Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 421 StPO vom 2024
Art. 421 Kostenentscheid
1 Die Strafbehörde legt im Endentscheid die Kostenfolgen fest.
2 Sie kann diese Festlegung vorwegnehmen in:a. Zwischenentscheiden;b. Entscheiden über die teilweise Einstellung des Verfahrens;c. Entscheiden über Rechtsmittel gegen Zwischen- und Einstellungsentscheide.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 421 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE220217 | Nichtanhandnahme | Recht; Recht; Staat; Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Liegenschaft; Kellerräumlichkeiten; Sinne; -strasse; Verfügung; Hausfriedensbruch; Miete; Wohnung; Mieter; Nichtanhandnahme; Hausfriedensbruchs; Hausrecht; Sachbeschädigung; Verfahren; Erben; Vorwürfe; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Mutter; Beschwerdeverfahren; Anzeige; Geschädigt |
ZH | UE220091 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Nötigung; Bundesgericht; Bundesgerichts; Nichtanhandnahme; Anzeige; Verfahren; Recht; Verfügung; Drohung; Gespräch; Verfahren; Urteil; Sinne; Kanton; Kantons; Ehrverletzung; Beschwerdeverfahren; Beschwerdegegners; Beschwerdeführern; Beschwerdeführers; Obergericht; Beschimpfung; Anzeige; Eingabe |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GL | OG.2023.00066 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Untersuchungshaft; Staats; Vergehen; Delikte; Waffe; Vermögensdelikt; Staatsanwaltschaft; Vermögensdelikte; Waffen; Recht; Verlängerung; Sicherheit; Arbeit; Einvernahme; Betrug; Waffengesetz; Zwangsmassnahme; Kanton; Glarus; Eingabe; Gericht; Zwangsmassnahmengericht; Taten; ärte |
GL | OG.2023.00057 | - | Beschuldigte; Sicherheit; Sicherheitshaft; Flucht; Verfahren; Beschuldigten; Freiheitsstrafe; Vollzug; Verfahren; Kanton; Berufung; Fluchtgefahr; Kantons; Haftentlassungsgesuch; Beamte; Glarus; StGB; Gewalt; Drohung; Behörden; Schuldsprüche; Verbrechen; Vergehen; Albanien; Verfahrens; Kantonsgericht; Dispositiv-Ziff; Verhältnis |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 207 | Art. 429 Abs. 1 StPO; Entschädigung. Die Strafbehörde hat im Endentscheid über die Entschädigung der beschuldigten Person zu befinden. Unterlässt sie dies, so hat sich die beschuldigte Person dagegen auf dem Rechtsmittelweg zu wehren (E. 1.7). | Entschädigung; Recht; Kantons; Person; Jugendanwaltschaft; Verfahren; Urteil; Solothurn; Behörde; Rechtsmittel; Rechtsmittelweg; Entscheid; Basel; Rechtsanwalt; Verfügung; Bundesgericht; Endentscheid; Basel-Stadt; Verfahrens; Anspruch; Amtes; Schweizerische; Prozessordnung; Personen; Befragung |
140 IV 213 (6B_360/2014) | Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen bei Anfechtung des Entschädigungsentscheids durch die unentgeltliche Verbeiständung der Privatklägerschaft; Art 135 Abs. 3 StPO. Wird ein Urteil des Berufungsgerichts angefochten, das über die vom erstinstanzlichen Gericht der unentgeltlichen Rechtsbeiständin für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung entscheidet, und bleibt die für das Berufungsverfahren festgesetzte Entschädigung unangefochten, liegt kein Anwendungsfall von Art. 135 Abs. 3 lit. b StPO vor. Die Beschwerde in Strafsachen ist zulässig (E. 1.7). | Entschädigung; Berufung; Verfahren; Urteil; Verfahren; Bundesstrafgericht; Solothurn; Beschwerdeinstanz; Sachen; Entscheid; Berufungsgericht; Festsetzung; Rechtsverbeiständung; Kantons; Berufungsverfahren; Solothurn-Lebern; Entschädigungsentscheid; Berufungsgerichts; Gericht; Rechtsbeiständin; Privatklägerschaft; Amtsgericht; Obergericht; Bundesgericht; Rechtsvertretung; Verteidigung; Prozessordnung |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2020.14A | | Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Mráz; Recht; Beruf; MARTYNENKO; Berufung; Urteil; Verfahrens; Ziffer; Eingabe; Verteidiger; Verfahren; Antrag; Filter; Verteidigung; Stellung; Kammer; Bundes; Hauptverhandlung; Anwalt; Gericht; Aapos;s; Stellungnahme; Urteils; Affolter; Mandat |
SN.2020.23 | Gesuch um Anordnung einer amtlichen Verteidigung (Art. 133 StPO); Wiedererwägungsgesuch | Bundes; Gesuch; Bundesstrafgericht; Verfügung; Kammer; Gesuchs; Gesuchsteller; Bundesstrafgerichts; Wiedererwägung; Verteidigung; Wiedererwägungsgesuch; Verfahren; Anordnung; Bundesanwaltschaft; Gesuchstellers; Gericht; Beschwerdekammer; Verfahrens; Einzelrichterin; Entscheid; Tribunal; Beschluss; Verfügungen; Anspruch; Behandlung; Guidon; Pflicht; Umstände |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer, Thomas | Basler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung | 2014 |
Daniel Jositsch, Niklaus Schmid, Schweizer | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxis, Zürich , St. Gallen | 2013 |