CCS Art. 428 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 428 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. I. Autoritad per la protecziun da creschids 428

1 Per ordinar il plazzament e la relaschada è cumpetenta l’autoritad per la protecziun da creschids.

2 En il cas singul po ella surdar la cumpetenza per la relaschada a l’institut.


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Art. 428 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230021Fürsorgerische UnterbringungUnterbringung; Pflegeheim; Eingabe; Entlassung; Uster; Entlassungsgesuch; Oberrichter; Telefonat; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Lakic; Entscheid; Telefonate; Beurteilung; Sinne; Parteientschädigung; Beilage; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Lichti; Aschwanden
ZHPA230009Fürsorgerische UnterbringungPatient; Patienten; Unterbringung; Pflege; Pflegeheim; Vorinstanz; Horgen; Gutachter; Person; Entscheid; Gutachten; Verfahren; Betreuung; Störung; Demenz; Sinne; Erwachsenenschutz; Krankheit; Behandlung; Pflegeheims; Heimleiter; Schutz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGV-2016/102Entscheid Art. 85 Abs. 1 IPRG (SR 291) i.V.m. Art. 5 Abs. 1 HKsÜ (SR 0.211.231.011); Art. Recht; Unterbringung; Kinder; Kindes; Kinderspital; Aufenthalt; Beschwerde; Gefährdung; Eltern; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Rechtsvertreter; Aufhebung; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Verfahren; Verhandlung; Entlassung; Mutter; Ostschweizer; Schweiz; Antrag; Wohnsitz; Behandlung; Massnahme; Vorinstanz; Sodann
SGV-2013/323Entscheid Art. 426 Abs. 1, Art. 440 Abs. 2, Art. 446 Abs. 1, Art. 447 Abs. 2, Art. 450e Abs. Unterbringung; Klinik; Person; Verhandlung; Erwachsene; Erwachsenenschutz; Störung; Verhandlungsprotokoll; Entlassung; Anhörung; Gallen; Vorinstanz; Sachverständige; Erwachsenenschutzbehörde; Verfügung; Psychiatrische; Behandlung; Betreuung; Schutz; Fürsorge; Bericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 1 (5A_640/2021)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5).
Unterbringung; Person; Gutachten; Verfahren; Obergericht; Beschwerdeinstanz; Urteil; Recht; Praxis; Störung; Mitglied; Entscheid; Gericht; Beurteilung; Sachverständige; Störungen; Gesetzes; Erwachsenenschutz; Begutachtung; Regel; Fachwissen; Verfahrens
146 III 377 (5A_175/2020)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal das Gericht am Ort, wo die Unterbringung angeordnet wurde, zuständig (E. 3-6).
ändig; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Zuständig; Zuständigkeit; Kanton; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Kindes; Recht; Wohnsitz; Schwyz; Entscheid; Verwaltungsgericht; Anordnung; Kantons; Beurteilung; Verfahren; Behörde; GEISER; Gericht; Kommentar; GEISER/; Entlassung; Zivilgesetzbuch; SCHMID; STECK