DO Art. 43 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 43 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 43 Fixaziun da l’indemnisaziun

1 Il gener e la dimensiun da l’indemnisaziun per il donn chaschun vegnan fixads dal derschader, e quai resguardond tant las circumstanzas sco er la grevezza da la culpa.

1bis Sch’in animal che vegn tegnì en il sectur chasan e che na vegn betg tegnì per intents da facultad u per intents da gudogn vegn bless u mazz , po il derschader tegnair adequatamain quint da la valur affectiva che quest animal ha gì per ses possessur u per ils confamigliars da tal. (1)

2 Sche l’indemnisaziun vegn fixada en furma d’ina renta, vegn il debitur oblig il medem mument da prestar ina garanzia.

(1) Integr tras la cifra II da la LF dals 4 d’oct. 2002 (artitgel da princip concernent animals), en vigur dapi il 1. d’avr. 2003 (AS 2003 463; BBl 2002 4164 5806).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 43 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210458Qualifizierte Brandstiftung etc. und WiderrufBeschuldigte; Schaden; Privatkläger; Schadenersatz; Urteil; Berufung; Beschuldigten; Privatklägerin; Gericht; Geschädigte; Verteidigung; Dispositiv; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Dispositivziffer; Kantons; Geldstrafe; Forderung; Geschädigten; Zivilklage; Brand; Massnahme; Bezirksgericht; Widerruf; Bundesgericht; Verfahren; Gericht
ZHHG170078Forderung (Genugtuung)Eisenbahn; Haftung; Schaden; Entlastung; Person; Unfall; Beklagte; Beklagten; Haftpflicht; Urteil; Botschaft; Recht; Sachverhalt; Hautabtragung; Durchmesser; Güter; Inhaber; Entlastungsgr; Schadenersatz; Parteien; Güterverkehr; Eisenbahnunternehmen; Risiko; Betrieb; Genugtuung
Dieser Artikel erzielt 31 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2021.91-Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Kläger; Privat; Privatkläger; Urteil; Freiheit; Recht; Solothurn; Kabelbinder; Staat; Aussage; Geschädigte; Berufung; Privatklägers; Polizei; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Urteils; Aussagen; Beweis; Fahrzeug; Bargeld; ädigten
SOSTBER.2020.71-Beschuldigte; Beschuldigten; Geschädigte; Ziffer; Richt; AnklS; Staat; Urteil; Person; Apos; Staatsanwalt; Recht; Drohung; Aussage; Restaurant; Staatsanwaltschaft; Geschädigten; Personen; Urteils; Widerhandlung; Verfahren; Freiheitsstrafe; Berufung; Vorhalt; Hausdurchsuchung; Verteidiger
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 III 626Frachtvertrag; Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR; SR 0.741.611); Ersatzanspruch des Empfängers wegen Beschädigung der transportierten Ware. Frage des anwendbaren Rechts in Bezug auf den Beförderungsvertrag und die Abtretung der Ersatzforderung des Empfängers an seinen Transportversicherer (E. 2). Formloser Abschluss eines CMR-Frachtvertrages (E. 3). Haftungsordnung gemäss CMR; Schadenersatzanspruch des Empfängers gegenüber dem Frachtführer (E. 4). Gültigkeit der zwischen dem Empfänger und dessen Transportversicherer erfolgten Zession, namentlich im Hinblick auf die Rückgriffsordnung von Art. 51 Abs. 2 OR (E. 5). Transport; Recht; Frachtführer; Empfänger; Vertrag; Transportgut; Käuferin; Thume; Maschinen; Verkäuferin; Frachtvertrag; Transportgutes; Berufung; Beschädigung; Beklagten; Vorinstanz; Forderung; THUME; PIPER; Schaden; Urteil; Strasse; Fremuth/; Haftung; Person; Sinne; Handelsgericht; Beförderung; HERBER/; Schweiz
129 IV 124Art. 159 Abs. 1 aStGB; ungetreue Geschäftsführung. Die Entgegennahme von Schmiergeldern erfüllt den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsführung nur, wenn der Geschäftsführer durch die Zuwendung zu einem Verhalten verleitet wird, das sich gegen die Vermögensinteressen des Geschäftsherrn richtet und sich schädigend auswirkt. Die blosse Verletzung der arbeitsvertraglichen Herausgabepflicht bleibt straflos (E. 4.1). Geschäft; Geschäfts; Geschäftsführung; Vermögens; Aktien; Preis; Alpha; Börse; Tatbestand; Vermögensinteressen; Urteil; Vorinstanz; Kommission; Recht; Gehilfe; Hilfe; Recht; Geschäftsführer; Verhalten; Hanover; Schwarzzahlung; Leistung; Kunden; Zuwendung; Platzierung; Gehilfen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-642/2018SpezialitätenlisteArzneimittel; Wirkstoff; Vorinstanz; Vergleich; Wirkstoffklasse; Bundes; Wirkstoffgruppe; Gruppe; Überprüfung; Behandlung; Preis; Ermessen; Verfügung; Spezialitätenliste; Rechtsprechung; Zulassung; Indikation; Aufnahmebedingungen; Vergleichsarzneimittel; Arzneimitteln; Urteil; Wirksamkeit; Wirtschaftlichkeit; Krankheit
C-613/2018SpezialitätenlisteArzneimittel; Vorinstanz; Packung; Recht; Vergleich; Dosierung; Bundes; Preis; Indikation; Dosis; Überprüfung; Behandlung; Arzneimitteln; Urteil; Verfügung; Quot;; Packungsgrösse; Spezialitätenliste; Stück; Zulassung; Gruppe; Preise; Bundesverwaltungsgericht; Fachinformation; öglich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2017.58Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB).Anlage; Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Recht; Apos;; Bundes; Verfahren; Aussage; Absatz; Verfahren; Urteil; Stunden; Anleger; Provision; Person; Schneeballsystem; Anlagesystem; Gerichts; Gericht; Geschäft; Verteidigung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KieserATSG- 4. Aufl., Zürich2020
-ATSG- 3ème éd. , art.2015