Art. 46 VwVG vom 2022
Art. 46 Zwischenverfügungen (1)
1 Gegen andere selbständig eröffnete Zwischenverfügungen ist die Beschwerde zulässig:a. wenn sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken können; oderb. wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde.
2 Ist die Beschwerde nach Absatz 1 nicht zulässig oder wurde von ihr kein Gebrauch gemacht, so sind die betreffenden Zwischenverfügungen durch Beschwerde gegen die Endverfügung anfechtbar, soweit sie sich auf den Inhalt der Endverfügung auswirken.
(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 10 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 ([AS 2006 2197 ][1069]; [BBl 2001 4202]).
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2016.350 | Erschliessungsbeiträge Sonnenfeldstrasse | Gemeinde; Grundeigentümer; Strasse; Recht; Erschliessung; Sonnenfeld; Kanalisation; Schätzungskommission; Sonnenfeldstrasse; Grundstück; Verfahren; Grundeigentümers; Beitrags; Erschliessungs; Etappe; Bereich; Entscheid; Olter; Begehren; Urteil; Zullwil; Terrain; Höhe; Verwaltungsgericht; Parzelle; Mehrkosten; Rechtsbegehren; Grundstücke |
SG | EL 2018/48 | Entscheid Art. 56 ATSG, Art. 11 Abs. 1bis lit. b ELGSistierung des EL- Einspracheverfahrens bei hängigen IV- und UV-Verfahren betreffend den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Hilflosenentschädigung. Weil die Beschwerdeführerin Eigentümerin einer selbstbewohnten Liegenschaft ist, steht nicht fest, in welcher Höhe ein Freibetrag in der EL-Berechnung zu berücksichtigen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Februar 2019, EL 2018/48). | Hilflosenentschädigung; Unfall; Einsprache; Unfallversicherung; Anspruch; Liegenschaft; Entscheid; Versicherungsgericht; Verfügung; Verfahren; Invalidenversicherung; Freibetrag; Sistierung; IV-Stelle; Einspracheverfahren; Höhe; Einnahme; Ergänzungsleistung; Verfahrens; Einnahmen; Beschwerdeverfahren; Unfalls; Bezug; EL-Anspruch; Kantons; EL-Durchführungsstelle; Ergänzungsleistungen; Liegenschaften |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 V 330 | Art. 43 Abs. 1, Art. 44, 49, 51 und 55 ATSG; Art. 5 und 46 VwVG. Die IV-Stelle hat über die Zulassung bzw. Ablehnung von an die medizinische Gutachterstelle gerichteten Zusatzfragen der versicherten Person mittels Verfügung zu befinden (E. 2-4). Will die versicherte Person dagegen Beschwerde erheben, hat sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil nachzuweisen (E. 5-8). | Fragen; Zusatzfragen; Begutachtung; Person; Verfügung; Recht; Gutachter; Verwaltung; IV-Stelle; Anordnung; Gutachten; Fragenkatalog; Entscheid; Gericht; Verfahren; Prozessordnung; Bundesgericht; Gutachtens; Urteil; Kantons; Ablehnung; Rechtsprechung; Anspruch; Zivilprozess; Schweizerische; Sachverhalt; Bezug |
139 V 492 (9C_520/2013) | Art. 47 ATSG; Art. 8 DSG; § 20 des kantonalzürcherischen Gesetzes vom 12. Februar 2007 über die Information und den Datenschutz (IDG); Art. 55 Abs. 1 ATSG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 und Art. 46 VwVG; Erledigung eines Gesuchs um Zusendung der Verfahrensakten in Fotokopie durch Zwischenverfügung. Die Akteneinsicht im Hinblick auf die Verfolgung eines sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanspruchs ist verfahrensrechtlicher Natur; sie stützt sich nicht auch auf das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht. Die Frage nach den Modalitäten der Akteneinsicht wird somit nicht in einem selbständigen, mit direkt anfechtbarer Endverfügung abzuschliessenden Verfahren beurteilt (E. 3). Regeste b Art. 46 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 VwVG. Die Form der Akteneinsicht (Zustellung der Originalakten anstelle von Kopien) wirkt sich von vornherein nicht inhaltlich auf die Rechtsanwendung aus, weshalb eine aufgeschobene Anfechtungsmöglichkeit im Sinne von Art. 46 Abs. 2 VwVG ausser Betracht fällt. Trotzdem besteht kein Grund, hier vom Erfordernis eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils abzusehen (E. 4). | Akten; Akteneinsicht; Verfahren; Verfügung; Datenschutz; Endverfügung; Rechtsvertreter; Interesse; Zwischenverfügung; Auskunftsrecht; Zustellung; Verwaltung; Anspruch; Urteil; Zusatzleistungen; AHV/IV; Gesetzes; Fotokopie; Originalakten; Betracht; Akteneinsichtsrecht; Anfechtung; Stadt |