Art. 46 Aktenführung
Für jedes Sozialversicherungsverfahren sind alle Unterlagen, die massgeblich sein können, vom Versicherungsträger systematisch zu erfassen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2015.120 | Invalidenrente und berufliche Massnahmen | ähig; Akten; Recht; Bericht; Persönlichkeit; Gutachten; Diagnose; Persönlichkeitsstörung; Arbeitsfähigkeit; Untersuchung; Verfügung; Solothurn; Hinweis; Versicherung; IV-Nr; Leistung; Entscheid; Gericht; Unterlage; Verdacht; Beweiswürdigung; Störung; Aktenführung; Arbeitsversuch; Eingliederung; Arbeitsunfähigkeit |
SG | IV 2016/114 | Entscheid Art. 7 ATSG; Art. 28 IVG: Abstellen auf ein MEDAS-Gutachten, welches aufgrund einer remittierten depressiven Störung, psychologischer Faktoren und Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten und einer neurogenen Blasenentleerungsstörung und damit verbundener Inkontinenz eine Arbeitsfähigkeit von 75 % attestiert. Die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit der 60-jährigen Beschwerdeführerin ist gegeben, und ein Tabellenlohnabzug von mehr als 15 % nicht gerechtfertigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. August 2017, IV 2016/114). | Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Schmerz; Leistung; Recht; Urteil; MEDAS; Einschränkung; Arbeitsunfähigkeit; Bundesgericht; Gutachter; Verfügung; Diagnose; MEDAS-; Akten; Restarbeitsfähigkeit; Arbeitsmarkt; Entscheid; Sicht; Versicherungsgericht; MEDAS-Gutachten; Verfahren; Bundesgerichts |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2016/114 | Entscheid Art. 7 ATSG; Art. 28 IVG: Abstellen auf ein MEDAS-Gutachten, welches aufgrund einer remittierten depressiven Störung, psychologischer Faktoren und Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten und einer neurogenen Blasenentleerungsstörung und damit verbundener Inkontinenz eine Arbeitsfähigkeit von 75 % attestiert. Die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit der 60-jährigen Beschwerdeführerin ist gegeben, und ein Tabellenlohnabzug von mehr als 15 % nicht gerechtfertigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. August 2017, IV 2016/114). | Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Schmerz; Leistung; Recht; Urteil; MEDAS; Einschränkung; Arbeitsunfähigkeit; Bundesgericht; Gutachter; Verfügung; Diagnose; MEDAS-; Akten; Restarbeitsfähigkeit; Arbeitsmarkt; Entscheid; Sicht; Versicherungsgericht; MEDAS-Gutachten; Verfahren; Bundesgerichts |
SG | IV 2015/49 | Entscheid Trotz nicht begonnener Behandlung mit anerkannten Therapien wird das Vorliegen des GgV 404 bestätigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Mai 2016, IV 2015/49). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_418/2016. | Behandlung; Geburt; Geburtsgebrechen; Therapie; Vollendung; Lebensjahres; Stimulanzien; Mutter; Invalidenversicherung; Sinne; Geburtsgebrechens; Anerkennung; IV-act; Gebrechen; Diagnose; Tochter; IV-Stelle; Sachbearbeiterin; Stimulanzientherapie; Verfügung; Behandlungsbedürftigkeit; Regel; Gebrechens; Massnahmen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-5768/2010 | Rente | Rente; Leistung; Bundes; Sozialversicherung; Recht; Ehemann; Verwirkung; Vorinstanz; Zeitpunkt; Invalidenversicherung; Einsprache; Anspruch; Anmeldung; Verfügung; Altersrente; Altersleistungen; Bundesverwaltungsgericht; Zahlung; Gesuch; Leistungen; Fassung; Verordnung; Schweiz; Hinterlassenen; Entscheid; Ehemannes; Verfahren |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | ATSG- 2. Auflage, Zürich | 2009 |
- | ATSG- 2. Aufl., Zürich | 2009 |