CCS Art. 436 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 436 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 436 IV. Discurs d’extrada

1 Sch’igl exista in privel da recidiva, emprova il medi responsabel da fixar avant la relaschada princips da tractament cun la persuna pertutgada per il cas ch’ella sto puspè vegnir plazzada en l’institut.

2 Il discurs d’extrada sto vegnir document .


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 436 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNQ120029Gesuch um Aufhebung der Vormundschaft nach Art. 369 ZGB Berufung; Berufungskläger; Bezirksrat; Vormundschaft; Uster; Massnahme; Aufhebung; Gutachten; Recht; Berufungsklägers; Verfahren; Entscheid; Schizophrenie; Beschluss; Betreuung; Obergericht; Entmündigung; Gutachter; Kantons; Gesuch; Sicht; Psychiater; Bezirksrates; Betreuungs; Vormundschaftsbehörde; Geisteskrankheit
VD2018/199-écis; écision; Autorité; Adulte; Audition; écessaire; écembre; Expertise; éférences; éter; Meier; Droit; Chambre; -vous; Avait; évrier; également; établi; Enquête; élai; éterminer; égard; Steck
Dieser Artikel erzielt 39 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGV-2006/109Entscheid Art. 369 und 433 ZGB (SR 210). Ein Gesuch um Aufhebung der Vormundschaft ist daraufhin zu prüfen, ob der Entmündigungsgrund und die besondere Schutzbedürftigkeit weiterhin bestehen und die Massnahme immer noch verhältnismässig ist (Verwaltungsrekurskommission, 16. Februar 2008, V-2006/109). Vormunds; Vormundschaft; Recht; Aufhebung; Gutachten; Klägers; Vorinstanz; Vormundschaftsbehörde; Entmündigung; Geistesschwäche; Pirminsberg; Störung; Beistand; Fürsorge; Massnahme; Persönlichkeit; Verwaltung; Schutz; Persönlichkeitsstörung; Verfahren; Angelegenheiten; Geisteskrankheit; Zustände; ürde
SGV-2003/133Entscheid Art. 374 Abs. 2 ZGB und Art. 67 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EG zum ZGB: Das kantonale Recht stellt strengere Anforderungen an die Begutachtung bei der Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche als das Bundesrecht, da das Gutachten nicht nur von einem, sondern von zwei Sachverständigen erstellt werden muss. Die beiden Sachverständigen müssen unabhängig voneinander aufgrund eigener Untersuchung zu einem übereinstimmenden Ergebnis gelangen (Doppelgutachten) (Verwaltungsrekurskommission, 28. Juni 2004, V-2003/133) Vormundschaft; Gutachten; Aufhebung; Entmündigung; Recht; Vormundschaftsbehörde; Anhörung; Vorinstanz; Anforderung; Anforderungen; Pflegeheim; Sachverständige; Begutachtung; Doppelgutachten; Massnahme; Bezirksarzt; Hausarzt; Sachverständigen; Beschluss; Verfahren; Experte; Geistesschwäche; Klage; Experten; Geiser
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.