Art. 425 OR vom 2024
Art. 425 Einkaufs- und Verkaufskommission I. Begriff
1 Einkaufs- oder Verkaufskommissionär ist, wer gegen eine Kommissionsgebühr (Provision) in eigenem Namen für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) den Einkauf oder Verkauf von beweglichen Sachen oder Wertpapieren zu besorgen übernimmt.
2 Für das Kommissionsverhältnis kommen die Vorschriften über den Auftrag zur Anwendung, soweit nicht die Bestimmungen dieses Titels etwas anderes enthalten.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 49 (4A_13/2012) | Art. 312 ff., 400 Abs. 1 und Art. 425 ff. OR; zusammengesetzter Vertrag; Herausgabe- und Rechenschaftspflicht; interne Dokumente. Grundsätze des zusammengesetzten Vertrags (E. 3.3). Anwendung auf den Vertrag mit kommissions- und darlehensrechtlichen Elementen (E. 3.4). Rechenschaftsablage über (der Herausgabepflicht nicht unterliegende) interne Dokumente (E. 4). | Rechenschaft; Rechenschafts; Rechenschaftspflicht; Auftrag; Herausgabe; Vertrag; Dokument; Dokumente; Urteil; Vorinstanz; Beauftragte; Herausgabepflicht; Parteien; Sicherheit; Vertrags; Options; Beauftragten; Auftraggeber; Recht; Marge; Interesse; Aufzeichnungen; Bezug; Calls; Edition; Kennzahlen; Darlehen; Ansicht |
124 III 155 | Vertrag über Beratung, Vermittlung und Verwaltung bei Erwerb und Veräusserung von börsenmässig gehandelten Terminoptionen. Auslegung einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vermittelnden Gesellschaft enthaltenen Klausel über die Höhe der dem Kunden verrechneten Kommission (E. 1). Rechtliche Qualifikation des Vertrages zwischen Kunde und vermittelnder Gesellschaft (E. 2). Aufklärungs- und Beratungspflicht der vermittelnden Gesellschaft; Voraussetzungen der Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden bei Verletzung dieser Pflichten (E. 3). | Option; Beklagten; Handel; Handels; Kommission; Handelsgericht; Geschäft; Kunde; Vertrag; Auftrag; Recht; Aufklärung; Kunden; Optionen; Geschäftsbedingungen; Auftrags; Anlage; Aufklärungs; Beratung; Börse; Urteil; Kommissionen; Aufklärungspflicht; Broschüre; Kontrakt; Haftung; Sorgfalt; Auftragsbestätigung |