Art. 418r Aus wichtigen Gründen
1 Aus wichtigen Gründen kann sowohl der Auftraggeber als auch der Agent jederzeit den Vertrag sofort auflösen.
2 Die Bestimmungen über den Dienstvertrag sind entsprechend anwendbar.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG200096 | Forderung | Zahlung; Beklagten; Recht; Parteien; Vertrag; Zahlung; Vertrags; Widerklage; Provision; Forderung; Beweis; Leistung; Agent; Vorauszahlung; Akontozahlung; Vorauszahlungen; Auftrag; Rechtsbegehren; Akontozahlungen; Klage; Streit; Kündigung; Rückforderung; Betreibung; Vertragsverhältnis; Hauptklage; Anspruch; Forderung; ätig |
ZH | NP180028 | Forderung | Vertrag; Schulvertrag; Recht; Konsument; Beklagten; Unzeit; Schulvertrages; Konsumenten; Schaden; Berufung; Ausbildung; Gründen; Kündigung; Urteil; Bezirksgericht; Auflösung; Klägers; Schulgeld; Widerruf; Vorinstanz; Parteien; Auftrag; Bundesgericht; Lehrgang; Rechtsprechung; Dispositionen; Hinweis; Entscheid |