Art. 444 StPO vom 2024
Art. 444 Amtliche Bekanntmachungen
Bund und Kantone bestimmen die Behörden, welche amtliche Bekanntmachungen vorzunehmen haben.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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