E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 425 OR vom 2024

Art. 425 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 425 Einkaufs- und Verkaufskommission I. Begriff

1 Einkaufs- oder Verkaufskommissionär ist, wer gegen eine Kommissionsgebühr (Provision) in eigenem Namen für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) den Einkauf oder Verkauf von beweglichen Sachen oder Wertpapieren zu besorgen übernimmt.

2 Für das Kommissionsverhältnis kommen die Vorschriften über den Auftrag zur Anwendung, soweit nicht die Bestimmungen dieses Titels etwas anderes enthalten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 425 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210069ForderungRetrozessionen; Konto; Verzicht; Partei; Recht; Zedentin; Klagt; Klagten; Beklagten; Auftrag; Verzichts; Anlage; Formular; Herausgabe; Widerklage; Klage; Lichen; Verzichtsklausel; Kunde; Vermögens; Client; Klausel; Vertrag; Parteien; Interesse; Trailer; Interessen; Vestment; Kunden
ZHHG210069ForderungRetrozessionen; Konto; Verzicht; Partei; Recht; Zedentin; Klagt; Klagten; Beklagten; Auftrag; Verzichts; Anlage; Formular; Herausgabe; Widerklage; Klage; Lichen; Verzichtsklausel; Kunde; Vermögens; Client; Klausel; Vertrag; Parteien; Interesse; Trailer; Interessen; Vestment; Kunden
Dieser Artikel erzielt 22 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 49 (4A_13/2012)Art. 312 ff., 400 Abs. 1 und Art. 425 ff. OR; zusammengesetzter Vertrag; Herausgabe- und Rechenschaftspflicht; interne Dokumente. Grundsätze des zusammengesetzten Vertrags (E. 3.3). Anwendung auf den Vertrag mit kommissions- und darlehensrechtlichen Elementen (E. 3.4). Rechenschaftsablage über (der Herausgabepflicht nicht unterliegende) interne Dokumente (E. 4). Beschwerde; Rechenschaft; Rechenschafts; Beschwerdeführerin; Rechenschaftspflicht; Auftrag; Herausgabe; Vertrag; Dokument; Intern; Interne; Dokumente; Urteil; Vorinstanz; Partei; Beschwerdegegnerin; Beauftragte; Herausgabepflicht; Parteien; Sicherheit; Vertrags; Options; Beauftragten; Auftraggeber; Recht; Marge; Interesse; Unterliege; Aufzeichnungen; Unterliegen
124 III 155Vertrag über Beratung, Vermittlung und Verwaltung bei Erwerb und Veräusserung von börsenmässig gehandelten Terminoptionen. Auslegung einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vermittelnden Gesellschaft enthaltenen Klausel über die Höhe der dem Kunden verrechneten Kommission (E. 1). Rechtliche Qualifikation des Vertrages zwischen Kunde und vermittelnder Gesellschaft (E. 2). Aufklärungs- und Beratungspflicht der vermittelnden Gesellschaft; Voraussetzungen der Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden bei Verletzung dieser Pflichten (E. 3). Option; Beklagten; Handel; Handels; Kommission; Handelsgericht; Geschäft; Kunde; Vertrag; Auftrag; Recht; Aufklärung; Kunden; Optionen; Geschäftsbedingungen; Auftrags; Anlage; Aufklärungs; Beratung; Börse; Urteil; Kommissionen; Aufklärungspflicht; Broschüre; Kontrakt; Haftung; Sorgfalt; Auftragsbestätigung; Broker

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2019 IV/4Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Beschwerde; Beschwerdeführer; Aktie; Aktien; Beschwerdeführerin; Emission; Gruppe; Effekten; Urteil; Vorinstanz; Primärmarkt; Anleger; Gruppen; Gesellschaft; Emissionshaus; öffentlich; Bewilligungspflichtig; Angeboten; Kapital; Feststellung; Aufsichtsrechtlich; Bewilligungspflichtige; Aufsichtsrechtliche; übernahm; Wirtschaftlich; Platzierung; Finanzbereich; Vermittler; Emittent
B-6250/2016Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Aktie; Aktien; "; Verfügung; Urteil; Untersuchung; Untersuchungs; Rechtlich; Dispositiv; Emission; Recht; Gesellschaft; Effekten; Verfahren; BVGer; Anleger; Geschäft; Dispositiv-; Urteile; Dispositiv-Ziff; Feststellung; Emissionshaus; Aufsichtsrechtlich; Gruppe; Verwaltung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.249, BP.2021.93 Filter; Hinzuf?gen; ?ffnen; Entscheide; BStGer; D?cision; P?nal; Tribunal; F?d?ral; Frais; Proc?dure; Consid; Demande; Judiciaire; D?cisions; Situation; Requ?te; Plaintes; Requ?rant; Recours; Financi?re; Rectification; ?ffnen; Contre; D'un; Qu'il; L'art; ?tre; D'assistance
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz