E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Art. 42 ATSG vom 2024

Art. 42 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 42 Rechtliches Gehör

Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör. Sie müssen nicht angehört werden vor Verfügungen, die durch Einsprache anfechtbar sind.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 42 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE180252NichtanhandnahmeStaatsanwaltschaft; Recht; Verfügung; Arbeitgeber; Diebstahl; Aussage; Entscheid; Obergericht; Beschwerdeführers; Begründung; Gehör; Zürich-Sihl; Verletzung; Sinne; Äusserungen; Kasse; Rechtsmittel; Sachen; Nichtanhandnahme; Anzeige; Beschimpfung; Kassenverfügung; Arbeitgebers; Pflichten; Aussagen; Tatsache; Antrag; Rechtspflege; Empfang
SOVSBES.2016.108InvalidenrenteArbeit; Beschwerde; Arbeitsfähigkeit; IV-Nr; Einkommen; Bericht; Abklärung; Einschränkung; Beschwerdeführers; Leistung; Urteil; Verweistätigkeit; Invalidität; Bundesgericht; Verfügung; Vorderarm; Invalide; Anspruch; Rente; Bundesgerichts; Person; Valideneinkommen; Berichte; Arbeitsmarkt
Dieser Artikel erzielt 100 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2019.79-Arbeit; IV-Nr; Beschwerdeführers; Gutachten; Schmerz; Gutachter; Störung; Diagnose; Beweis; Recht; Arbeitsfähigkeit; Begutachtung; Bericht; Hinweis; Versicherungsgericht; Frist; Schmerzstörung; Verfügung; Hinweise
SGIV 2018/340Entscheid Art. 21 Abs. 1 IVG. Ziff. 5.07.2* Anh. HVI. Art. 43 Abs. 1 ATSG. Hörgerät als Hilfsmittel. Härtefallregelung bei einer Tätigkeit im Aufgabenbereich (Haushalt). Ungenügende Sachverhaltsabklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Dezember 2019, IV 2018/340). Hörgerät; Hörgeräte; Hörgeräteversorgung; Haushalt; IV-act; Aufgaben; Verfügung; Abklärung; Quot; Aufgabenbereich; Anspruch; Hilfsmittel; Härtefall; Erwerbstätigkeit; IV-Stelle; Härtefallregelung; Hörgeräten; Familie; Haushaltführung; Gericht; Person; Hörverlust; Haushaltes; Begründung; Fachbereich; Leistungssteigerung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 V 351 (9C_286/2011)Beginn des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung nach Inkrafttreten der 5. IV-Revision. Entgegen dem Verweis in Art. 42 Abs. 4 in fine IVG richtet sich der zeitliche Beginn des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung nicht nach Art. 29 Abs. 1 IVG. Vielmehr gelangt weiterhin sinngemäss Art. 28 Abs. 1 IVG zu den Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente zur Anwendung (E. 4 und 5). Hilflosenentschädigung; Anspruch; Rente; Anspruchs; Renten; Revision; IV-Revision; Hilflosigkeit; Invalidität; Beginn; Rentenanspruch; Eingliederung; Invalide; Anspruchsbeginn; Invalidenversicherung; IV-Stelle; Urteil; Verweis; Fussnote; Zeitpunkt; Zusammenhang; Voraussetzung; Verfügung; Voraussetzungen; Bezug; Leistung; Entstehung
136 V 113 (8C_408/2009)Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 42 und 44 ATSG; Ergänzungsfragen nach Erstattung des Gutachtens. Der Versicherungsträger, welcher einer Gutachtensperson Erläuterungs- oder Ergänzungsfragen zu stellen gedenkt, hat auch in Verfahren, welche mittels durch Einsprache anfechtbare Verfügung abgeschlossen werden, die versicherte Person vorgängig darüber zu informieren und ihr Gelegenheit zu geben, auch ihrerseits solche Fragen zu stellen (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 5.4). Versicherung; Allianz; Gutachten; Person; Gutachtens; Einsprache; Verfügung; Versicherungsträger; Verfahren; Fragen; Ergänzungsfragen; Urteil; Gutachter; Verfahrens; Erläuterungsoder; Vorgehen; Gehör; Abteilung; Gutachtensperson; Einspracheentscheid; Entscheid; Achtung; Gutachterin; Erläuterungsfragen; Gehörs; Vorgehensweise; Abklärung; Auszug; Suisse

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1806/2021ArbeitslosenversicherungArbeit; Vorinstanz; Kurzarbeit; Urteil; Arbeitszeit; Arbeitsausfall; Kurzarbeitsentschädigung; Unterlagen; Kurzarbeitsentschädigungen; Akten; Revision; Anspruch; Beweis; Einsprache; Verfahren; Arbeitszeiterfassung; Arbeitslosenkasse; Arbeitsverträge; Auskünfte; Arbeitgeber; Verfügung; Arbeitnehmer
C-1005/2020Rentenanspruchähig; Arbeit; Gutachten; Gutachter; Schmerz; Urteil; Befunde; Vorinstanz; Arbeitsfähigkeit; Beurteilung; Leistungs; Untersuchung; Recht; Gesundheit; Aggravation; BVGer; Diagnose; Akten; Störung; Sicht; Beschwerden; Verfügung; Schweiz; önne

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hans-Jakob MosimannBasler Kommentar zum ATSG2020
Ueli Kieser Kommentar zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG2020