Art. 407 Schiedsgerichtsbarkeit
1 Die Gültigkeit von Schiedsvereinbarungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen wurden, beurteilt sich nach dem für sie günstigeren Recht.
2 Für Schiedsverfahren, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtshängig sind, gilt das bisherige Recht. Die Parteien können jedoch die Anwendung des neuen Rechts vereinbaren.
3 Für die Rechtsmittel gilt das Recht, das bei der Eröffnung des Schiedsspruches in Kraft ist.
4 Für Verfahren vor den nach Artikel 356 zuständigen staatlichen Gerichten, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtshängig sind, gilt das bisherige Recht.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NG140002 | Mietzinsanfechtung Berufung gegen ein Urteil des Mietgerichtes des Bezirksgerichtes Meilen vom 4. Februar 2014 (MA1300001) | Mietzins; Vorinstanz; Beklagten; Parteien; Berufung; Recht; Schiedsgutachter; Gutachten; Luxus; Schiedsgutachten; Mietzinse; Mietobjekt; Liegenschaft; Miete; Gericht; Entscheid; Vergleich; Luxuscharakter; Gutachter; Wohnräume; Zimmer; Garage; Vereinbarung; Schiedsgericht; Wohnräumen; Sinne; Person |
ZH | LB130027 | Forderung | Beklagten; Gericht; Schiedsgericht; Schiedsvereinbarung; Berufung; Verfahren; Konsortialvertrag; Recht; Parteien; Konsortialvertrages; Auslegung; Meilen; Klage; Vorinstanz; Bezirksgericht; Klägers; Gerichte; Entscheid; Schiedsgerichts; Vereinbarung; Höhe; Konsortium; Ausschluss; Gesellschaft; Mediation; Entschädigungsfolgen; Entscheidgebühr; Parteientschädigung; Schiedseinrede |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG110009 | Ablehnung eines Schiedsrichters nach Art. 369 ZPO | Gesuch; Gesuchs; Schiedsrichter; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Gesuchsgegnerinnen; Parteien; Versicherung; Versicherungsvertrag; Parteischiedsrichter; Schiedsgericht; Versicherungsvertrages; Recht; Entscheid; Schlichtungs; Schlichter; Ablehnung; Schlichtungsverfahren; Schweiz; Verfahren; Schiedsgerichts; Gericht; Schiedsrichters; Stellung; Stellungnahme; Schweizerische; Entscheide; Eingabe |
ZH | PG110010 | Vollstreckbarkeitsbescheinigung | Gesuch; Vollstreckbarkeit; Gesuchsgegnerin; Verfahren; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Gericht; Schiedsspruch; Kommentar; Schweizerischen; Ausstellung; Obergericht; Frist; Basel; Verwaltungskommission; Stellung; Rechtsöffnung; Brunner; Verfügung; Verfahrens; Standslosigkeit; Kanton; Entscheid; Rechtsanwalt; Eingabe; Möglichkeit; Stellungnahme; Girsberger |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 393 (5A_244/2018) | Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3). | Kindes; Eltern; Interesse; Interessen; Unterhalt; Elternteil; Vertretung; Interessenkollision; Kindesunterhalt; Betreuung; Kindesunterhalts; Sorge; Betreuungsunterhalt; Elternteils; Kindesunterhaltsprozess; Mutter; Beistand; Entscheid; Gericht; Verfahren; Unterhaltsklage; Unterhaltsprozess; Klage; AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL; MARANTA/FASSBIND; Urteil; Tochter; Linie |
142 III 220 (4A_492/2015) | Art. 649a Abs. 1 ZGB; Art. 354, Art. 358 und Art. 393 lit. b ZPO; Schiedsklausel in einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung einer Miteigentümergemeinschaft; Zuständigkeitsrüge. Grundsätze der Zuständigkeitsrüge nach Art. 393 lit. b ZPO (E. 3.1); Umfang der gesetzlichen Sukzession nach Art. 649a Abs. 1 ZGB mit Blick auf Schiedsklauseln (E. 3.4.1); Gültigkeit statutarischer Schiedsklauseln (E. 3.4.2 und 3.4.3) und Anwendung im konkreten Fall (E. 3.4.4); objektive Schiedsfähigkeit (E. 3.5). | Schiedsklausel; Miteigentümer; Verwaltung; Verwaltungs; Recht; Urteil; Verwaltungsreglement; Rechtsnachfolger; Schiedsklauseln; Schiedsgericht; Schiedsvereinbarung; Miteigentümergemeinschaft; Liegenschaft; Parteien; Nutzungs; Bundesgericht; Statuten; Verwaltungsordnung; Entscheid; Schiedsrichter; Erwerb; Aktie; Zuständigkeit; Aktien; Aktionär; Gültigkeit; Schiedsgerichtsbarkeit |
Autor | Kommentar | Jahr |
Brunner, Gasser, Schwander, Schweizer | Brunner, Gasser, Schwander [éd.] | 2016 |