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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 41 BV vom 2024

Art. 41 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 41 Sozialziele

1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:

  • a. jede Person an der sozialen Sicherheit teilhat;
  • b. jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält;
  • c. Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden;
  • d. Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können;
  • e. Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können;
  • f. Kinder und Jugendliche sowie Personen im erwerbsfähigen Alter sich nach ihren Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden können;
  • g. (1) Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden sowie ihre Gesundheit gefördert wird.
  • 2 Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass jede Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung gesichert ist.

    3 Sie streben die Sozialziele im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeiten und ihrer verfügbaren Mittel an.

    4 Aus den Sozialzielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden.

    (1) Angenommen in der Volksabstimmung vom 13. Febr. 2022, in Kraft seit 13. Febr. 2022 (BB vom 1. Okt. 2021, BRB vom 11. Apr. 2022 – AS 2022 241; BBl 2019 6883; 2020 7049; 2021 2315; 2022 895).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 41 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VD2021/575Invalidité; ’invalidité; était; Assuré; ’assuré; évoyance; ’elle; ’assurée; ’assurance; Fondation; Incapacité; éfenderesse; ’incapacité; ’activité; ’il; écision; Assurance-invalidité; ’est; ègle; ’OAI; ’au; ’assurance-invalidité; ’an
    VDJug/2020/374évoyance; Invalidité; édecin; écembre; Office; édical; était; Assurance; ébut; évrier; écision; Assurance-invalidité; Incapacité; Fondation; Entre; épisode; ériode; Expert; Centre; Neuchâtel; état; Expertisé; Institution; établi; Activité; érie; Institution
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB120012Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid Aufsicht; Kostenerlass; Aufsichts; Mittellosigkeit; Verwaltungskommission; Bezirksgericht; Verfahren; Entscheid; Vorinstanz; Obergericht; Friedensrichteramt; Schweiz; Recht; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Erlass; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Obergerichts; Aufsichtsbehörde; Kantons; Oberrichter; Beschluss; Bezirksgerichts; Eingabe; Verfahrenskosten; Rechtsmittel; Entscheides; Hauser/Schweri/Lieber
    SOVWBES.2021.207-Familie; Schweiz; Kinder; Familien; Schweizer; Ehefrau; Recht; Familiennachzug; Marokko; Familienleben; Beschwerde; Kindern; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Staat; Verwaltungsgericht; Interesse; Mutter; Stunden; Verfügung; Verfahren; Ausländer; Bundesgericht; Schutz; Urteil
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    148 V 84 (8C_773/2020)
    Regeste
    Art. 15 Abs. 2 UVG ; Art. 22 Abs. 4 und Art. 24 Abs. 3 UVV ; Bestimmung des versicherten Verdienstes zur Bemessung der Rente eines Werkstudenten. Versicherter Verdienst von Werkstudenten. Übersicht über die Rechtsprechung (E. 4) und die im Schriftum geübte Kritik (E. 5). Eine gerichtliche Normkorrektur mittels der Figur der unechten Lücke im Sinne der Schaffung einer Sonderregel für Werkstudenten würde im vorliegenden Fall die Grenzen des institutionell Zulässigen (Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 164 BV ) überschreiten (E. 7.4).
    Recht; Verdienst; Ausbildung; Unfall; Beruf; Hinweis; Urteil; Rente; Werkstudent; Verordnung; Werkstudenten; Rechtsprechung; Versicherung; Renten; Schnupperlehrling; Verdienstes; Unfallversicherung; Bildung; Lücke; Person; Lehrling; Arbeit; Invalidität; Studenten; Versicherungsgericht; Lehrlinge; Ausbildungsziel; Weiterbildung
    142 II 243 (2C_739/2015)Art. 3 lit. a, Art. 33 FINMAG; Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 35, Art. 61 VwVG; Art. 9 Abs. 2 aBankV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 14 Ziff. 3 lit. g UNO-Pakt II. Verfahren auf Erlass eines finanzmarktrechtlichen Berufsverbots; Selbstbelastungsverbot. Eine im Verfahren gegen die Beaufsichtigte ergangene Verfügung kann der für die Beaufsichtigte tätigen oder tätig gewesenen natürlichen Person im anschliessend gegen sie geführten Verfahren nicht im Sinne einer rechtskräftig beurteilten Vorfrage entgegengehalten werden (E. 2). Anforderungen an die Begründungsdichte im Falle von aufsichtsrechtlich relevanten Unterlassungen (E. 3.1). In auf Auferlegung eines Berufsverbots gerichteten Verfahren kann auf Aussagen abgestellt werden, welche die natürliche Person im gegen die Beaufsichtigte geführten Verfahren getätigt hat: Das Selbstbelastungsverbot steht einer Verwertung dieser Aussagen nicht entgegen, weil das Berufsverbot hinsichtlich seiner Art und Schwere eine wirtschaftspolizeirechtlich motivierte Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit und nicht eine strafrechtliche Anklage i.S.v. Art. 6 Ziff. 1 EMRK ist (E. 3.2-3.4). FINMA; FINMAG; Verfahren; Berufsverbot; Recht; Urteil; Beaufsichtigte; Recht; Verfügung; Dispositiv; Vorinstanz; Finanzmarktaufsicht; Person; Bestimmungen; Verletzung; Pflicht; Sinne; Dispositivziffer; US-Kunden; Sachverhalt; Verfahren; Sanktion; Verfahrens; Berufsverbots; US-Kundengeschäft; Aufsicht; Beaufsichtigten; Anklage

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    C-3194/2019Zulassung von Spitälern (HSM)Leistung; Vorinstanz; Spital; Zuordnung; Bundes; Bereich; Pankreas; Pankreasresektion; Recht; Fallzahl; B-act; Fallzahlen; Beschluss; Standort; Leistungsauftrag; Zuteilung; Kanton; Thurgau; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Beschlussorgan; Planung; Bedarfs; Zuordnungsbeschluss; Urteil; IVHSM; Eingriffe
    C-4071/2019(Teil-)Liquidation von VorsorgeeinrichtungenVorsorge; Sanierung; Vorinstanz; Recht; Stiftung; Experte; Aufsicht; Verfügung; BVGer; Verfahren; Bundes; Unterdeckung; Gesamt; Massnahme; Aufsichtsbehörde; Gutachten; Massnahmen; Sanierungsmassnahme; Vorsorgeeinrichtung; Gesamtliquidation; Sanierungsmassnahmen; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; BVGer-act; Experten; Vorsorgewerk; Sanierungsbeschluss

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Thomas Geiser, Jacques-André Schneider, Thomas Gächter Kommentar zum schweizerischen Sozialversicherungsrecht2019
    GächterBasler Kommentar2015