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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 438 StPO vom 2024

Art. 438 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 438 Feststellung

1 Die Strafbehörde, die einen Entscheid gefällt hat, vermerkt den Eintritt der Rechtskraft in den Akten oder im Urteil.

2 Wurde den Parteien mitgeteilt, dass ein Rechtsmittel ergriffen worden ist, so wird ihnen auch der Eintritt der Rechtskraft des Urteils mitgeteilt.

3 Ist der Eintritt der Rechtskraft strittig, so entscheidet darüber die Behörde, die den Entscheid gefällt hat.

4 Gegen den Entscheid über die Rechtskraft ist die Beschwerde zulässig.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 438 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR130004Widerhandlung gegen das AusländergesetzRevision; Gesuch; Gesuchsteller; Befehl; Revisionsgr; Staat; Verteidiger; Tatsache; Staatsanwalt; Person; Staatsanwaltschaft; Gesuchstellers; Verfahren; Befehls; Revisionsgründe; Behauptung; Revisionsgesuch; Verfahren; Limmat; Rechtsmittel; Befehle; Beschuldigte; Punkt
VDJug/2024/359Ministère; évenu; Appel; Accusation; ’appel; édure; éhicule; ègle; énale; ’accusation; Broye; èglement; ’il; Usage; écuniaire; -amende; Application; ’application; Aménagement; Préfecture; éré; ’Etat; ’usage
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2017.4 (AG.2018.299)Revisionsgesuch betreffend Strafbefehlsverfahren V110802 061, V111030 004, V 120514 187, V130531 003 und V140219 136Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Verfahren; Befehl; Befehle; Revisionsgesuch; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Gericht; Tatsache; Sachen; Entscheid; Tatsachen; Verfahrenskosten; Revisionsgesuchs; Beweismittel; Busse; Appellationsgericht; Basel; Gutachten; Gesuchstellers; Schuldunfähigkeit; Sinne; Akten
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2021.11Berufung; Bundes; Urteil; Bundesstrafgericht; Entscheid; Berufungsführer; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Entscheide; Kammer; BStGer; Filter; Verfahrens; Rechtsanwalt; Rückzug; Apos;; Nellen; Verteidigung; Stunden; Sinne; Verfahrenskosten; Entschädigung; Berufungsverfahren; Rechtsmittel; Berufungskammer; Anschlussberufung; Rechtskraft; Honorar
BB.2018.150Einziehungsbeschlagnahme (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Beschleunigungsgebot (Art. 5 Abs. 1 StPO).Verfahren; Verfahrens; Beschwerde; Verfahren; Bundes; Entschädigung; Verfahrensakten; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführers; Apos;; Einstellung; Einvernahme; Genugtuung; Verfahrens; Beschlag; Vermögenswerte; Verteidiger; Bundesgericht; Stunden; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Entscheid; Verfügung; Schaden; Person