Art. 431 Rechte des Kommissionärs
1 Der Kommissionär ist berechtigt, für alle im Interesse des Kommittenten gemachten Vorschüsse, Auslagen und andere Verwendungen Ersatz zu fordern und von diesen Beträgen Zinse zu berechnen.
2 Er kann auch die Vergütung für die benutzten Lagerräume und Transportmittel, nicht aber den Lohn seiner Angestellten in Rechnung bringen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG120079 | Forderung | Klagt; Klagte; Klagten; Recht; Beklagten; Fairfield; Sentry; Pfand; Auftrag; Befreiung; Verbindlichkeit; Partei; Parteien; Befreiungsanspruch; Forderung; Fonds; Verfahren; Fondsanteile; Rückgabe; Streit; Pfandrecht; Klage; Gangen; Läge; Gericht; Verbindlichkeiten; Auftrags; Geschäft; Beauftragte |