DO Art. 420 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 420 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 420 Responsabladad da l’administratur en general

1 L’administratur è responsabel per mintga negligientscha.

2 Sia responsabladad sto dentant vegnir giuditgada en moda main severa, sch’el ha agì per impedir in donn che ha smanatsch il patrun.

3 Sch’el ha exequì la gestiun cunter la voluntad expressiva u mussada autramain dal patrun e sche ses scumond n’è betg st immoral u illegal, è el er responsabel per la casualitad, nun ch’el possia cumprovar che la casualitad fiss entrada er senza sia intervenziun.


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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.404-Geschäft; Passantin; Beschwerde; Verwaltungsgericht; Ambulanz; Rechnung; Rettungsdienst; Beschwerdeführer; Entscheid; Geschäftsführung; Beschwerdeführers; Leistung; Person; Interesse; Höhe; Oberrichter; Einsatz; Rettungsdienstes; Hilfe; Rechtsmittel; Zustellung; Verfahren; Auftrag; Geschäftsführer; Urteil; Zuschlag; Transport; önne
LUV 08 235_2§§ 62 Abs. 1 und 65 Abs. 1 aGesG; § 5 Abs. 1 aPatVo. Das Aufgebot des Rettungsdienstes des Kantonsspitals stellt eine ausreichende Grundlage für die Überwälzung der Transport- und Personalkosten zu Lasten des Patienten dar, wenngleich die herbei gerufenen Rettungsorgane die Einlieferung ins Spital gestützt auf eine eingehende Untersuchung des Patienten nicht für notwendig erachteten.Rettungsdienst; Geschäft; Polizei; Geschäftsführung; Rettungsdienstes; Recht; Schmerzen; Vorinstanz; Auftrag; Patienten; Kanton; Polizeibeamte; Verwaltungsgericht; Polizeiorgan; Hauptwache; Rechnung; Interesse; Gebotenheit; Stadtpolizei; Polizeiorgane; Kantonsspital; Behandlung; Taxverordnung; Aufgebot; Luzern; Zeitpunkt; Massnahmen; Aufenthalt; Bezug; ären
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
109 II 26Vollstreckung eines Wandelungsurteils; Zulässigkeit der Berufung. 1. Entscheide im Befehlsverfahren nach §§ 222 ff. ZPO/ZH als berufungsfähige Zivilrechtsstreitigkeiten im Sinne von Art. 46 OG (E. 1). 2. Befehlsverfahren zur Vollstreckung eines Wandelungsurteils; Frage der Rechtskraft (E. 2a und b). 3. Wandelung Zug um Zug; Voraussetzungen der Haftung des Käufers für die sorgfältige Aufbewahrung der Sache zwischen Wandelung und Rückgabe (analoge Anwendung von Art. 890 ZGB; E. 3). 4. Holschuld und Rückgabeangebot des Käufers; Gläubigerverzug des Verkäufers (E. 4). Maschine; Wandelung; Rückgabe; Recht; Urteil; Käufer; Berufung; Wandelungsurteil; Leistung; Vorinstanz; Vittori; Obergericht; Beklagten; Beschluss; Verkäufer; Beweis; Befehlsverfahren; Rechtskraft; Holschuld; Kaufpreis; Bundesgericht; Verfahren; Leistung; Einrede; Entscheid; Consorzio; Vollstreckung; Haftung; Grabenmaschine

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2013.30Mehrfache Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 StGB), mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB)Apos;; Beschuldigte; Anklage; Beschuldigten; Geschäft; Gesellschaft; Geschäfts; Verwaltung; Verwaltungsrat; Über; Bundes; Darlehen; Aktie; Aktien; Anklageziffer; Recht; Zahlung; Verfahren; Überweisung; Darlehens; Betrag; Vermögens; Geschäftsführer; Recht; EV-Protokoll; Verfahrens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Steinauer2001
Thomas GeiserBasler Kommentar 1996