Art. 477 Ort
der Rückgabe
Die hinterlegte Sache ist auf Kosten und Gefahr des Hinterlegers da zurückzugeben, wo sie aufbewahrt werden sollte.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH150056 | Herausgabe / Rücktransport beschlagnahmter Akten | Beschwerde; Staat; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Beschlagnahmte; Eigentums; Ordner; Beschlagnahme; Verfügung; Kantons; Nteresse; Gericht; Interesse; Behändigung; Person; Eigentumsgarantie; Herausgabe; Wonach; Ziffer; Beschlagnahmten; Verfahrens; Dispositiv-Ziffer; Beantragt; Rechtlich; Angefochtene; Anspruch; Schützt; Behörde; Werden; Aufhebung |