Art. 451 Retentionsrecht
1 Bestreitet der Empfänger die auf dem Frachtgut haftende Forderung, so kann er die Ablieferung nur verlangen, wenn er den streitigen Betrag amtlich hinterlegt.
2 Dieser Betrag tritt in Bezug auf das Retentionsrecht des Frachtführers an die Stelle des Frachtgutes.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | ZF-08-32 | Forderung | Steuer; Auftrag; Berufung; Einfuhr; Export; Recht; Fuhrumsatzsteuer; Einfuhrumsatzsteuer; Gerin; Recht; Gericht; Firma; Erteilt; Läge; Transport; Klagte; Vorinstanz; Steuer; Rechnung; Deutschland; Rücktransport; Frachtgut; Nahme; Frachtführer; Klagten; Hinweis; Bezirksgericht; Beklagten; Hafte |