Art. 43 Abklärung
1 Der Versicherungsträger prüft die Begehren, nimmt die notwendigen Abklärungen von Amtes wegen vor und holt die erforderlichen Auskünfte ein. Mündlich erteilte Auskünfte sind schriftlich festzuhalten.
2 Soweit ärztliche oder fachliche Untersuchungen für die Beurteilung notwendig und zumutbar sind, hat sich die versicherte Person diesen zu unterziehen.
3 Kommen die versicherte Person oder andere Personen, die Leistungen beanspruchen, den Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten in unentschuldbarer Weise nicht nach, so kann der Versicherungsträger auf Grund der Akten verfügen oder die Erhebungen einstellen und Nichteintreten beschliessen. Er muss diese Personen vorher schriftlich mahnen und auf die Rechtsfolgen hinweisen; ihnen ist eine angemessene Bedenkzeit einzuräumen.
(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020 (Weiterentwicklung der IV), in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 705; BBl 2017 2535).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE180252 | Nichtanhandnahme | Staatsanwaltschaft; Recht; Verfügung; Arbeitgeber; Diebstahl; Aussage; Entscheid; Obergericht; Beschwerdeführers; Begründung; Gehör; Zürich-Sihl; Verletzung; Sinne; Äusserungen; Kasse; Rechtsmittel; Sachen; Nichtanhandnahme; Anzeige; Beschimpfung; Kassenverfügung; Arbeitgebers; Pflichten; Aussagen; Tatsache; Antrag; Rechtspflege; Empfang |
ZH | SB170337 | mehrfachen Betrug | Beschuldigte; Beschuldigten; Ehemann; Akten; Familie; Konten; Hilfe; Aktennotiz; Konto; Urteil; Berufung; Sozialhilfe; Kinder; Recht; Einkommen; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Sozialbehörde; Selbstdeklaration; Winterthur; Formular; Aktennotizen; Gesuch; Betrug; Vorinstanz; Gemeinde |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2023.59 | - | Recht; Allianz; Verfügung; Allianz-Nr; Unfall; Rente; Urteil; Wiedererwägung; Gutachten; Bundesgericht; Versicherung; Bundesgerichts; Beschwerden; Einsprache; Rechtsprechung; Abklärung; Verfahren; Abklärungen; Einspracheentscheid; Kausalzusammenhang; Wahrscheinlichkeit; Revision; Sinne; Unrichtigkeit; Anspruch |
SO | VSBES.2023.100 | - | Unfall; Meniskus; Suva-Nr; Kniegelenk; Beschwerdeführers; Schmerz; Beurteilung; Recht; Untersuchung; Kniebeschwerden; Kniegelenks; Knies; Veränderungen; Schaden; Bundesgericht; Urteil; Bericht; Schmerzen; Sprechstunde; Kreisarzt; Innenmeniskus; Bundesgerichts; Sprechstundenbericht; Beschwerden; Verlauf |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 V 28 (8C_81/2021) | Regeste Art. 10 Abs. 3 UVG (in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV (in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Hilfe und Pflege zu Hause; Verhältnis des Beitrags des Versicherers an nichtmedizinische Hilfe zu Hause zur Hilflosenentschädigung gemäss Art. 26 UVG . Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung nach Art. 26 UVG und derjenige auf die beitragsweise Abgeltung der nichtmedizinischen Hilfe zu Hause gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV überschneiden sich teils und teils ergänzen sie sich (E. 6.4.2). Bei der Festlegung des Beitrags an nichtmedizinische Hilfe zu Hause gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV ist die Hilflosenentschädigung deshalb in die Anspruchsermittlung einzubeziehen. Vom gesamthaft zu erhebenden zeitlichen Bedarf an nichtmedizinischen Unterstützungsleistungen bzw. von der gestützt darauf zu ermittelnden Abgeltung ist die Hilflosenentschädigung in Abzug zu bringen. Ausgenommen davon ist eine Quote von 15 % für die alltägliche Lebensverrichtung "Fortbewegung ausserhalb des Hauses" und dessen naher Umgebung, die den bestimmungsgemässen Rahmen von Art. 18 UVV sprengt (E. 6.5.2). | Hilflosenentschädigung; Hilfe; Pflege; Lebensverrichtung; Hause; Lebensverrichtungen; Abgeltung; Beitrags; Grundpflege; Recht; Person; Anspruch; Urteil; Hinweis; Unfall; Überwachung; Behandlung; Unterstützung; Leistungen; Hauspflege; Verhältnis; Behandlungs; Sinne; Bemessung; Abklärung |
147 V 79 (9C_174/2020) | Regeste Art. 72 bis IVV ; polydisziplinäre Verlaufsgutachten. Eine Gutachterstelle darf im Rahmen eines laufenden Abklärungsverfahrens ohne Zuhilfenahme des Zufallsprinzips mit dem polydisziplinären Verlaufsgutachten beauftragt werden, wenn die von ihr erstattete Erstexpertise auf einer zufallsbasierten Auftragserteilung beruht hat (E. 7.4.5). | Verlauf; Abklärung; Gutachten; Verlaufsgutachten; Gutachter; Zufallsprinzip; Auftrag; Auslegung; Gutachterstelle; Erstgutachten; Urteil; Begutachtung; Verwaltung; Rente; Vergabe; Verfahren; IV-Stelle; Invalidenversicherung; Rentenanspruch; Gericht; Hinsicht; Beurteilung; Wortlaut; Abklärungsverfahren; Auftragsvergabe; Befangenheit; Abklärungsstelle; Kantons |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-553/2024 | Rente | Verfügung; BVGer; SAK-act; BVGer-act; Vorinstanz; Anspruch; Verfahren; Parteien; Hinterlassenen; Bundesverwaltungsgericht; Sozialversicherung; Einsprache; Schweiz; Urteil; Scheidung; Witwen; Serbien; Schweizerische; Einspracheentscheid; Akten; Hinterlassenenrente; Zeitpunkt; Verwaltung; Sachverhalt; Schweizerischen; Ex-Ehemann; Eingang:; Sozialversicherungsabkommen; Entscheid |
C-2631/2024 | Invalidenversicherung (Übriges) | Vorinstanz; Verfahren; Recht; Verfügung; Verfahrens; Vorbescheid; Urteil; Rente; Bundesverwaltungsgericht; Vorbescheidverfahren; Parteien; Gehör; Entscheid; BVGer; Sinne; Verfahrenskosten; Vorbescheidverfahrens; Gehörs; Erlass; Leistung; Anspruch; Richter; Schweiz; Amtes; Rechtspflege; Gesuch; ATSG; |
Autor | Kommentar | Jahr |
Kieser | ATSG- 4. Aufl., Zürich | 2020 |
Kieser | ATSG- 4. Aufl., Zürich | 2020 |