Art. 42 Veranlagung bei Begründung und Auflösung der Ehe
1 Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, werden für die ganze Steuerperiode, in der sie die Ehe geschlossen haben, nach Artikel 9 Absatz 1 veranlagt.
2 Bei Scheidung, gerichtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode separat veranlagt.
3 Stirbt ein in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebender Ehegatte, so werden bis zu seinem Todestag beide Ehegatten gemeinsam veranlagt (Art. 9 Abs. 1). Der überlebende Ehegatte wird für den Rest der Steuerperiode separat zu dem für ihn anwendbaren Tarif veranlagt. Artikel 40 Absatz 3 gilt sinngemäss.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY220018 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Kinder; Vater; Mutter; Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Vorinstanz; Betreuung; Überschuss; Phase; Pensum; Gesuch; Scheidung; Entscheid; Einkommen; Berufungskläger; Ferien; Scheidungsverfahren; Scheidungsverfahrens; Eltern; Woche; Bonus; Unterhaltsbeiträge; %-Pensum; Gesuchsgegner; Gericht; Wochen; Vaters; Recht |
ZH | LE180041 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Kinder; Gesuchstellers; Unterhalt; Beruf; Berufung; Mutter; Unterhalts; Woche; Parteien; Wohnung; Vorinstanz; Einkommen; Wochen; Ferien; Recht; Ziffer; Betrag; Schenkung; Familie; Noven; Urteil; Schenkungen; Kreditkarte; Kreditkarten; ührt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2018/16, B 2018/17 | Entscheid Steuerrecht, Art. 20 Abs. 1 StG, Art. 9 Abs. 1 DBG.Die Vorbringen der Beschwerdeführerin im Nachsteuerverfahren, es fehle der Nachweis, dass ihr aus der Delinquenz ihres Ehemannes in irgendeiner Weise Mittel zugeflossen seien, vermag nichts am Grundsatz zu ändern, dass das Einkommen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, ohne Rücksicht auf den Güterstand zusammengerechnet wird (Verwaltungsgericht, B 2018/16 und B 2018/17). | Steuer; Steuern; Ehegatten; Bundes; Gemeinde; Recht; Kantons; Vorinstanz; Bundessteuer; Verfahren; Gemeindesteuern; Entscheid; Veranlagung; Ehemann; Ehefrau; Antrag; Einkommen; Verwaltungsgericht; Verfahrens; Steueramt; Beschwerden; Besteuerung; Bezug; Steuerjahr; Haftung; Gemeinschaft; Beschwerdeverfahren; äftig |