Art. 44 Vorbehalt
besonderer
Bestimmungen
beschlagnahmter Gegenstände (1)
Die Verwertung von Gegenständen, welche aufgrund strafrechtlicher oder fiskalischer Gesetze oder aufgrund des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 2015 (2) über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen mit Beschlag belegt sind, geschieht nach den zutreffenden eidgenössischen oder kantonalen Gesetzesbestimmungen.
(1) Fassung gemäss Art. 31 Abs. 2 Ziff. 2 des BG vom 18. Dez. 2015 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, in Kraft seit 1. Juli 2016 (AS 2016 1803; BBl 2014 5265).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220024 | Mitteilung der betreibungsamtlichen Schätzung des Grundstücks vom 4. Mai 2020 / Gesuch um neue Schätzung durch einen Sachverständigen | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Entscheid; Verständige; Sachverständige; Recht; Grundstück; Gutachten; Verkehrswert; Digen; Gutachter; Schätzung; Sachverständigen; Grundstücks; Neuschätzung; Partei; Sodann; Gutachtens; SchKG; Rechtliche; Ertragswert; Eingabe; Recht; Verkehrswerts; Realwert; Aufsichtsbehörde; Ehefrau; Beschwerdeführers; Aufschiebende |
ZH | PS160187 | Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Schuldner; Schuldnerin; Gericht; Beschwerde; SchKG; Vorinstanz; Kanton; Pfändung; Betreibung; Recht; Beschlagnahmt; Ersatz; Beschlagnahmte; Gericht; Ersatzforderung; Barschaft; BGer; Verfahren; Staat; Entscheid; Vermögenswerte; MwH; Betreibungsamt; Richter; Rechtlich; Obergericht; Beschlagnahmten; Parteien; Bundesgericht; Verfahren |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2001 24 | 24 § 85 Abs. 1bis StPO, Verwendung beschlagnahmter Vermögenswerte.Die genannte Bestimmung erlaubt sinngemäss auch die Verwendung derzur Sicherung von Bussen, Verfahrens- und Vollzugskosten beschlagnahmten Vermögenswerte zu diesem Zweck. - Die Beschlagnahme findetihre Grenze im betreibungsrechtlichen... |