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Obligationenrecht (OR)

Art. 422 OR vom 2024

Art. 422 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 422 Stellung des Geschäftsherrn I. Geschäftsführung im Interesse des
Geschäftsherrn

1 Wenn die Übernahme einer Geschäftsbesorgung durch das Interesse des Geschäftsherrn geboten war, so ist dieser verpflichtet, dem Geschäftsführer alle Verwendungen, die notwendig oder nützlich und den Verhältnissen angemessen waren, samt Zinsen zu ersetzen und ihn in demselben Masse von den übernommenen Verbindlichkeiten zu befreien sowie für andern Schaden ihm nach Ermessen des Richters Ersatz zu leisten.

2 Diesen Anspruch hat der Geschäftsführer, wenn er mit der gehörigen Sorgfalt handelte, auch in dem Falle, wo der beabsichtigte Erfolg nicht eintritt.

3 Sind die Verwendungen dem Geschäftsführer nicht zu ersetzen, so hat er das Recht der Wegnahme nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 422 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU230011ForderungBeklagten; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Entscheid; Verfahren; Streitwert; Urteil; Partei; Notfall; Obergericht; Forderung; Verfahrens; Polizei; Parteien; Bundesgericht; Kantons; Oberrichter; Uitikon; Friedensrichteramt; Betreibung; Akten; Abwesenheit; Notfalltransport; Erwägung; Transport; Interesse
ZHLZ210025Unterhalt und weitere KinderbelangeVerfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Unterhalt; Berufung; Beklagten; Kinder; Eltern; Recht; Verfahrensbeteiligten; Vorinstanz; Klägers; Berufungs; Unterhaltsbeiträge; Betreuung; Anschlussberufung; Mutter; Ferien; Parteien; Ausgabe; Phase; Fremdbetreuung; Vereinbarung; Entscheid; Überschuss; Urteil; Woche; Kinderkosten; ähren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.404-Geschäft; Passantin; Beschwerde; Verwaltungsgericht; Ambulanz; Rechnung; Rettungsdienst; Beschwerdeführer; Entscheid; Geschäftsführung; Beschwerdeführers; Leistung; Person; Interesse; Höhe; Oberrichter; Einsatz; Rettungsdienstes; Hilfe; Rechtsmittel; Zustellung; Verfahren; Auftrag; Geschäftsführer; Urteil; Zuschlag; Transport; önne
LUV 08 235_2§§ 62 Abs. 1 und 65 Abs. 1 aGesG; § 5 Abs. 1 aPatVo. Das Aufgebot des Rettungsdienstes des Kantonsspitals stellt eine ausreichende Grundlage für die Überwälzung der Transport- und Personalkosten zu Lasten des Patienten dar, wenngleich die herbei gerufenen Rettungsorgane die Einlieferung ins Spital gestützt auf eine eingehende Untersuchung des Patienten nicht für notwendig erachteten.Rettungsdienst; Geschäft; Polizei; Geschäftsführung; Rettungsdienstes; Recht; Schmerzen; Vorinstanz; Auftrag; Patienten; Kanton; Polizeibeamte; Verwaltungsgericht; Polizeiorgan; Hauptwache; Rechnung; Interesse; Gebotenheit; Stadtpolizei; Polizeiorgane; Kantonsspital; Behandlung; Taxverordnung; Aufgebot; Luzern; Zeitpunkt; Massnahmen; Aufenthalt; Bezug; ären
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 181Gefälligkeitshandlungen ohne Rechtsbindungswillen. Analoge Anwendung von Art. 422 Abs. 1 OR betreffend Schadenersatzpflicht des Geschäftsherrn auf Gefälligkeitshandlungen ohne Geschäftsbindungswille (E. 3 und 4). Interesse; Schaden; Recht; Gefälligkeit; Bundesgericht; Geschäftsherr; Urteil; Rechtsbindungswillen; Parteien; Auftrag; Geschäftsherrn; Hilfe; Klägers; Geschäftsführung; Risiko; Schadenersatz; Gefälligkeitshandlungen; Bezirksgericht; Beklagten; Haftung; Vertrag; Vorinstanz; Erwägungen; Umstände; Geschäftsführer; Berufung; Entscheid; Kantons; Sachverhalt
126 III 382Verjährung des Gewinnherausgabeanspruchs gemäss Art. 423 Abs. 1 OR. Bei bösgläubiger Geschäftsanmassung sind auf den Gewinnherausgabeanspruch die deliktsrechtlichen Verjährungsregeln (Art. 60 OR) anwendbar (E. 4). Verjährung; Recht; Geschäftsführung; Verjährungsfrist; Gewinnherausgabe; Auftrag; Kommentar; Gewinnherausgabeanspruch; Handlung; SCHMID; Recht; Geschäftsanmassung; Klage; Zürcher; Beklagten; Bereich; Vorinstanz; Bereicherung; Zivil; Hinweise; Obligationen; Bundesgericht; Anspruch; Rechts; Hinweisen; Geschäftsherrn

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich2010
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich2010