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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 421 StPO vom 2024

Art. 421 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 421 Kostenentscheid

1 Die Strafbehörde legt im Endentscheid die Kostenfolgen fest.

2 Sie kann diese Festlegung vorwegnehmen in:

  • a. Zwischenentscheiden;
  • b. Entscheiden über die teilweise Einstellung des Verfahrens;
  • c. Entscheiden über Rechtsmittel gegen Zwischen- und Einstellungsentscheide.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 421 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUE220217NichtanhandnahmeRecht; Recht; Staat; Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Liegenschaft; Kellerräumlichkeiten; Sinne; -strasse; Verfügung; Hausfriedensbruch; Miete; Wohnung; Mieter; Nichtanhandnahme; Hausfriedensbruchs; Hausrecht; Sachbeschädigung; Verfahren; Erben; Vorwürfe; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Mutter; Beschwerdeverfahren; Anzeige; Geschädigt
    ZHUE220091NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Nötigung; Bundesgericht; Bundesgerichts; Nichtanhandnahme; Anzeige; Verfahren; Recht; Verfügung; Drohung; Gespräch; Verfahren; Urteil; Sinne; Kanton; Kantons; Ehrverletzung; Beschwerdeverfahren; Beschwerdegegners; Beschwerdeführern; Beschwerdeführers; Obergericht; Beschimpfung; Anzeige; Eingabe
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    GLOG.2023.00066-Beschuldigte; Beschuldigten; Untersuchungshaft; Staats; Vergehen; Delikte; Waffe; Vermögensdelikt; Staatsanwaltschaft; Vermögensdelikte; Waffen; Recht; Verlängerung; Sicherheit; Arbeit; Einvernahme; Betrug; Waffengesetz; Zwangsmassnahme; Kanton; Glarus; Eingabe; Gericht; Zwangsmassnahmengericht; Taten; ärte
    GLOG.2023.00057-Beschuldigte; Sicherheit; Sicherheitshaft; Flucht; Verfahren; Beschuldigten; Freiheitsstrafe; Vollzug; Verfahren; Kanton; Berufung; Fluchtgefahr; Kantons; Haftentlassungsgesuch; Beamte; Glarus; StGB; Gewalt; Drohung; Behörden; Schuldsprüche; Verbrechen; Vergehen; Albanien; Verfahrens; Kantonsgericht; Dispositiv-Ziff; Verhältnis
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    144 IV 207Art. 429 Abs. 1 StPO; Entschädigung. Die Strafbehörde hat im Endentscheid über die Entschädigung der beschuldigten Person zu befinden. Unterlässt sie dies, so hat sich die beschuldigte Person dagegen auf dem Rechtsmittelweg zu wehren (E. 1.7). Entschädigung; Recht; Kantons; Person; Jugendanwaltschaft; Verfahren; Urteil; Solothurn; Behörde; Rechtsmittel; Rechtsmittelweg; Entscheid; Basel; Rechtsanwalt; Verfügung; Bundesgericht; Endentscheid; Basel-Stadt; Verfahrens; Anspruch; Amtes; Schweizerische; Prozessordnung; Personen; Befragung
    140 IV 213 (6B_360/2014)Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen bei Anfechtung des Entschädigungsentscheids durch die unentgeltliche Verbeiständung der Privatklägerschaft; Art 135 Abs. 3 StPO. Wird ein Urteil des Berufungsgerichts angefochten, das über die vom erstinstanzlichen Gericht der unentgeltlichen Rechtsbeiständin für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung entscheidet, und bleibt die für das Berufungsverfahren festgesetzte Entschädigung unangefochten, liegt kein Anwendungsfall von Art. 135 Abs. 3 lit. b StPO vor. Die Beschwerde in Strafsachen ist zulässig (E. 1.7). Entschädigung; Berufung; Verfahren; Urteil; Verfahren; Bundesstrafgericht; Solothurn; Beschwerdeinstanz; Sachen; Entscheid; Berufungsgericht; Festsetzung; Rechtsverbeiständung; Kantons; Berufungsverfahren; Solothurn-Lebern; Entschädigungsentscheid; Berufungsgerichts; Gericht; Rechtsbeiständin; Privatklägerschaft; Amtsgericht; Obergericht; Bundesgericht; Rechtsvertretung; Verteidigung; Prozessordnung

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CA.2020.14ABeschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Mráz; Recht; Beruf; MARTYNENKO; Berufung; Urteil; Verfahrens; Ziffer; Eingabe; Verteidiger; Verfahren; Antrag; Filter; Verteidigung; Stellung; Kammer; Bundes; Hauptverhandlung; Anwalt; Gericht; Aapos;s; Stellungnahme; Urteils; Affolter; Mandat
    SN.2020.23Gesuch um Anordnung einer amtlichen Verteidigung (Art. 133 StPO); WiedererwägungsgesuchBundes; Gesuch; Bundesstrafgericht; Verfügung; Kammer; Gesuchs; Gesuchsteller; Bundesstrafgerichts; Wiedererwägung; Verteidigung; Wiedererwägungsgesuch; Verfahren; Anordnung; Bundesanwaltschaft; Gesuchstellers; Gericht; Beschwerdekammer; Verfahrens; Einzelrichterin; Entscheid; Tribunal; Beschluss; Verfügungen; Anspruch; Behandlung; Guidon; Pflicht; Umstände

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schweizer, ThomasBasler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung2014
    Daniel Jositsch, Niklaus Schmid, SchweizerSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, Zürich , St. Gallen 2013