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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 426 ZGB vom 2024

Art. 426 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 426 I. Unterbringung zur Behandlung oder Betreuung

1 Eine Person, die an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, darf in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, wenn die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann.

2 Die Belastung und der Schutz von Angehörigen und Dritten sind zu berücksichtigen.

3 Die betroffene Person wird entlassen, sobald die Voraussetzungen für die Unterbringung nicht mehr erfüllt sind.

4 Die betroffene oder eine ihr nahestehende Person kann jederzeit um Entlassung ersuchen. Über dieses Gesuch ist ohne Verzug zu entscheiden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 426 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA240003Fürsorgerische Unterbringung / ZwangsmedikationBehandlung; Unterbringung; Klinik; Störung; Gutachter; Massnahme; Person; Zustimmung; Anordnung; Zwangsmedikation; Verfügung; SER/ETZENSBERGER; Verfahren; Betreuung; EISER/ETZENSBERGER; Urteil; Akten; Sinne; Voraussetzung; Vorinstanz; Massnahmen; Verhältnismässigkeit; Diagnose
ZHPA240002Fürsorgerische Unterbringung / ZwangsmedikationUnterbringung; Behandlung; Massnahme; Vorinstanz; Störung; Person; Klinik; Entlassung; Medikation; Zustand; Massnahmen; Entlassungsgesuch; Gutachter; Verfahren; Urteil; Behandlungsplan; Betreuung; Voraussetzung; Recht; Zwangsmedikation; Verfügung; ändig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB100040Entschädigung als unentgeltlicher RechtsvertreterRechtsvertreter; Anwalt; Verfahren; Entschädigung; Mandant; Gericht; Vorinstanz; Zeitaufwand; Mandanten; AnwGebV; Anwalts; Interesse; Verwaltungskommission; Prozessbeistand; Interessen; Beschwerdeführers; Rechtsvertreters; Obergericht; Einzelrichter; Auseinandersetzung; Parteien; Verfahrens; Rechtsanwalt; Rechtsvertretung; Sinne; Stunden; Verordnung; GVG/ZH
SOVWBES.2024.222-Entscheid; Aufenthalt; Kindes; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Abklärung; Institution; Verwaltungsgericht; Staat; Geburt; Mutter; Steiner; Solothurn; Dienste; Bericht; Abklärungsbericht; Massnahme; Platzierung; Michael; Verfahren; Sozialen; Verfügung; Gespräch; Kindsmutter; Mutter-Kind-Institution; Vorgehen; Rechtsanwalt; Meldung; Beistandschaft; Prüfung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 1 (5A_640/2021)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5).
Unterbringung; Person; Gutachten; Verfahren; Obergericht; Beschwerdeinstanz; Urteil; Recht; Praxis; Störung; Mitglied; Entscheid; Gericht; Beurteilung; Sachverständige; Störungen; Gesetzes; Erwachsenenschutz; Begutachtung; Regel; Fachwissen; Verfahrens
145 III 441 (5A_407/2019)Fürsorgerische Unterbringung im Anschluss an eine Freiheitsstrafe. Rechtsprechungsüberblick. Zur Frage, ob Art. 426 ZGB eine genügende gesetzliche Grundlage bildet, um allein wegen Fremdgefährdung eine fürsorgerische Unterbringung anzuordnen (E. 8.3 und 8.4). Urteil; Bundesgericht; Oberaargau; Entscheid; Person; Unterbringung; Recht; Fremdgefährdung; Obergericht; Schutz; Erwachsenenschutz; Kindes; Grundlage; Massnahme; Kantons; Zwangsmassnahmengericht; Sicherheitshaft; Rechtsprechung; Regionalgericht; Störung; Behinderung; Botschaft; Urteile; Abteilung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5825/2016Invalidenversicherung (Übriges)Recht; Rente; Richt; Massnahme; Renten; IV-act; Vollzug; Invalidenrente; Verfügung; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahmevollzug; IV-Stelle; Rentensistierung; Urteil; Untersuchungshaft; Vollzug; Vorinstanz; Person; Bundesgericht; Flucht; Rechtsprechung; Erwerb; Verfahren; Sistierung; Rechtsanwalt
A-798/2014Staatshaftung (Bund)Stiftung; Beistand; Hirzel; Stiftungsrat; Schaden; Vorakten; Bundes; Quot;; Recht; Vereinbarung; Urteil; Steuer; Organ; Estella; Hirzel-Stiftung; Schadenersatz; Person; Beistands; Deusser; Franken; Deusser-Stiftung; Stiftungsrats; Entscheid; Stiftungsräte; Verfügung; Sachverhalt; Aufsicht; önne

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
GeiserBasler Kommentar Zivilge- setzbuch I2022
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