CPC Art. 46 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 46 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 4 Dretg da scussiun e da concurs 6

SR 281.1Per plants tenor la Lescha federala dals 11 d’avrigl 1889 davart la scussiun ed il concurs (LSC) vegn la cumpetenza locala determinada tenor quest chapitel, nun che la LSC prevesia ina dretgira cumpetenta.


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Art. 46 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG220150ForderungGericht; Rechnung; Klage; Recht; Beklagte; Beklagten; Gerichtsstand; Betreibung; Parteien; Verzug; SchKG; Zahlung; Forderung; Verzugszins; Zuständigkeit; Vertrag; Rechtsvorschlag; Kanton; Vertrags; Kantons; Rechnungen; Bestellung; Verfall; Schuldner; Liquidation; Betrag
ZHHG230100ForderungKredit; Verzug; Betreibung; Beklagten; Verzugszins; Forderung; Gericht; Zahlung; Verzugszinsen; Klage; Höhe; Partei; Parteien; Verfügung; Betrag; Zahlungsbefehl; Rechtsvorschlag; Verfahren; Klageantwort; Zustellung; Kreditvertrag; Gerichtsgebühr; Schweizerische; Konto; SchKG; Betreibungskosten; Parteientschädigung; Zinsen; ällig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 629 (4A_160/2016)Art. 731b OR; Art. 76 Abs. 2 ZPO; streitgenössische Nebenintervention. Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention (E. 2.3.4-2.3.6); beteiligt sich ein Aktionär als Nebenpartei an einem Organisationsmängelverfahren, kann er sich als streitgenössischer Nebenintervenient in Widerspruch zu den Prozesshandlungen der von ihm unterstützten Hauptpartei setzen (E. 2.3.7).
Hauptpartei; Nebenintervenient; Urteil; Nebenintervention; Recht; Aktionär; Nebenintervenienten; Organisation; Zivilprozess; Gesuch; Hauptparteien; Gesuchsgegnerin; Widerspruch; Aktionäre; Rechtsmittel; Prozesshandlung; Zivilprozessordnung; Regel; Prozesshandlungen; Bezirksgericht; Aktionären; Aktien
118 II 363Bestimmung des Streitwerts (Art. 36 Abs. 3 OG). Soweit ein Schadenszins akzessorisch zu einer streitigen Kapitalforderung und nicht als eigenständige Forderung geltend gemacht wird, ist er bei der Ermittlung des Streitwerts nicht mitzuzählen.
Streitwert; Schadens; Zinsen; Berufung; Forderung; Schadenszins; Kapital; Hauptforderung; Kapitalforderung; Streitwertes; Urteil; Streitwerts; Ermittlung; Erwägungen; Betracht; Schadenersatzforderung; Bestandteil; Schuldnerverzug; Berechnung; Rechtsprechung; Bundesgericht; POUDRET; Zivilsachen; STRÄULI/MESSMER; LEUCH; Forderungen; Akzessorietät