. eine gesetzliche Bestimmung des Familienrechts verletzt hat; die fragliche Handlung muss eine Untergrabung der Familiengemeinschaft zur Folge gehabt haben. Schuld; Enterbung; Pflichten; Mutter; Enterbungsgr; Schulden; Sinne; Verfügung; Klägers; Verletzung; Schwester; Erblasser; PIOTET; Umstände; Urteil; Erben; ESCHER; Urteil; Berufung; Veruntreuung; Schuldanerkennung; Testament; Verhalten; Liegenschaft; Frauen; Handlung; Gefängnis; Schadensdeckung; Tante
    101 II 203Altrechtliche Adoption; Anfechtung wegen Willensmängeln (Art. 269 ZGB). Auf die Anfechtung des Adoptionsvertrages durch den Annehmenden wegen Willensmängeln sind die Art. 23-31 OR anwendbar. Für die Anfechtungsklage gilt somit eine relative Verwirkungsfrist von einem Jahr seit Kenntnis des Willensmangels. Besteht auch eine absolute Verwirkungsfrist von zehn Jahren entsprechend der im OR geltenden ordentlichen Verjährungsfrist? Frage offengelassen. Adoption; Anfechtung; Recht; Willen; Adoptionsvertrag; Verwirkungsfrist; Frist; Willensmängel; Irrtum; Vertrag; Willensmängeln; Klage; Kindes; Täuschung; Verhältnis; Willensmangel; Bundesgericht; Bestimmungen; Willensmangels; Irrtums; Verhältnisse; Anerkennung; Urteil; Adoptionsvertrages; Verjährungsfrist; Schweiz; Begehren

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    C-1422/2017Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Recht; Vorinstanz; Erben; Verstorbene; Schweiz; Verstorbenen; Bundesverwaltungsgericht; Rückerstattung; Verfügung; Frankreich; Parteien; Wohnsitz; Behörde; Erbschaft; Schweizer; Einsprache; Verfahren; Einspracheentscheid; Regelung; Verbindung; Folgenden:; Höhe; Stadt; Lasses

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Geiser, RickliBasler Kommentar Zivilgesetzbuch II2019