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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 434 StPO vom 2024

Art. 434 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 434 Dritte

1 Dritte haben Anspruch auf angemessenen Ersatz ihres nicht auf andere Weise gedeckten Schadens sowie auf Genugtuung, wenn sie durch Verfahrenshandlungen oder bei der Unterstützung von Strafbehörden Schaden erlitten haben. Artikel 433 Absatz 2 ist sinngemäss anwendbar.

2 Über die Ansprüche ist im Rahmen des Endentscheids zu befinden. In klaren Fällen kann die Staatsanwaltschaft schon im Vorverfahren darüber entscheiden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 434 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufBeschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Zwang; Zwangs; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Vorinstanz; Richt; Kredit; Recht; Staat; Sinne; Staatsanwalt; Anklage; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Privatklägers; Aussage; Urteil; Berufung; ätten
ZHUH170076Begründung der Einstellung/Entschädigung/GenugtuungStaat; Genugtuung; Staatsanwaltschaft; Entschädigung; Verfahren; Beschwer; Verfahren; Beschwerde; Aufwendungen; Verfügung; Hausdurchsuchung; Einstellung; Einvernahme; Verfahrens; Recht; Stunden; Begründung; Beschwerdeführers; Gericht; Einstellungsverfügung; Verteidigung; Entscheid; Aufwand; Kammer; Dispositiv; Sinne; Urteil; AnwGebV; Geschäfts-Nr
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.73-Apos; Beschuldigte; Beschuldigten; Konto; Urteil; Aktie; Aktien; Recht; Urteils; Staat; Verfahren; Berufung; Über; Firma; Verfahren; Verfahrens; Betrug; Verbleib; Rechtskraft; Vorinstanz; Unternehmen; Geschädigte; Vermögens; Freiheit; Verteidigung
SOSTBER.2021.100-Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Ermittler; Staat; Ermittlung; Beruf; Berufung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gespräch; Apos; Mutter; Aussage; Genugtuung; Beweis; Verfahren; Kinder; Täter; Person; Urteil; Akten; Schütteltrauma; Recht; üsse
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.11Beschwerde; Bundes; Verfahren; Verfahren; Beschwerdekammer; Beschwerdeverfahren; Verfahrens; Gericht; Bundesstrafgericht; Hausdurchsuchung; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Eingabe; Rückzug; Standslosigkeit; Bundesgericht; Über; Bundesanwaltschaft; Beschwerdeantwort; Akten; Entscheide; Interesse; Rechtsschutzinteresse; Rechtsmittel; Apos;; Tribunal; Fedpol
RR.2022.7, RR.2022.8, RR.2022.9, RR.2022.10, RR.2022.11Honorar; Entschädigung; Verfahren; Apos;; Bundes; Beschwerde; Recht; Stunden; Aufwand; Urteil; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Auslagen; Verteidigung; Kanton; Obergericht; Zeitaufwand; Entscheid; Gehör; Kammer; Verfahren; KAG/BE; Anspruch; Ermessen; Verfahrens; Honorars; Beschluss; Honorarnote; Verfügung; Kantons

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, Frank, Schweizer, Wehrenberg, JositschPraxis, 3. Auflage, Zürich2018
Riklin Kommentar StPO2014