DO Art. 464 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 464 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 464 Scumond da concurrenza

1 Il procurist sco er il mandatari ch’è engasch per manar l’entir manaschi u che stat en ina relaziun da lavur cun il possessur dal manaschi, na dastga – senza il consentiment dal patrun dal manaschi – far ni sin l’agen quint ni a quint d’ina terza persuna, fatschentas che appartegnan als secturs da fatschenta dal patrun. (1)

2 En cas che questa prescripziun vegn surpassada, po il patrun dal manaschi pretender ch’il donn chaschun vegnia indemnis e surpigliar las fatschentas correspundentas sin agen quint.

(1) Versiun tenor la cifra II art. 1 cifra 10 da la LF dals 25 da zer. 1971, en vigur dapi il 1. da schan. 1972 (a la fin dal DO, disposiziuns finalas e transitoricas dal titel X; AS 1971 1465; BBl 1967 II 241).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 464 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2010.53Entscheid Art. 321a Abs. 1 und Abs. 3, 321b Abs. 1, 423 und 464 OR (SR 220). Der Arbeitgeber klagte auf Herausgabe der Einnahmen, die der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses durch eine konkurrenzierende Nebentätigkeit erlangt hatte. Das Kreisgericht hiess die Klage teilweise gut; die vom Arbeitnehmer dagegen erhobene Berufung wurde abgewiesen: Der Arbeitnehmer hatte mit der Nebentätigkeit gegen das gesetzliche Verbot der Schwarzarbeit (Art. 321a Abs. 3 OR) verstossen. Es konnte offen gelassen werden, ob Art. 321b OR direkt oder in Verbindung mit Art. 423 OR als Grundlage für einen Herausgabeanspruch der Arbeitgeberin herangezogen werden könnte, da der Arbeitnehmer handlungsbevollmächtigt gewesen war und sich daher ein solcher Anspruch schon aus Art. 464 Abs. 2 OR ergab (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 28. April 2011, BZ. 2010.53). Arbeit; Arbeitgeber; Beklagte; Beklagten; Arbeitnehmer; Klage; Quot; Nebentätigkeit; Berufung; Treuepflicht; Herausgabe; Rechnung; Arbeitsverhältnis; Entscheid; Arbeitnehmers; Staehelin; Kommentar; Berufungsantwort; Arbeitsvertrag; Verfahren; Kaenel; Streiff/; Schaden; Hinweise; Arbeitsverhältnisses; Vorinstanz; Arbeitgebers

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 607 (4A_345/2011)Art. 464 OR; Konkurrenzverbot des Prokuristen bzw. Handlungsbevollmächtigten; Gewinnabschöpfung. Umfang des Konkurrenzverbots des Prokuristen bzw. Handlungsbevollmächtigten; Tätigkeit für Drittunternehmen, die mit dem Geschäftsherrn in direktem Wettbewerb stehen (E. 2.2). Art. 464 Abs. 2 OR beinhaltet einen Anspruch auf Abschöpfung des erzielten Gewinns (E. 2.3).
Regeste b
Art. 321a Abs. 3, Art. 321b und 423 Abs. 1 OR; Konkurrenzverbot des Arbeitnehmers; Herausgabepflicht; Gewinnabschöpfung. Frage offengelassen, ob gegenüber einem Arbeitnehmer ohne Handlungsvollmacht oder Prokura ebenfalls ein Anspruch auf Gewinnherausgabe (gestützt auf Art. 423 Abs. 1 OR bzw. in analoger Anwendung von Art. 321b oder 464 Abs. 2 OR) geltend gemacht werden kann, wenn er seinen Arbeitgeber in unzulässiger Weise konkurrenziert (E. 2.4).
Geschäft; Arbeit; Gewinn; Geschäftsherr; Rechnung; Geschäfte; Kommentar; Konkurrenzverbot; Geschäftsherrn; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Beschwerdeführers; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Handlungsbevollmächtigte; Gewinnabschöpfung; Wettbewerb; Anspruch; Arbeitnehmer; Gewinnherausgabe; Nebentätigkeit; Klage; Dienstleistungen; Herausgabe