DO Art. 408 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 408 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 408 Il mandat da credit I. Noziun e furma

1 Sch’ina persuna ha survegnì ed accept in mandat da conceder u da renovar in credit ad ina terza persuna, saja quai en l’agen num e sin agen quint, dentant sut la responsabladad dal mandant, è il mandant responsabel sco in garant, nun ch’il mandatari haja surpass ils cunfins dal mandat da credit.

2 Per questa obligaziun dovri la decleraziun en scrit dal mandant.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
115 II 331Miteigentümervorkaufsrecht (Art. 682 ZGB); vertragliches Vorkaufsrecht (Art. 681 ZGB und Art. 216 Abs. 3 OR); Erwerb des Grundeigentums bei freiwilliger öffentlicher Versteigerung (Art. 235 OR). 1. Der Ersteigerer eines Miteigentumsanteils kann bei einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung das Miteigentümervorkaufsrecht nur geltend machen, nachdem er im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen worden ist (E. 2a und b). 2. Die Veräusserer eines Miteigentumsanteils können das damit verbundene Vorkaufsrecht nur zusammen mit dem Grundeigentum übertragen. Eine Abtretung des Vorkaufsrechts vor dem Eigentumsübergang ist ausgeschlossen (E. 2c). 3. Steht ein Miteigentumsanteil einer Erbengemeinschaft zu, so können nur alle Erben gemeinsam das Vorkaufsrecht ausüben. Eine anteilsmässige Ausübung durch einzelne Miterben ist ausgeschlossen (E. 3). 4. Ein vertragliches Vorkaufsrecht kann nicht dadurch entstehen, dass ein solches bei einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung in die Steigerungsbedingungen aufgenommen wird (E. 4). 5. Der Ersteigerer, der den Bestand eines in den Steigerungsbedingungen aufgeführten Vorkaufsrechts erst nach dem Zuschlag bestreitet, handelt nicht rechtsmissbräuchlich (E. 5). Vorkaufsrecht; Miteigentum; Recht; Erben; Versteigerung; Miteigentümer; Miteigentumsanteil; Erbengemeinschaft; Grundbuch; Berufung; Obergericht; Klägern; Vertrag; Miteigentumsanteile; Urteil; Kaspar; Miteigentumshälfte; Miteigentümervorkaufsrecht; Waisenamt; Anmeldung; Eigentum; Miteigentumshälften; Erwerb; Miterben; Klage; Übertragung